Hallo an alle!
Ich sah gestern „Einspruch - Die Show der Rechtsirrtümer“, in der ein Fall erklärt wurde, in dem eine Familie sich einen Laptop zulegte, der während der Gewährleistungszeit kaputt ging.
Der Rechtsanwalt erklärte, dass die Familie Anspruch auf ein vollkommen neues Gerät hat, und zwar ohne Wenn und Aber.
Das hat mich nun doch ein wenig irritiert. Zwar ist meine kaufmännische Ausbildung mittlerweile 20 Jahre her, aber ich hatte gelernt, dass der Händler das Recht hat, das Gerät zu reparieren und nicht zwangsläufig bei einem Defekt ein neues Gerät aushändigen zu müssen.
Hat sich das wirklich geändert, sprich, ist der Händler zu einem sofortigen Umtausch verpflichtet, wenn der Kunde darauf besteht oder gelten die AGB`s bzw. das Recht auf Nachbesserung?
LG und vielen lieben Dank im Voraus
Michael Vogl