Wann endet die Unterhaltszahlungspflicht?

Hallo,

wann endet die Unterhaltszahlungspflicht für einen Vater bei folgender Konstellation?:

nichtverheiratetes, getrennt lebendes Paar, mit einem Kind, Vater hat die Vaterschaft seinerzeit anerkannt (keine Adoption oder sowas!), seiner Unterhaltszahlungspflicht ist er ohne Tadel nachgekommen, das Kind wird nun 18 Jahre alt.

Endet für den Vater nunmehr die Zahlungspflicht, ODER muß er noch weiter zahlen falls das Kind sich in Ausbildung/Weiterbildung/Studium etc begibt?

mfG

Endet für den Vater nunmehr die Zahlungspflicht,

Nein, nicht automatisch.

ODER muß er noch weiter zahlen falls das Kind sich in Ausbildung/Weiterbildung/Studium etc begibt?

Ja.

Hallo,

wann endet die Unterhaltszahlungspflicht für einen Vater bei
folgender Konstellation?:

nichtverheiratetes, getrennt lebendes Paar, mit einem Kind,
Vater hat die Vaterschaft seinerzeit anerkannt (keine Adoption
oder sowas!), seiner Unterhaltszahlungspflicht ist er ohne
Tadel nachgekommen, das Kind wird nun 18 Jahre alt.

Ab diesem Zeitpunkt ist nicht nur der Vater Barunterhaltspflichtig, sondern auch die Mutter leistet dann ihren Unterhalt nicht mehr durch die Betreuung, sondern durch Bargeld (bzw. anrechenbare, für den Vater unterhaltsreduzierende, Leistungen - wie z. B. Wohnraum usw.)

Endet für den Vater nunmehr die Zahlungspflicht, ODER muß er
noch weiter zahlen falls das Kind sich in
Ausbildung/Weiterbildung/Studium etc begibt?

Vater und Mutter bezahlen ab diesem Zeitpunkt. Wie das genau gerechnet wird, hängt davon ab, WELCHE Ausbildung das Kind macht. Geht es noch zur allgemeinbildenden Schule? Macht es eine Lehre? Diese Frage ist extrem wichtig.

Kindergeld wird im Übrigen auch anders berechnet, als während der minderjährigen Zeit.

Gruß
Ingrid

Endet für den Vater nunmehr die Zahlungspflicht,

Nein, nicht automatisch.

welch Schreckensvision…

ODER muß er noch weiter zahlen falls das Kind sich in Ausbildung/Weiterbildung/Studium etc begibt?

Ja.

kommen da Wolken am Horizont ??? …

vielen Dank vorerst,

man darf gespannt sein wie das weitergeht.

Hallo,

wann endet die Unterhaltszahlungspflicht für einen Vater bei
folgender Konstellation?:

nichtverheiratetes, getrennt lebendes Paar, mit einem Kind,
Vater hat die Vaterschaft seinerzeit anerkannt (keine Adoption
oder sowas!), seiner Unterhaltszahlungspflicht ist er ohne
Tadel nachgekommen, das Kind wird nun 18 Jahre alt.

Ab diesem Zeitpunkt ist nicht nur der Vater
Barunterhaltspflichtig, sondern auch die Mutter leistet dann
ihren Unterhalt nicht mehr durch die Betreuung, sondern durch
Bargeld (bzw. anrechenbare, für den Vater
unterhaltsreduzierende, Leistungen - wie z. B. Wohnraum usw.)

…Führerschein, PC, etc ???

Endet für den Vater nunmehr die Zahlungspflicht, ODER muß er
noch weiter zahlen falls das Kind sich in
Ausbildung/Weiterbildung/Studium etc begibt?

Vater und Mutter bezahlen ab diesem Zeitpunkt. Wie das genau
gerechnet wird, hängt davon ab, WELCHE Ausbildung das Kind
macht. Geht es noch zur allgemeinbildenden Schule? Macht es
eine Lehre? Diese Frage ist extrem wichtig.

über diesen (zukünftigen) Punkt wissen !ALLE! Beteiligten wohhl noch am wenigsten…

Kindergeld wird im Übrigen auch anders berechnet, als während
der minderjährigen Zeit.

…das könnte doch mal ein Lichtblick sein ?!? …

Gruß
Ingrid

vielen Dannk für die Infos,
vielleicht gibts ja im wahren Leben doch noch häppiends…
Gruß
A H I M

Hallo,

Ab diesem Zeitpunkt ist nicht nur der Vater
Barunterhaltspflichtig, sondern auch die Mutter leistet dann
ihren Unterhalt nicht mehr durch die Betreuung, sondern durch
Bargeld (bzw. anrechenbare, für den Vater
unterhaltsreduzierende, Leistungen - wie z. B. Wohnraum usw.)

…Führerschein, PC, etc ???

Führerschein, PC gehören dazu nicht. Ist als Privatvergnügen von Kind selber (vom Barunterhalt) zu finanzieren.

über diesen (zukünftigen) Punkt wissen !ALLE! Beteiligten
wohhl noch am wenigsten…

Wenn das Kinder weiter eine allgemeinbildende Schule (z. B. Gymnasium, Realschule, Gesamtschule) besucht unterliegt auch die Mutte einer erhöhten Erwerbsobliegenheit. Sie muss für den Unterhalt in Vollzeit arbeiten und den Vater bei der Unterhaltszahlung entlasten. Tut sie es nicht, kann sie fiktiv gerechnet werden.

Bei einer anderen Ausbildung eines volljährigen Kindes ist diese Situation wieder anders. Aber Romane ohne richtigen Hintergrund schreiben, macht für mich auch keinen Sinn.

Kindergeld wird im Übrigen auch anders berechnet, als während
der minderjährigen Zeit.

…das könnte doch mal ein Lichtblick sein ?!? …

Klar, ab Volljährigkeit wird erst das GANZE Kindergeld abgezogen, bevor die Unterhaltspflicht auf beide Eltern aufgeteilt wird.

vielen Dannk für die Infos,
vielleicht gibts ja im wahren Leben doch noch häppiends…
Gruß
A H I M

1 „Gefällt mir“