Rückgaberecht mit Anzahlung

Hallo liebe Leute. folgendes Problem: Irgendjemand hat eine Handy-Halterung fürs Auto bei einem Einzelhändler bestellt. Der Verkäufer sah in das Auto und der Kunde sagte ihm er bräuchte eine Halterung fürs Handy, aber nicht so einen Saugnapf der ihm die Sicht versperrt. Der Verkäufer meinte da gäbe es das richtige für Audi für die Lüftungsschlitze. Der Kunde fragte was es kosten solle,Der Verkäufer meinte 29.-€, Cirka. Kunde sagte OK, und Verkäufer wollte eine Anzahlung. Kunde zahlte ihm 20.-€ an. Ein Bekannter fuhr bei ihm im Auto mit und er meinte er sollte doch nochmal nachfragen ob es nicht eine „Grundplatte“ wäre,die er bestellt hätte, dann bräuchte er aber noch zusätzlich die eigentliche Halterng fürs Handy. Kunde fragte den Händler und er meinte, dass er das doch wohl ihm erklärt hätte! Kunde sagte dass Verkäufer davon nichts erwähnt hätte, zumal ein guter Verkäufer ihn darauf hingewiesen hätte, dass es insgesamt dann 59.-€ kosten würde. Verkäufer meinte da könne man nichts machen, der Vertrag sei verbindlich. Kunde glaubt er irrt sich. Laut §355 BGB habe Kunde doch ein Widerspruchsrecht. Auch ein Rückgaberecht. Was kann Kunde nun wirklich machen? Ich muss jetzt weg, von daher kann ich erst wieder heute Abend evtl. Antworten lesen. Aber im voraus tausend Dank schon mal. Gruß braui Ist es evt. arglistige Täuschung???

Hallo,

Hallo liebe Leute. folgendes Problem: Irgendjemand hat eine
Handy-Halterung fürs Auto bei einem Einzelhändler bestellt.
[…]
verbindlich. Kunde glaubt er irrt sich. Laut §355 BGB habe
Kunde doch ein Widerspruchsrecht. Auch ein Rückgaberecht.

Nein. § 355 definiert lediglich, wie ein Widerrufsrecht ausgeübt wird. Daraus lässt sich aber nicht ableiten, dass grundsätzlich ein solches besteht. Vielmehr existiert ein solches nur in wenigen Ausnahmefällen. Ein solcher liegt hier aber nicht vor.

Gruß

S.J.

Hallo S.J.
Das heisst also im Klartext, der Kunde muss den Artikel annehmen obwohl der Verkäufer ihn nicht richtig beraten hat? Weshalb gibt es dann das Rückgaberecht? Ist es dann nur eine Kulanzfrage?
Nun, man muss halt das nächste mal besser aufpassen…
Danke
braui

Hallo,

Das heisst also im Klartext, der Kunde muss den Artikel
annehmen obwohl der Verkäufer ihn nicht richtig beraten hat?

Nein. Das heißt es nicht. Wenn der Käufer dem Verkäufer nachweisen kann, dass ein Vertrag über ein bestimmtes Teil zu einem definierten Preis geschlossen wurde, kann er natürlich auf die Erfüllung bestehen. Hier scheint die Beweisführung nur etwas problematisch.

Weshalb gibt es dann das Rückgaberecht? Ist es dann nur eine
Kulanzfrage?

Man kann es gar nicht oft genug erwähnen: Es gibt kein grundsätzliches Rückgaberecht. Ein solches besteht nur in Ausnahmefällen. Nicht jedoch bei einem Kauf im Ladengeschäft.

Gruß

S.J.