Bitte um Hilfe

Guten Tag allerseits!

Ich hatte bereits vor ein paar Tagen hier gepostet. Es ging darum, dass mein ehemaliger Arbeitgeber sich weigert, mir die Abgeltung von 7 nicht in Anspruch genommenen Urlaubstagen auszuzahlen, mit der Begründung, ich hätte unentschuldigt gefehlt. (Näheres dazu: Siehe Anwaltschreiben: http://sitebomb.saxen.net/ ). Jedoch habe ich der Firma meine Atteste zugeschickt. Eine Bestätigung der Krankenkasse, dass ich in dem besagten Zeitraum krankgeschrieben war, liegt mir vor. Weiterhin kann ich auch sicher Kopien der „gelben Scheine“ besorgen.
Ich habe der Firma einen schriftlichen Vergleich vorgeschlagen, auf den aber nicht reagiert wurde. Ich möchte nun Klage erheben. Einen Anwalt möchte ich nicht engagieren, da dieser mehr kosten würde, als bei der Sache im besten Falle rauskommen würde. Deshalb meine Frage: Wie muss ich diese Klage formulieren, bzw. gibt es irgendwo im Netz Muster? Wie rechne ich mein Tagesgehalt aus? Monatsgehalt durch 20, 21 oder 22 Tage?
Vielen, vielen Dank!
Matthias

Hallo,

also in der ersten Instanz benötigst Du wirklich keinen
Anwalt, wende Dich an das für deine Stadt zuständige
Sozialgericht, am besten dort an einen Rechtspfleger.
Was die Errechnung angeht, bin ich der Meinung das darauf
ankommt wie der entsprechende Tarifvertrag aussieht.

Mfg.

Günter

Hallo Günter,

genau das ist mein Problem: Ich bin in einem neuen Job und kann in den nächsten Monaten nicht fehlen, um meine Klage zur Niederschrift vorzutragen. Deswegen hoffe ich, dass angesichts der Einfachheit der Angelegenheit, entsprechende Muster mit der richtigen Formulierung im Netz zu finden sind.
Ich habe unter keinem Tarifvertrag gearbeitet.

Danke.
Matthias

Hallo Mathias,
schriftlich eingereichte Klagen können formlos sein, da sie sowieso neu verfasst werden.
Der Tagesdurchschnitt müß aus Deiner Lohn oder Gehaltsabrechnung ersichtlich sein.
Kommt zu Deinem Urlaubsentgeld noch zusätzliches Urlaubsgeld?
Wie groß war denn der Betrieb? Gibt es dort einen Betriebs,- oder Personalrat?

Mit kollegialen Grüßen
Michael

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Hallo Mathias,
schriftlich eingereichte Klagen können formlos sein, da sie
sowieso neu verfasst werden.
Der Tagesdurchschnitt müß aus Deiner Lohn oder
Gehaltsabrechnung ersichtlich sein.
Kommt zu Deinem Urlaubsentgeld noch zusätzliches Urlaubsgeld?
Wie groß war denn der Betrieb? Gibt es dort einen Betriebs,-
oder Personalrat?

Mit kollegialen Grüßen
Michael

Hallo Michael,
vielen dank erstmal. Zusätzliches Urlaubsgeld kommt nicht dazu, der Betrieb bestand aus 3 fest Angestellten. Betriebs- oder Personalrat gab es nicht. Zusätzliches Urlaubsgeld gab es auch nicht. In der Abrechnung steht leider nur das Monatsgehalt. Nun weiss ich aber nicht, wieviel Arbeitstage ein Monat durchschnittlich in der Rechtsprechung hat.
Danke für Deine Hilfe.

Grüsse
Matthias

Hi Matthias,
um die 7 Urlaubstage in einen Geldwert umzurechnen, teilst du deinen Monatslohn durch 30 (Gehälter werden kalendertäglich gezahlt). Dann natürlich x 7 Tage = Ergebnis.
Diesen Betrag kannst du vor dem örtlichen Arbeitsgericht einklagen.
Schreibe einen Brief an das Arbeitsgericht. Teile dem Gericht dein Problem mit und welche Forderung du stellst und mach deutlich, dass es sich um eine Klage handelt. Alles andere kannst du dem Arbeitsgericht überlassen.
Gruß,
Francesco

Hallo Matthias.

Das durchschnittliche Urlaubsgeld wird wie Folgt berechnet;
Bundesurlaubsgesetz
§ 11 Urlaubsentgelt
(1) Das Urlaubsentgelt bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes. Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während des Berechnungszeitraums oder des Urlaubs eintre-ten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen. Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben für die Berechnung des Urlaubsentgelts außer Betracht. Zum Arbeitsentgelt gehörende Sachbezüge, die während des Urlaubs nicht weitergewährt werden, sind für die Dauer des Urlaubs angemessen in bar abzugelten.

13 Wochen = Drei Monate
Fünf Tage Woche vorausgesetzt gleich 65 Arbeitstage
Drei Monatslöhne durch 65 Arbeitstage = Durchschnittslohn

Mit kollegialen Grüßen
Michael

Vielen Dank an alle und wenns recht ist…
…werde ich hier in den nächsten tagen mitteilen, wie die angelegenheit weiterläuft und sicherlich noch ein paar fragen zu den formalia stellen.
es ist sehr beruhigend zu wissen, dass man nicht unbedingt einen anwalt braucht, um sein recht durchzusetzen (den kann ich mir nämlich leider nicht leisten).
dazu mal ne allgemeine frage: posten hier überwiegend „laien“ oder leute vom fach, also anwälte? würde mich mal interessieren. vielen dank!

Hallo Matthias,

dazu mal ne allgemeine frage: posten hier überwiegend „laien“
oder leute vom fach, also anwälte? würde mich mal
interessieren. vielen dank!

ich poste zwar recht selten in diesem Brett, bin aber auch kein Anwalt.

Ich mußte mich aber jahrelang mit einem Teilgebiet des Rechts beschäftigen, dem Vertragsrecht (ich habe als techn. Einkäufer gearbeitet und da die Firma nicht so groß war, mußten wir die Verträge selber schreiben).

Irgendwann habe ich mal Freunde, die Jura studiert hatten, gefragt, ob sie mir helfen könnten.

Nach kurzer Zeit stellte sich heraus, dass das Wissen meiner Freunde in Vertragsrecht nicht sehr berauschend war. Hintergrund: irgendwann muß sich jeder Jurist spezialisieren und ein Anwalt, der mit Vertragsrecht nichts zu tun hat, kennt zwar die grundsätzlichen Dinge, nicht aber die Fallstricke, die in der Praxis auftauchen.

Fazit: so mancher Kaufmann (ich bin keiner !) ist in Vertragsrecht genauso fit wie ein Anwalt, der nicht darauf spezialisiert ist.

Grüsse

Sven