Man schuldet einer Instution 2000,00 € und man konnte sie noch nicht bezahlen. Zur Zeit könne man sie auch nicht bezahlen. Wenn man dann aufgefordert wird zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, wie sollte man sich da verhalten? was müßte man denn da beachten??
du solltest unbedingt der Aufforderung zur Abgabe der EV nachkommen. Machst du das nicht, dauert es bis zum Haftbefehl nicht mehr lange und das heißt richtig Ärger.
Beachten musst du nur das deine Angaben der Wahrheit entsprechen. Durch falsche Angaben machst du dich strafbar.
Hi,
vor allem sollte man versuchen die Abgabe der EV zu vermeiden.
Für die eigene Kreditwürdigkeit über die nächsten Jahre/Jahrzehnte ist diese nämlich der finale Fangschuss.
Man sollte immer zuerst mit dem Gläubiger verhandeln. Da der ja weiss, daß er nach Abgabe der EV nichts bekommt ist die Verhandlungsposition gar nicht so schlecht. Motto:kleine Rate in der Hand besser als der sinnlose Pfändungsversuch auf dem Dach.
es gibt in der eidesstattlichen Versicherung einen Punkt, in dem ausstehende, offene Forderungen des Schuldners aufgeführt werden können/ sofern man sie hat denn auch aufgeführt werden müssen.
Die Folge könnte sein: Ein Gläubiger des Schuldners kann die ausstehende Forderung für sich pfänden lassen. Also die Firma, die dem Schuldner noch Geld schuldet, wird aufgefordert, nicht an diesen zu zahlen, sondern direkt an den Gläubiger.
Das setzt natürlich voraus, dass die Firma auch wirklich zahlungsfähig und zahlungswillig ist.