Höhe von Anwaltskosten+Unerwartete Gebühren!

Hallo zusammen,

Während eines Rechtstreites wird vom Anwalt vorab eine Rechnung mit einem Berechnungssatz von 1,3 erstellt. Mit Beendigung des Rechtsstreites wurde diese Rechnung für nichtig erklärt und eine neue Rechnung erstellt. Bei dieser neuen Rechnung wurde ein Berechnungssatz von 1,6 zugrundegelegt. Desweiteren wurde eine Einigungsgbühr mit einem Satz von 1,5 zusätzlich in Rechnung gestellt. Es wurde mehrmal über die voraussichtlichen Kosten gesprochen und hierbei wurde eine Einigungsgebühr nie erwähnt, obwohl der Anwalt einen Vergleich angestrebt hat bzw. fast schon dazu gedrängt hat. Es besteht wohl keine spezielle Aufklärungspflicht. Desweiteren wurde das Verfahren eher leichter statt schwerer.

Fragen:

  1. Darf ein Anwalt, wenn man über die zu erwartenen Kosten spricht, die Einigungsgebühr verschweigen?
  2. Darf ein Anwalt den Berechnungssatz erhöhen? Und wenn ja, aus welchen Gründen?

Vielen Dank

Guten Morgen!

  1. Darf ein Anwalt, wenn man über die zu erwartenen Kosten
    spricht, die Einigungsgebühr verschweigen?

Die Antwort hast Du selbst schon im Text versteckt: "Es besteht

wohl keine spezielle Aufklärungspflicht." Informiert werden muss nur darüber, dass sich die Vergütung nach dem Gegenstandswert richtet. Sinnvoll ist es natürlich schon, die Kosten eines Vergleichs aufzuzeigen, wenn man diesen von Anfang an in Betracht zieht. Aber es hat keine Auswirkung auf den - gesetzlich bestimmten - Anspruch des Anwalts, wenn er das nicht erwähnt.

  1. Darf ein Anwalt den Berechnungssatz erhöhen? Und wenn ja,
    aus welchen Gründen?

Das darf er, wenn die Tätigkeit umfangreich und/oder schwierig ist, was der Anwalt begründen muss.

Naja schon aber im Grunde hat er wie ich finde doch schon einen Pflicht über mögliche Kosten auszuklären wieso hat er das dann nicht bei dieser Einigungsgebühr? Das will mir nicht in den Kopf :frowning:
Beispiel eines „bösen“ Anwalts:
Ein Mandant beauftrag einen Anwalt mit einer Sache die recht sicher mit einem Vergleich bzw einer Einigung enden wird und der Mandant fragt nach den Kosten die enstehen werden bzw können. Hier könnte der „böse“ Anwalt also ohne Probleme diese Einigungsgebühr verschweigen ohne das es konsequenzen für ihn hätte ?Das sehe ich persönlich als modernes Raubrittertum ohne Spass.