Kinderlärm im Reihenhaus

Von: , Frage gestellt am Sa, 24. Mär 2001

Hallo, vielleicht kann mir jemand ja helfen : wir wohnen in Schleswig -Holstein in einem Reihenhaus und haben ständig Ärger mit unserem Nachbarn, wiel unsere Kinder angeblich zu laut sind.... (morgens um 8 die Treppe benutzen, die Balkontür nicht leise zumachen, mit dem Ball im Garten spielen, etc) Meine Kinder sind 3 und 1! Wißt Ihr vielleicht, wo ich Gerichtsurteile oder Gesetzestexte zu diesem Thema finden kann?

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Stunden hilfreich
    Re: Kinderlärm im Reihenhaus

    Per Gesetze, Verordnungen bzw. Urteilen kann man das Zusammenleben von Menschen in Reihenhäusern nicht lösen. Urteile zum Tolerieren von Kinderlärm gibt es, sind aber immer auf den individuellen örtlichen Fall zugeschnitten und nicht allgemein anwendbar.

    Wenn Dein dreijähriges Kind die Balkontür mit einem Ruck schließt (ein einjähriges Kind kann dies noch nicht) leidet nicht nur die zwischenmenschliche Beziehung mit Deinem Nachbar, sondern auch Deine Balkontür. Ein Gummiband im Türrahmen bewirkt da manchmal ein kleines "Wunder".

    Bevor Du Deinen Nachbar mit einem Rechtsstreit "überfällst", analysiere bei Euch, tritt denn wirklich Lärm auf.

    Es gibt DIN-Vorschriften, wie Hoch der Schall (Lärm) sein darf, welcher übertragen werden darf. Wenn Dein Nachbar sich beschwert, daß Treppenlärm zu hören ist, lass Deine Treppe von einem Fachmann untersuchen, ob diese ausreichend schallentkoppelt ist.

    Dieser Fachmann sollte auch einmal überprüfen, ob Dein Haus gemäß den DIN-Vorschriften zum Schallschutz gebaut wurden ist. Leider lassen sich viele Schall-/Lärmprobleme mit dem Nachbarn auf Baumängel - insbesondere bei Reihenhäusern - zurückzuführen. Ich spreche da aus langer beruflicher Erfahrung.

    Kinderlärm im Garten entsteht nun mal und wenn es nicht zu unchristlichen Zeiten ist, sollte dies durch ein gütliches Wort mit dem Nachbarn aus dem Weg zu schaffen sein.

    Zum Schluß noch eine rhetorische Frage. Sind Deine Kinder nicht doch etwas zu laut? Auch Dein Nachbar hat ein Recht auf Ruhe auf seinem Grundstück.

    Nicht klagen - miteinander reden ! Ihr wollt noch einige Jahre mit dem Nachbarn zusammenleben. Nichts belastet die Gemeinschaft in Reihenhäusern wenn ein Rechtsstreit zwischen zwei Parteien ansteht.

    • Antwort von nach 3 Stunden hilfreich
      Re^2: Kinderlärm im Reihenhaus

      Der letzte Satz muß natürlich lauten:


      Nichts belastet die Gemeinschaft in Reihenhäusern MEHR, wenn ein Rechtsstreit zwischen zwei Parteien ansteht.

    • Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
      Re^2: Kinderlärm im Reihenhaus

      Urteile zum Tolerieren von Kinderlärm gibt es, sind aber immer
      auf den individuellen örtlichen Fall zugeschnitten und nicht
      allgemein anwendbar.
      Niemand hat jemals z.B. ein Recht auf Schreiverbot gegen das Baby beim Nachbarn durchsetzen können. Wenn Dein dreijähriges Kind die BalkontE mit einem Ruck
      schließt (ein einjähriges Kind kann dies noch nicht) leidet
      nicht nur die zwischenmenschliche Beziehung mit Deinem
      Nachbar, sondern auch Deine BalkontE. Ein Gummiband im
      TErahmen bewirkt da manchmal ein kleines "Wunder".
      Solche Tricks sind anzuwenden, wo es möglich ist, und sicherlich muß man Guten Willen zeigen, aber Kinder unhörbar machen kann und _soll_ man nicht. Bevor Du Deinen Nachbar mit einem Rechtsstreit "Eerfällst",
      analysiere bei Euch, tritt denn wirklich Lärm auf.
      Bevor Du das machst: unbedingt zuvor fett im Lotto gewinnen! Leider lassen sich viele Schall-/Lärmprobleme mit dem Nachbarn
      auf Baumängel - insbesondere bei Reihenhäusern -
      zurEkzufEren. Ich spreche da aus langer beruflicher
      Erfahrung.
      Damit hast Du sicherlich recht, aber das bringt uns nicht weiter. Soll man etwa versuchen, den damaligen Bauträger anzugreifen, damit der den GU dazu zwingt, die Treppe zu erneuern oder sowas. Das ist doch illusorisch. Da ist alles verjährt, und die beteiligten Klitschen sind längst im Konkurs...

      In der Wirklichkeit sieht es doch so aus, daß wer ein hellhöriges Reihenhaus gekauft hat, der hat halt Pech gehabt. Kinderlärm im Garten entsteht nun mal und wenn es nicht zu
      unchristlichen Zeiten ist, sollte dies durch ein gEliches
      Wort mit dem Nachbarn aus dem Weg zu schaffen sein.
      Glaubst Du nicht, daß man das vorher normalerweise schon ausgiebig versucht hat, bevor man das Problem hier im Expertenforum schildert?
      Zum Schluß noch eine rhetorische Frage. Sind Deine Kinder
      nicht doch etwas zu laut? Auch Dein Nachbar hat ein Recht auf
      Ruhe auf seinem GrundstEk.
      Ein dreijähriges Kind, das artig genug ist, um die BalkontEe zu **_schließen_**, kann gar kein ungezogenes Kind sein. Normalerweise lassen kleine Kinder zumeist alle TEen, Schubladen usw. offen. Nicht klagen - miteinander reden ! Ihr wollt noch einige Jahre
      mit dem Nachbarn zusammenleben. Nichts belastet die
      Gemeinschaft in Reihenhäusern wenn ein Rechtsstreit zwischen
      zwei Parteien ansteht.
      Klar bringt klagen nichts, wozu auch? Aber jemand, der an einem dreijährigen Baby kritisiert, daß es beim Schließen der BalkontEe die Regeln der Kunst nicht ganz einhält -- ob man soviel Hoffnung auf den Dialog mit einem solchen Menschen setzen sollte, das bezweifle ich.

      Wolfgang Berger

      • Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
        Re^3: Kinderlärm im Reihenhaus

        Auf einige Passagen will kurz eingehen. Bevor Du Deinen Nachbar mit einem Rechtsstreit "Eerfällst",
        analysiere bei Euch, tritt denn wirklich Lärm auf.
        Bevor Du das machst: unbedingt zuvor fett im Lotto gewinnen!
        Quatsch - einfach den Tages- und Wochenablauf gedanklich passieren lassen. Weiterhin kann man mit blosen Auge eine Treppe sich ansehen, ob da eine genügenden Schallentkopplung eingebaut wurde. Leider lassen sich viele Schall-/Lärmprobleme mit dem Nachbarn
        auf Baumängel - insbesondere bei Reihenhäusern -
        zurEkzufEren. Ich spreche da aus langer beruflicher
        Erfahrung.
        Damit hast Du sicherlich recht, aber das bringt uns nicht
        weiter. Soll man etwa versuchen, den damaligen Bauträger
        anzugreifen, damit der den GU dazu zwingt, die Treppe zu
        erneuern oder sowas. Das ist doch illusorisch. Da ist alles
        verjährt, und die beteiligten Klitschen sind längst im
        Konkurs...
        Erst einmal sind die Klitschen seriöse und grundsolide Firmen, welche seit vielen Jahren sich auf dem Markt bewegen. Schwarze Schafe gibt es in jeder Branche. Eine pauschale Negativbewertung der Bauträgerbranche will ich hier nicht zulassen. (Wenn ein Autohersteller eine Rückrufaktio startet, wird auch nicht gleich die gesamte Autobranche als Abzocker und Schlitzohren dargestellt.)
        Das die Verjährung eingetreten ist, kann ich nicht einschätzen, da ich keine Termine kenne - und DU AUCH NICHT !
        Sollte die Baufirma in Konkurs sein und der Bauträger nicht in Konkurs, dann hat der Bauträger das Problem und nicht der Kunde. Ein Angriff auf den Bauträger erfolgt nicht sondern schlicht eine Mangelanzeige mit Fristsetzung (Einschreiben mit Rückschein). Hinweis: die Gewährleistung ist nun unterbrochen. Kinderlärm im Garten entsteht nun mal und wenn es nicht zu
        unchristlichen Zeiten ist, sollte dies durch ein gEliches
        Wort mit dem Nachbarn aus dem Weg zu schaffen sein.
        Glaubst Du nicht, daß man das vorher normalerweise schon
        ausgiebig versucht hat, bevor man das Problem hier im
        Expertenforum schildert?
        Mit Anya gab es mittlerweile einen direkten Email-Kontakt. Die Lage sieht etwas anders aus als hier geschildert. Verursacher ist der Nachbar. Zum Schluß noch eine rhetorische Frage. Sind Deine Kinder
        nicht doch etwas zu laut? Auch Dein Nachbar hat ein Recht auf
        Ruhe auf seinem GrundstEk.
        Ein dreijähriges Kind, das artig genug ist, um die BalkontEe
        zu **_schließen_**, kann gar kein ungezogenes Kind sein.
        Normalerweise lassen kleine Kinder zumeist alle TEen,
        Schubladen usw. offen. Nicht klagen - miteinander reden ! Ihr wollt noch einige Jahre
        mit dem Nachbarn zusammenleben. Nichts belastet die
        Gemeinschaft in Reihenhäusern wenn ein Rechtsstreit zwischen
        zwei Parteien ansteht.
        Klar bringt klagen nichts, wozu auch? Aber jemand, der an
        einem dreijährigen Baby kritisiert, daß es beim Schließen der
        BalkontEe die Regeln der Kunst nicht ganz einhält -- ob man
        soviel Hoffnung auf den Dialog mit einem solchen Menschen
        setzen sollte, das bezweifle ich.

        Wolfgang Berger
        Da stimme ich Dir zu und so sieht auch die Lage aus - siehe vorgenannten Email-Kontakt.

        Aber denke einmal nach, auf was soll der Nachbar dennn klagen ? Der Richter lacht sich doch schon jetzt schief, wenn er das liest. Anya hatte ich auch geschrieben, der Nachbar muß den "Schaden" - also den Lärm - nachweisen und Anya nicht ihre Unschuld. Und da hat der Nachbar ein Problem.

        • Antwort von nach 3 Tagen hilfreich
          Re^4: Kinderlärm im Reihenhaus

          Christian, nachdem wir in der Sache recht gut übereinstimmen nur soviel: Schafe gibt es in jeder Branche. Eine pauschale
          Negativbewertung der Bauträgerbranche will ich hier nicht
          zulassen. (Wenn ein Autohersteller eine Rückrufaktio startet,
          Die Freiheit zu einer "pauschale Negativbewertung der Bauträgerbranche" werde ich mir auch in Zukunft nicht nehmen lassen.
          Ein Freund von mir ist Bauingeneur und Architekt. Der sagt, wenn einer zur Türe hereinkommt und ist vom Bau, dann kann man ihm gleich eine Ohrfeige verabreichen, weil die hat er gewiß verdient. Dann erst frage man nach Namen und Begehr.

          Hakuna Matata
          Wolfgang Berger

  2. Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
    Re: Kinderlärm im Reihenhaus

    Hi Anya,
    ich kenne dieses Thema aus sehr vielen ähnlichen Fällen.
    Meistens gibt es im Hintergrund noch einen anderen Streitfaktor mit den Nachbarn. Wie ist euer grundsätzliches Verhältnis mit diesen Nachbarn? Habt ihr in anderen Situationen auch schon Streit mit denen gehabt?
    Wie ist das Verhältnis zu den anderen Nachbarn? Beschweren sich diese auch über den Kinderlärm?
    Wenn du diese Fragen beantwortest, kommen wir dem Problem ein Stück näher.
    Wer sich ohne Grund (z.B. andere Streitigkeiten) über Kinderlärm in der Nachbarschaft beschwert, ist zumindest im sozialen Sinne krank.
    Kinder brauchen Bewegung, müssen spielen, lärmen und toben können.
    All dieses mit allen Folgen an Belästigung (Spiellärm) sind für die Nachbarn hinnehmbar.
    Grenzen kann man da ziehen, wo Nachtruhe angesagt ist. Das wäre zwischen 22.00 Uhr und 7.00 Uhr. In dieser Zeit sollte die nachtruhe eingehalten werden.
    Wenn ein Kind eine Aussentür zuschlägt oder ins Schloss fallen läßt, so ist dies normal und darf nicht Anlass für eine Beschwerde sein.
    Auf den Treppen sollen die Kinder spielerisch (also auch mit etwas Lärm) lernen, die Stufen sicher zu erklimmen. Spielen bedeutet für die Kinder immer auch lernen.
    Insgesamt also würde ich der Sache an und für sich gelassen entgegen sehen. Die Nachbarn haben keine rechtliche Handhabe, euch und den Kindern etwas zu verbieten.
    Auf der anderen Seite aber solltest du prüfen, was an den Fragen, die ich oben gestellt habe, dran ist. es muß doch einen grund geben, weshalb sich die Nachbarn so verhalten.
    Gruß,
    Francesco

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