ich habe vor ca. vier Wochen eine mündliche Bestellung abgegeben ohne einen Liefertermin festzulegen. Gibt es trotzdem rechtliche Lieferzeiten an denen sich Lieferanten orientieren müssen? Darf man nach vier Wochen mit einer Entschädigung rechnen (Zur Zeit Hausumbau => laufende Kosten)?
Gibt es Musterbriefe um diesen Fehler (kein def. Liefertermin festgelegt) nicht noch einmal zu begehen.
Hi,
wenn keine Lieferzeit vereinbart wurde, kann es durchaus Wochen dauern, bis die bestellte Ware angeliefert wird. Zur Lösung würde ich den Lieferanten anschreiben und ihm mitteilen, dass die Ware dringend benötigt wird und du eine Lieferzeit bis zum … setzt. Wenn bis zu diesem Datum die Lieferung nicht erfolgt ist, würdest du die Ware zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr abnehmen.
Die zu setzende Frist muß allerdings angemessen sein. Wenn es sich um Ware aus lagerhaltung handelt, kann sie relativ kurz sein. Wenn es ein Produktionsauftrag ist, muß der Produzent natürlich die Möglichkeit haben, die ware herzustellen.
Musterbriefe gibt es nicht, sind aber auch nicht notwendig. Man sollte lediglich darauf achten, bei einer Bestellung nicht nur Ware und Preis auszuhandeln, sondern auch den Liefertermin abzustimmen.
Gruß,
francesco
Zur
Lösung würde ich den Lieferanten anschreiben und ihm
mitteilen, dass die Ware dringend benötigt wird und du eine
Lieferzeit bis zum … setzt. Wenn bis zu diesem Datum die
Lieferung nicht erfolgt ist, würdest du die Ware zu einem
späteren Zeitpunkt nicht mehr abnehmen.
Vorsicht ! Das wäre dann ein Fixgeschäft und nach verstreichen des Liefertermins wäre keine weitere Handhabe mehr vorhanden ! Besser: Liefertermin schriftlich festlegen, ohne Androhung von Rücktritt. Wenn dann der Liefertermin verstreicht, kann der Schaden (zumindest bei Kaufleuten gem. HGB, wahrscheinlich auc bei Endkunden) in Rechnung gestellt werden.