Ich habe folgende Frage:
Meine Tante hat mir bei einem Notar ihre Wohnung überschrieben.
(Übertragungsvertrag mit Nießbrauchbestellung). Da sie geistig nicht mehr so fit ist (80Jahre alt) und von der anderen Verwandtschaft verunsichert wurde möchte sie das Ganze rückgängig machen. Ist das möglich obwohl sie den Vertrag unterzeichnet hat? Die Grundbucheintragung hat aber wohl noch nicht stattgefunden, ist erst eine Woche her. Im Vertrag steht aber daß das Ganze ab Unterzeichnung gültig ist. Gibts da ein Rücktrittsrecht oder sowas?
vielen Dank im Voraus