Hallo, was ist der Unterschied zwischen einer Anzeige und einem Strafantrag?
Was passiert wenn jemand einer anderen Person androht, diese zu ermorden und die bedrohte Person zur Polizei geht und dort aufgefordert wird einen Strafantrag blanko zu unterschreiben und dies auch tut ?
Wie sind dann die weiteren Schritte bzw. die Folgen?
Gruß
Kosmokatze
Hallo,
Enorme Unterschiede…
))
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bekommt amn von den Behörden wegen Verstoßes gegen ein Gesetz…
Einen Strafantrag
stellt man,weil man selber Opfer einer Straftat wurde…
Das was der Volksmund gemeinhin mit „Anzeige“ bezeichnet ist korrekt
gesagt ein Strafantrag…die Polizei ermittelt und übergibt das Ergebnis dieser Ermittlungen dann an die Strafverfolgungsbehörde
(Staatsanwaltschaft).
Dort wird dann von dem jeweils zuständigen Staatsanwalt entschieden,ob ein Strafverfahren eröffnet wird oder die Sache mit einem Bußgeldbescheid erledigt wird…oder in seltenen Fällen das Verfahren eingestellt wird.
Hallo,
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bekommt amn von den Behörden wegen Verstoßes gegen ein
Gesetz…
falsch.
Einen Strafantrag
stellt man,weil man selber Opfer einer Straftat wurde…
Man muss nicht zwingend selbst betroffen sein, um antragsberechtigt zu sein.
Das was der Volksmund gemeinhin mit „Anzeige“ bezeichnet ist
korrekt gesagt ein Strafantrag…
Falsch, in der Regel ist es beides.
Kannst Du BITTE Deine Aussagen hier überprüfen, bevor Du sie in die Welt setzt?
.m
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Hallo, was ist der Unterschied zwischen einer Anzeige und
einem Strafantrag?
Dazu empfehle ich Dir zunächst die beiden Wikipedia-Einträge, die zeigen den Unterschied recht gut auf und zeigen auch, daß das, was F. hier erzählt, nicht stimmt.
Was passiert wenn jemand einer anderen Person androht, diese
zu ermorden und die bedrohte Person zur Polizei geht und dort
aufgefordert wird einen Strafantrag blanko zu unterschreiben
und dies auch tut ?
Das weiß man nicht. Würde ich jedenfalls nie machen, aber wenn man Glück hat, wollte der aufnehmende Beamte einem nur Wartezeit ersparen und den Schreibkram später erledigen.
Wie sind dann die weiteren Schritte bzw. die Folgen?
Irgendwann melden sich entweder nochmal die Polizei oder dann die Staatsanwaltschaft.
Gruß,
Malte
Hallo,
Ergänzend zu Maltes Ausführungen:
Dort wird dann von dem jeweils zuständigen Staatsanwalt
entschieden,ob ein Strafverfahren eröffnet wird oder die Sache
mit einem Bußgeldbescheid erledigt wird
Das Strafverfahren ist schon längst eröffnet worden, der StA entscheidet, wie es weiter geht: Eins ist aber klar: den Bußgeldbescheid gibt es nur im OWI-Verfahren.
…oder in seltenen Fällen das Verfahren eingestellt wird.
Das ist so selten nicht, das ist sogar recht häufig der Fall. Oder meinst du eine bestimmte Einstellung des Verfahrens? 153 ff, 170 II StPO …usw?
Gruss
Iru
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Leider liegts DU falsch…
§ 153 a der StPO kennst du ???
Stichwort Geldbuße…
Falsch ??
ach Frank,
ich denke, dass du dich zunächst mal mit der Materie beschäftigen solltest, bevor du dazu Beiträge schreibst.
Iru