Mietvertrag bis zum 31. März 2001

Die Wohnung ist über eine Gesellschaft gemietet.
Der 31. März ist ein Samstag.
Wann muß ich die Wohnung verlassen.
Muß die Wohnung schon vorher übergeben werden,
da Samstag kein Arbeitstag ist?

Vielen Dank für Tipps!

Grüße

Caro

Hi Carolin,
der Mietvertrag endet am 31.03.2001. Das ist absolut wörtlich zu nehmen. Genauer gesagt hast du das recht, die Wohnung bis 24.00 uhr zu nutzen und sie genau um 24.00 Uhr zu übergeben.
Wenn die Verwaltungsgesellschaft samstags keinen Mitarbeiter zwecks Übernahme abstellen kann, ist das deren Problem. Sie können dann einen Termin am darauffolgenden Montag anbieten.
Du kannst es also nach deinem Gutdünken regeln. Wenn es dir leiber ist, die Wohnung am Freitag zu übergeben, na dann…

Gruß,
Francesco

Vielen Dank!!! Aber
sind das so Deine logischen Gedanken,
oder bist Du sicher, daß dies rechtlich korrekt ist?

Grüße

Caro

Hi,
beides…
Gruß,
Francesco

aber wie ist es denn mit…
Hallo Francesco,

wie ist dass denn bei Verträgen mit Verlängerungsklausel - die müssen aber doch gekündigt werden oder ? Es müsste sich doch hier um einen Zeitmietvertrag handeln, damit sie einfach so ausziehen kann.

Danke, Gruß
Uschi

Hallo Carolin,

wie Uschi ja auch schon festgestellt hat, muß es sich hier entweder um einen Zeitmietvertrag handeln oder aber die Wohnung wurde zum 31.03.2001 gekündigt, von wem auch immer.

Auf jeden Fall weiß ich ganz genau, daß die Wohnung bis 24.OO Uhr am 31.03.01 übergeben werden muß, von mir aus auch punkt um !!

Franseco hat recht, wenn die Hausverwaltung an einem Samstag keinen MA abstellen will, muß sie sich gedulden. Allerding muß die Wohnung geräumt sein. Verlass dich nicht darauf, daß du dir ja so mit Umzug oder was auch immer mehr Zeit lassen kannst. Theoretisch könnte der Eigentümer ab 00.01 Uhr am 01.04.2001 die Wohnung ohne dein Wissen bertreten, denn sie ist ja nicht mehr vermietet. Wenn dann aber noch Sachen von die da drin sind ist das nicht so günstig…wahrscheinlich hat dies keine rechtlichen Folgen, aber man weiß ja nie.

Lieben Gruß,
Vabe