Neuwagenkauf in Frankreich, Rücktrittsrecht?

Wenn jemand in Frankreich im Autohaus einen Neuwagen erwirbt, aber lediglich eine Anzahlung in Höhe von ca. 200 Euro macht, unterschreibt und einen Kaufvertrag erhält, auf dem noch keinerlei Finanzierungspläne stehen, ist das dann ein rechtskräftiger Kaufvertrag oder lediglich ein Vorvertrag?

Nachdem man zum Autohändler deutlich gesagt hat, man will erst mit seinem Bankberater sprechen, bevor man sich für eine Finanzierungsmöglichkeit entscheidet, der Autohändler sagt,das ginge schon in Ordnung und „zur Not“ kann man das Auto über die Bank des Autohauses finanzieren, und der Händler nur nach dem monatlichen Nettogehalt und der Wohnungsmiete fragt,

wenn der Bankberater dann aber dringenst davon abrät, ein neues Auto zu kaufen, da sonst zu wenig Geld zum Leben übrig bleibt, und man will von dem Kauf zurücktreten,was ist denn dann zu tun?
Gilt französisches Recht? Oder gilt dann irgendein EU - Recht?
Denn wenn man dann laut Autohändler nicht mehr zurücktreten kann, da man die dort gültige 7-tägige Rücktrittsmöglichkeit überschritten hat,die auf diesem „Vorvertrag“ steht,
man aber schriftlich noch keine Finanzierung festgelegt hat, ist der Vertrag trotzdem bindend?
was kann man dann noch tun, außer vor Gericht zu gehen?
Gibt es auch in Frankreich die Möglichkeit, dass man dann lediglich ca. 10 % des Neuwagenpreis erstatten muss wenn man das Auto nicht mehr will? Oder hängt das von der individuellen Kulanz des Händlers ab?
Vielen Dank

Hallo Michel38,

das hängt davon ab, was man denn unterschrieben hat. Und das was man unterschrieben hat, das gilt, in Frankreich, in Deutscland, im Kongo…

Im übrigen kann man Autos auch ohne Finanzierung kaufen, hat damit also nichts zu tun.

Viele Grüße
Elton

Hallo,

Gilt französisches Recht? Oder gilt dann irgendein EU - Recht?

Genau genommen gibt es gar kein „EU - Recht“, was auf Kaufverträge Auswirkung hätte. Es gilt französisches Recht.

was kann man dann noch tun, außer vor Gericht zu gehen?

Vertrag erfüllen?

Gibt es auch in Frankreich die Möglichkeit, dass man dann
lediglich ca. 10 % des Neuwagenpreis erstatten muss wenn man
das Auto nicht mehr will? Oder hängt das von der individuellen
Kulanz des Händlers ab?

Was meinst Du mit „auch in Frankreich“? Mir ist kein Land in der EU bekannt, in dem es eine derartige Regelung gibt.

Gruß

S.J.

Hallo!

Wenn jemand in Frankreich im Autohaus einen Neuwagen erwirbt,
aber lediglich eine Anzahlung in Höhe von ca. 200 Euro macht,
unterschreibt und einen Kaufvertrag erhält, auf dem noch
keinerlei Finanzierungspläne stehen, ist das dann ein
rechtskräftiger Kaufvertrag oder lediglich ein Vorvertrag?

Das hängt zwar jetzt von einigen Umständen ab, aber normalerweise wird französisches Recht gelten. Und da wird wahrscheinlich das gleiche gelten wie sonst auch, ein unbedingt abgeschlossener Kaufvertrag ist ein Kaufvertrag und aus (ja und wenn was anderes vereinbart wurde, dann gilt was anderes, aber du schreibst ja nicht, was vereinbart wurde). Aber wie gesagt, wissen tu ich das nicht.

wenn der Bankberater dann aber dringenst davon abrät, ein
neues Auto zu kaufen, da sonst zu wenig Geld zum Leben übrig
bleibt,

Etwas weniger juristisch: so jemand sollte sich überlegen, warum er nicht selbst vorher nachgedacht hat. Oder anders gesagt: grundsätzlich kann nicht der Verkäufer die Arschkarte haben, wenn der Käufer vor Vertragsabschluss nicht nachdenkt.

und man will von dem Kauf zurücktreten,was ist denn
dann zu tun?
Gilt französisches Recht? Oder gilt dann irgendein EU - Recht?
Denn wenn man dann laut Autohändler nicht mehr zurücktreten
kann, da man die dort gültige 7-tägige Rücktrittsmöglichkeit
überschritten hat,die auf diesem „Vorvertrag“ steht,
man aber schriftlich noch keine Finanzierung festgelegt hat,
ist der Vertrag trotzdem bindend?

Wie gesagt, es ist nicht das Problem des Autohändlers, ob der Käufer das Auto zahlen kann. Das ist schon dessen Problem.

Aber nochmals zur Sicherheit, damit da nix passiert: ich kann nichts darüber sagen, wie das in so einem konkreten Einzelfall ausschaut! Wenn so jemand das konkret wissen will, muss er einen Anwalt individuell befragen.

was kann man dann noch tun, außer vor Gericht zu gehen?
Gibt es auch in Frankreich die Möglichkeit, dass man dann
lediglich ca. 10 % des Neuwagenpreis erstatten muss wenn man
das Auto nicht mehr will?

Ich wüsste nicht, dass da bei uns die Möglichkeit bestünde.

Gruß
Tom