Person A wohnt neben einem Gästehaus, dessen Gäste wiederholt ganz schön Rabatz machen.
Kann der Nachbar B gegen den Eigentümer vorgehen, wenn dieser, nach Aufforderung, nicht für Ruhe sorgt?
Person A wohnt neben einem Gästehaus, dessen Gäste wiederholt ganz schön Rabatz machen.
Kann der Nachbar B gegen den Eigentümer vorgehen, wenn dieser, nach Aufforderung, nicht für Ruhe sorgt?
Person A wohnt neben einem Gästehaus, dessen Gäste wiederholt
ganz schön Rabatz machen.Kann der Nachbar B gegen den Eigentümer vorgehen, wenn dieser,
nach Aufforderung, nicht für Ruhe sorgt?
Ja.
Gesetzt dem Fall dass B in Erwägung zieht seinem Recht Geltung zu verleihen… in welcher Form oder auf welchem Wege kann B versuchen sich durchzusetzen, wenn Gasthausbesitzer A seine Kundschaft nicht mäßigt?
Wäre eine Anzeige wegen Ruhestörung von B gegen A überhaupt sinnvoll/machbar? Möglichwerweise ist die Ruhestörung bei Eintreffen der Polizei bereits verklungen…
Hallo,
Person A wohnt neben einem Gästehaus, dessen Gäste wiederholt
ganz schön Rabatz machen.Kann der Nachbar B gegen den Eigentümer vorgehen, wenn dieser,
nach Aufforderung, nicht für Ruhe sorgt?
„Rabatz machen“ ist in Deutschland weder eine Ordnungswidrigkeit, noch eine Straftat oder sonst wie verboten.
Ich will damit sagen, dass man auf so eine Frage schlichtweg keine seriöse Antwort erwarten darf.
Weder ist klar, was mit Gästehaus gemeint ist, noch wann genau der „Rabatz“ statt findet, ob dieser das übliche übersteigt, ob es ein ausgewiesenes Wohngebiet ist, ob der Eigentümer überhaupt verantwortlich ist usw. usw.
Gruß
S.J.
Das Ordungsamt …
Gesetzt dem Fall dass B in Erwägung zieht seinem Recht Geltung
zu verleihen… in welcher Form oder auf welchem Wege kann B
versuchen sich durchzusetzen, wenn Gasthausbesitzer A seine
Kundschaft nicht mäßigt?
… oder eine vergleichbare Behörde wird irgendwann dem Betreiber der Lokalität die Konzession entziehen. Das wäre nicht das erste Mal.
Wäre eine Anzeige wegen Ruhestörung von B gegen A überhaupt
sinnvoll/machbar? Möglichwerweise ist die Ruhestörung bei
Eintreffen der Polizei bereits verklungen…
Doch, genauso fängt das an. Erst kommen die Herren in Blau öfters vorbei. Und auch andere Zeugen wären nützlich.
Gruß
Stefan