Datenschutzverletzung?

Hallo zusammen,

ein Hausverwalter verschickt in einem Informationsschreiben an alle Wohnungseigentümer eine Liste, mit Namen und konkreten Zahlen, in der er alle auflistet die mit dem Hausgeld im Rückstand sind und mit Klage droht.

Darf er das so tun?

Falls ‚nein‘, welchen Verstoß kann man ihm vorwerfen?

Danke für eine Info.

Schöne Grüße
Josef

Hallo,

das darf er, da die säumigen Zahler nicht Schuldner des Verwalters sind, sondern Schuldner der übrigen WEG-Mitglieder. Und die Gläubiger müssen doch ihre Schuldner kennen.

Gruß
P.