Darf man DDR als Nationalität angeben?

Als Antwort auf die Frage nach der Nationalität möchte jemand DDR auf die Vereinshomepage eingegeben haben. Die Person wurde vor der Wende in der DDR geboren. Am liebsten soll auch die damalige Flagge mit erscheinen. Ist das rechtlich zulässig, oder gibt es da eine klare Rechtssprechung?
Wie kann man dieser Person mit stichfesten Argumenten dieses Ansinnen ablehnen.
Für Antworten bekanke ich mich schon mal im voraus.

Als Antwort auf die Frage nach der Nationalität möchte jemand
DDR auf die Vereinshomepage eingegeben haben. Die Person wurde
vor der Wende in der DDR geboren. Am liebsten soll auch die
damalige Flagge mit erscheinen. Ist das rechtlich zulässig,
oder gibt es da eine klare Rechtssprechung?

Im Internet kann man schreiben was man will, denn eine Website ist kein rechtsgültiges Dokument.
Also kann er auch ins Internet schreiben er sei Marsianer.

Wie kann man dieser Person mit stichfesten Argumenten dieses
Ansinnen ablehnen.

Es existiert kein Staat mit diesem Namen, daher kann er auch kein Mitglied dieses Staates sein. So einfach ist das.

Für Antworten bekanke ich mich schon mal im voraus.

Bitte

Kompromißvorschlag: Einführung der Option „Geboren als Bürger von …“, wie es das für verheiratete Personen für den Nachnamen gibt.

BTW: wäre die Nationalität egal ob Ost oder West nicht einfach „DEUTSCH“? Könte das mal eben jemand von den älteren Mitgliedern hier beantworten?

Hallo,

BTW: wäre die Nationalität egal ob Ost oder West nicht einfach
„DEUTSCH“? Könte das mal eben jemand von den älteren
Mitgliedern hier beantworten?

ja, auch in der DDR wurde Nationalität mit „deutsch“ angegeben.
Nur Staatsbürgerschaft war „DDR“.

Gruß Uwi

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Als Antwort auf die Frage nach der Nationalität möchte jemand
DDR auf die Vereinshomepage eingegeben haben. Die Person wurde
vor der Wende in der DDR geboren. Am liebsten soll auch die
damalige Flagge mit erscheinen. Ist das rechtlich zulässig,
oder gibt es da eine klare Rechtssprechung?

Meines Wissens ist nur das öffentliche Zurschaustellen von Symbolen verbotener verfassungsfeindlicher Organisationen strafbar. Die FDJ ist nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beispielsweise eine solche. Wer also öffentlich ein Blauhemd mit Emblem trägt oder eine FDJ-Fahne raushängt, begeht eine Straftat. Die Fahne mit Staatswappen (Hammer und Zirkel) ist aber nicht verboten.

Wie kann man dieser Person mit stichfesten Argumenten dieses
Ansinnen ablehnen.

Indem man dezent darauf hinweist, dass „DDR“ keine Nationalität ist, sondern die Abkürzung für eine deutsche Teilrepublik war, die sich durch Beschluss ihrer eigenen Volksvertretung bereits vor 20 Jahren selbst für aufgelöst erklärt hat.

Ich bin ja auch nicht mehr Mitarbeiter einer Firma, wenn die zwischenzeitig aufgelöst und von einer anderen übernommen wurde.

Gruß
smalbop

Hallo !
Wo steht das,das die FDJ verboten ist ?
Kann dazu nix finden.

Steffen

Hallo

Wo steht das,das die FDJ verboten ist ?
Kann dazu nix finden.

Zum Beispiel in Wiki ist das erläutert:
http://de.wikipedia.org/wiki/Freie_Deutsche_Jugend#D…

Wobei das Verbot nach Auffassung des Bundesinnenministeriums allein in Westdeutschland wirksam sein soll, was ich persönlich für rechtlich völlig unhaltbar erachte. Ganz oder garnicht.

Gruß
smalbop