Dürfen bei einem Besuch des Vollziehungsbeamten vom Finanzamt auch Sachen gepfändet werden, die unter Eigentumsvorbehalt gekauft wurden?
Ja.
Vielen Dank für die Antwort. Jedoch ist mir unklar, wie das rechtlich geregelt ist, weil die Sache eigentlich bis zur Zahlung der letzten Monatsrate Eigentum des Verkäufers bleibt. Was hat das Finanzamt davon, Sachen zu pfänden, deren Rechnungen noch offen sind?
was ändert das denn ? die pfändung fremder sachen heisst ja nicht, dass z.B. Karstadt plötzlich auf seine Raten verzichtet. da wird der schuldner schon weiterzahlen müssen, auch wenn er die sache gar nicht mehr in seinem besitz hat… für den eigentümer gibt es darüber hinaus auch widerspruchsfristen, bevor die sache zur zwangsversteigerung kommt.