Hallo Christian,
hi, der wolfgang hat soweit zu 99% recht, eines möchte ich noch anmerken. hat den die gmbh deines geschäftskunden mal überlegt einen aussergerichtlichen vergleich durchzuziehen? das heisst, zusammensetzen mit allen gläubigern, offenlegung der verbindlichkeiten der firma, quote anbieten. meist ist den gläubigern eine aussergerichtliche einigung lieber, weil sie so zu einer höheren quote kommen, weil keine grossen kosten anfallen. hier ist es wichtig wirklich ALLE gläubiger zu überreden mit einer quote von x prozent innerhalb von y jahren zufriedenzusein um auf den rest knallhart gesagt zu verzichten. der gerichtliche vergleich im inso-verfahren ist auch nichts anderes, nur das treuhaender und gerichte noch was vom dicken kuchen absacken vor verteilung.
hier wäre aber ein besuch des/der GF bei einem fähigen anwalt angebracht.
Dabei sollte man sich warm anziehen. Immerhin sind sehr viele
durchaus florierende Unternehmen überschuldet, weil
werthaltiges Anlagevermögen nur noch mit Erinnerungswerten in
der Bilanz steht und weil wenig Wert auf „Bilanzoptik“ gelegt
wurde.
wobei man bedenken sollte, anlagevermögen (buchwert egal), erst im notfall zu versilbern, weil damit wohl das ende des unternehmens eingeleitet ist. ich denke das wissen schon die meisten banken, das es vor allem auf umlaufvermögen ankommt (vor allem einwandfreie forderungen, geldbestände etc.).
Jedenfalls versucht mancher Staatsanwalt, dem ohnehin
gebeutelten Haftenden noch ein Strafverfahren anzuhängen.
nanana… das ist doch wieder nur einseitige mache! staatsanwälte fangen doch meines erachtens nur an zu ermitteln, wenn die ka… schon am dampfen ist. hatte selber einen fall, wo die staatsanwaltschaft sehr gnädig war. denen kommt es auch meist nur drauf an, demjenigen den kopf zu waschen - es sei denn, in der tat liegt vorsatz vor, dann ist man nicht zimperlich!
Dafür ist es sinnvoll, auch das GmbHG quergelesen zu haben und
für die Bilanzen geeignete Anhänge nebst Erläuterungen aus der
Tasche ziehen zu können.
korrekt! vor allem lege nicht viel wert auf gutachten zu grundstückswerten etc. wie gesagt, versilberung von AV bedeutet das ende (wenn es unentbehrlich ist!)
Schließlich: Wenn das Geschäftskonzept, die Dienstleistung,
das Produkt etwas taugten und die Zahlungsunfähigkeit andere
Gründe hatte, dann bietet ein Insolvenzverfahren auch die
Chance, sich von falschen Wegbegleitern (Geschäftspartner,
Bank) zu trennen.
tssss. dazu ist das InSo verfahren aber wirklich nicht gedacht. kredite aufnehmen, einen auf zahlungsunfähig machen und dann mit der inso sich mit 10% quote ausm staub machen… nenenene!
Haftungspflichten kommen auf den Gf insbesondere bei Umsatz-
und Lohnsteuerrückständen sowie Verbindlichkeiten gegenüber
der Soz.-Vers. zu.
FRAGEZEICHEN??? durchhaften auf den gesellschafter einer gmbh? da muessen schon mehr tatbestände erfüllt sein, als nur eine offen verbindlichkeit ggü. dem FA!
Bankverbindlichkeiten sind ein eigenes
Kapitel, soweit Du dafür persönlich haftest.
bei kleinen kapitalgesellschaften ist es meist so, das die gmbh das darlehen bekommt, nur wenn die GF bürgschaften unterzeichnen.
Nur so viel
vorweg: Unterschreibe unter keinen Umständen ein
Schuldanerkenntnis!
keine falschen! also im eigenen namen! als GF schon möglich!
also, am besten: weg zum RA der sich mit gesellschaftsrecht und der inso auskennt!
grüsse vom
showbee