Wenn jemand in Frankreich im Autohaus einen Neuwagen erwirbt, aber lediglich eine Anzahlung in Höhe von ca. 200 Euro macht, unterschreibt und einen Kaufvertrag erhält, auf dem noch keinerlei Finanzierungspläne stehen, ist das dann ein rechtskräftiger Kaufvertrag oder lediglich ein Vorvertrag?
Nachdem man zum Autohändler deutlich gesagt hat, man will erst mit seinem Bankberater sprechen, bevor man sich für eine Finanzierungsmöglichkeit entscheidet, der Autohändler sagt,das ginge schon in Ordnung und „zur Not“ kann man das Auto über die Bank des Autohauses finanzieren, und der Händler nur nach dem monatlichen Nettogehalt und der Wohnungsmiete fragt,
wenn der Bankberater dann aber dringenst davon abrät, ein neues Auto zu kaufen, da sonst zu wenig Geld zum Leben übrig bleibt, und man will von dem Kauf zurücktreten,was ist denn dann zu tun?
Gilt französisches Recht? Oder gilt dann irgendein EU - Recht?
Denn wenn man dann laut Autohändler nicht mehr zurücktreten kann, da man die dort gültige 7-tägige Rücktrittsmöglichkeit überschritten hat,die auf diesem „Vorvertrag“ steht,
man aber schriftlich noch keine Finanzierung festgelegt hat, ist der Vertrag trotzdem bindend?
was kann man dann noch tun, außer vor Gericht zu gehen?
Gibt es auch in Frankreich die Möglichkeit, dass man dann lediglich ca. 10 % des Neuwagenpreis erstatten muss wenn man das Auto nicht mehr will? Oder hängt das von der individuellen Kulanz des Händlers ab?
Vielen Dank