Antwort von
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Re^3: Kinderlärm im Reihenhaus
Auf einige Passagen will kurz eingehen.
Bevor Du Deinen Nachbar mit einem Rechtsstreit "Eerfällst",
analysiere bei Euch, tritt denn wirklich Lärm auf.
Bevor Du das machst: unbedingt zuvor fett im Lotto gewinnen!
Quatsch - einfach den Tages- und Wochenablauf gedanklich passieren lassen. Weiterhin kann man mit blosen Auge eine Treppe sich ansehen, ob da eine genügenden Schallentkopplung eingebaut wurde.
Leider lassen sich viele Schall-/Lärmprobleme mit dem Nachbarn
auf Baumängel - insbesondere bei Reihenhäusern -
zurEkzufEren. Ich spreche da aus langer beruflicher
Erfahrung.
Damit hast Du sicherlich recht, aber das bringt uns nicht
weiter. Soll man etwa versuchen, den damaligen Bauträger
anzugreifen, damit der den GU dazu zwingt, die Treppe zu
erneuern oder sowas. Das ist doch illusorisch. Da ist alles
verjährt, und die beteiligten Klitschen sind längst im
Konkurs...
Erst einmal sind die Klitschen seriöse und grundsolide Firmen, welche seit vielen Jahren sich auf dem Markt bewegen. Schwarze Schafe gibt es in jeder Branche. Eine pauschale Negativbewertung der Bauträgerbranche will ich hier nicht zulassen. (Wenn ein Autohersteller eine Rückrufaktio startet, wird auch nicht gleich die gesamte Autobranche als Abzocker und Schlitzohren dargestellt.)
Das die Verjährung eingetreten ist, kann ich nicht einschätzen, da ich keine Termine kenne - und DU AUCH NICHT !
Sollte die Baufirma in Konkurs sein und der Bauträger nicht in Konkurs, dann hat der Bauträger das Problem und nicht der Kunde. Ein Angriff auf den Bauträger erfolgt nicht sondern schlicht eine Mangelanzeige mit Fristsetzung (Einschreiben mit Rückschein). Hinweis: die Gewährleistung ist nun unterbrochen.
Kinderlärm im Garten entsteht nun mal und wenn es nicht zu
unchristlichen Zeiten ist, sollte dies durch ein gEliches
Wort mit dem Nachbarn aus dem Weg zu schaffen sein.
Glaubst Du nicht, daß man das vorher normalerweise schon
ausgiebig versucht hat, bevor man das Problem hier im
Expertenforum schildert?
Mit Anya gab es mittlerweile einen direkten Email-Kontakt. Die Lage sieht etwas anders aus als hier geschildert. Verursacher ist der Nachbar.
Zum Schluß noch eine rhetorische Frage. Sind Deine Kinder
nicht doch etwas zu laut? Auch Dein Nachbar hat ein Recht auf
Ruhe auf seinem GrundstEk.
Ein dreijähriges Kind, das artig genug ist, um die BalkontEe
zu **_schließen_**, kann gar kein ungezogenes Kind sein.
Normalerweise lassen kleine Kinder zumeist alle TEen,
Schubladen usw. offen.
Nicht klagen - miteinander reden ! Ihr wollt noch einige Jahre
mit dem Nachbarn zusammenleben. Nichts belastet die
Gemeinschaft in Reihenhäusern wenn ein Rechtsstreit zwischen
zwei Parteien ansteht.
Klar bringt klagen nichts, wozu auch? Aber jemand, der an
einem dreijährigen Baby kritisiert, daß es beim Schließen der
BalkontEe die Regeln der Kunst nicht ganz einhält -- ob man
soviel Hoffnung auf den Dialog mit einem solchen Menschen
setzen sollte, das bezweifle ich.
Wolfgang Berger
Da stimme ich Dir zu und so sieht auch die Lage aus - siehe vorgenannten Email-Kontakt.
Aber denke einmal nach, auf was soll der Nachbar dennn klagen ? Der Richter lacht sich doch schon jetzt schief, wenn er das liest. Anya hatte ich auch geschrieben, der Nachbar muß den "Schaden" - also den Lärm - nachweisen und Anya nicht ihre Unschuld. Und da hat der Nachbar ein Problem.