Übertrgungsvertrag mit Nießbrauchbestellung

Ich habe folgende Frage:
Meine Tante hat mir bei einem Notar ihre Wohnung überschrieben.
(Übertragungsvertrag mit Nießbrauchbestellung). Da sie geistig nicht mehr so fit ist (80Jahre alt) und von der anderen Verwandtschaft verunsichert wurde möchte sie das Ganze rückgängig machen. Ist das möglich obwohl sie den Vertrag unterzeichnet hat? Die Grundbucheintragung hat aber wohl noch nicht stattgefunden, ist erst eine Woche her. Im Vertrag steht aber daß das Ganze ab Unterzeichnung gültig ist. Gibts da ein Rücktrittsrecht oder sowas?

vielen Dank im Voraus

Hi,
die Schenkung ist mit der notariellen Beurkundung des Schenkungsversprechens nach § 518 BGB rechtsgültig.
Dem Schenker bleibt nur das Widerrufsrecht nach § 530 BGB. Das kann er ausschließlich nur dann geltend machen, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen ihn „groben Undankes“ schuldig gemacht hat.
Eine Aufhebung der Schenkung ist natürlich machbar, wenn der Beschenkte damit einverstanden ist.
Gruß,
Francesco

Oder bei Verarmung
Gem § 528, 529 BGB kann auch bei (nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführter) Verarmung des Schenkers innerhalb von 10 Jahren die Schenkung widerrufen werden.

K.