Erbschaftsrecht: Sachverhalt: Erbe über 1 x Hotel mit Garni (115 Betten), 1 x Bowlingbahn (10 Bahnen) mit Gastronomiebetrieb, 1 x Villa mit Geschäftshaus und Lagerhalle. Die Verbindlichkeiten des Erblassers belaufen sich auf ca. 1,9 Mio. Es gibt 2 Erben. 1 x minderjährigen Sohn (Vormund des Sohnes ist die nicht mit dem Erblasser verheiratete Lebensgefährtin), 1 x volljährige Tochter (aus früherer Beziehung) mit Grundbesitz. Der Vormund arbeitet in den o.g Gastronomiebetrieben als Angestellte und will nun die Betriebe weiterführen (nimmt also das Erbe an). Die Tochter will ebenfalls das Erbe antreten, aber wegen der Ungewissheit über eventuell noch ausstehenden steuerlichen Nachforderungen bzw. bis jetzt noch nicht bekannten weiteren Verbindlichkeiten des Erblassers das Erbe auf den Nachlass beschränken (über Nachlassverwaltung). Frage: Welche Möglichkeiten gibt es bei einer solchen Konstellation um beiden Erben gerecht zu werden?
Haftung aus Nachlassschulden
Wenn die Tochter die Erbschaft annehmen würde und in dem guten Glauben ist, dass nur die bekannten Verbindlichkeiten bestehen, und sich dieses später als Irrtum herausstellen würde, dann hat sie drei Möglichkeiten zur Korrektur, wenn bestimmte Fristen und Bedingungen erfüllt werden bzw. eingehalten werden:
- die Anfechtung wegen Irrtums
- die Nachlassinventur nach Gläubigeraufforderung
- die Nachlassinsolvenz
Hinter dieser knappen Darstellung verbirgt sich ein Komplex, den ein Laie nicht bewältigen kann. Insbesondere wegen kurzer Fristen ist schnelles und überlegtes Handeln angesagt - mit Fachbeistand!!