Pacht im Nachhinein?

Hallo!

Eine Person hat vor einigen Jahren ein Stück Land geerbt (steht auch als Eigentümer im Grundbuch), wo Anwohner infolge missverständlicher Auskünfte des Vermieters Gärten angelegt haben. Kann diese Person nun Pacht von den Gartenbesitzern für das Land beanspruchen, da aktuell aufgrund der Gärten für sie nicht landwirtschaftlich nutzbar ist? Wenn ja, wie weit zurück in die Vergangenheit darf die Pacht erhoben werden? Also ein Jahr, zwei Jahre, drei Jahre…? Wie hoch kann die Pacht angesetzt werden? Oder unterleigt das einzig und allein dem Grundstückseigentümer, die Pacht festzusetzen?

Können sich die „Gärtner“ gar auf bisherige Duldung berufen und die Pachtzahlungen verweigern?

Gruss

Mutschy

Also wie soll man das verstehen ??

Eine Person hat vor einigen Jahren ein Stück Land geerbt (steht auch als Eigentümer im Grundbuch), wo Anwohner infolge missverständlicher Auskünfte des Vermieters Gärten angelegt haben.

Gibt es noch einen dritten Beteiligten ???

Kann diese Person nun Pacht von den Gartenbesitzern für das Land beanspruchen, da aktuell aufgrund der Gärten für sie nicht landwirtschaftlich nutzbar ist?

Ja, umsonst gibt es nichts auf der Welt…

Wenn ja, wie weit zurück in die Vergangenheit darf die Pacht erhoben werden? Also ein Jahr, zwei Jahre, drei Jahre…? Wie hoch kann die Pacht angesetzt werden? Oder unterleigt das einzig und allein dem Grundstückseigentümer, die Pacht festzusetzen?

Theoretisch bis zum Beginn der tatsächlichen Nutzung als Garten…praktisch aber nur bis zur Verjährungsfrist von 3 Jahren für solche Ansprüche…
Die Höhe der Pacht kann im Rahmen des Orstüblichen angesetzt werden,kleinere Über-oder Unterschreitungen sind möglich bei entsprechender Begründung.

Können sich die „Gärtner“ gar auf bisherige Duldung berufen und die Pachtzahlungen verweigern?

Können schon…ob es was nutzt ist eine andere Sache…
Umsonst gibt es nichts auf der Welt und die Nutzung fremden Eigentumes ohne dafür etwas zu bezahlen kann von niemanden erwartet werden…

Also wie soll man das verstehen ??

Eine Person hat vor einigen Jahren ein Stück Land geerbt
(steht auch als Eigentümer im Grundbuch), wo Anwohner infolge
missverständlicher Auskünfte des Vermieters Gärten angelegt
haben.

Gibt es noch einen dritten Beteiligten ???

Ja.
Es is folgendermaßen:
Es handelt sich um ein ehemaliges Betriebsgrundstück, wo mehrere Mehrfamilienhäuser (ehem. Werkswohnungen) stehen. Direkt nebenan befindet sich landwirtschaftliche Nutzfläche, die ein Mieter geerbt hat. Der Vermieter der Wohnungen hat in Unkenntnis über die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse über das angrenzende Grundstück den Mietern gestattet, dort Gärten anzulegen. VM war der Meinung, dass das Gartengrundstück mit zu den MFH gehört, sie gehören aber lt Grundbuch besagter Person.

Kann diese Person nun Pacht von den Gartenbesitzern für das
Land beanspruchen, da aktuell aufgrund der Gärten für sie
nicht landwirtschaftlich nutzbar ist?

Ja, umsonst gibt es nichts auf der Welt…

Okay.

Wenn ja, wie weit zurück in die Vergangenheit darf die Pacht
erhoben werden? Also ein Jahr, zwei Jahre, drei Jahre…? Wie
hoch kann die Pacht angesetzt werden? Oder unterleigt das
einzig und allein dem Grundstückseigentümer, die Pacht
festzusetzen?

Theoretisch bis zum Beginn der tatsächlichen Nutzung als
Garten…praktisch aber nur bis zur Verjährungsfrist von 3
Jahren für solche Ansprüche…

Dacht ichs mir doch :wink:

Die Höhe der Pacht kann im Rahmen des Orstüblichen angesetzt
werden,kleinere Über-oder Unterschreitungen sind möglich bei
entsprechender Begründung.

Können die „Gärtner“ Ansprüche bzgl der Befriedung geltend machen? vorher wars schlichtes Ackerland, nun kultivierte Gärtern (mit Gartenhäuschen, etc pp)

Können sich die „Gärtner“ gar auf bisherige Duldung berufen
und die Pachtzahlungen verweigern?

Können schon…ob es was nutzt ist eine andere Sache…
Umsonst gibt es nichts auf der Welt und die Nutzung fremden
Eigentumes ohne dafür etwas zu bezahlen kann von niemanden
erwartet werden…

Danke für die Antwort!

Gruss

Mutschy