Hallo Forum !
Angenommen, eine alte Dame wird ins Pflegeheim eingeliefert. Darf eigentlich der Betreuer das Schloß ihrer Wohnung auswechseln - ohne Auftrag - und der Tochter dieser alten Dame so den Zugang verwehren ? Falls nein, gibt es dagegen wirksame Rechtsmittel ?
Vielen Dank für freundliches Antworten !
Wenn der Betreuer ordnungsgemäß bestellt ist und für den Bereich Vermögens bzw. Wohnungsangelegenheiten zuständig ist, kann er dieses durchaus tun, wenn berechtigtes Interesse vorliegt (z. B. wenn er befürchtet, dass Wertsachen aus der Wohnung entnommen werden, die er veräussern muss, um das Pflegeheim zu bezahlen).
Zuständig und zur Überwachung des Betreuers verpflichtet ist das Amtsgericht in dessen Zuständigkeitsbereich die Person lebt. Dort kann man sich auch hin wenden, wenn man Fragen/Einwände/Beschwerden hat.
Vielleicht ist folgender Link für Dich interessant:
http://www.ravolkerschulz.de/brosch.htm
Vielen Dank für Deine Antwort.