Erbschaftssteuer

Hallo zusammen,
angenommen, ein SEHR weit entfernten Verwandten vererbt an einen Dritten laut Testament sein Vermögen, bestehend aus Wohnhaus und seiner Wohnung samt Inhalt (Wohnung ist in dem Wohnhaus).
Frage:

  1. Da nur von Wohnhaus samt Inhalt gesprochen wird: Ist in dem Erbe evtl. vorhandene Geldkonten auf Banken enthalten?
  2. Nach Erbschaftssteuergesetz ist der Erbe in der Steuerklasse 3 - heißt: Freibetrag von 20.000 EURO, alles was darüber hinaus geht, muss mit 30 Prozent versteuert werden.
    Das Wohnhaus, Baujahr ca. 1900, kann wegen seines schlechten Allgemeinzustandes nicht veräußert werden. Das Grundstück wird laut Bodenrichtwerttabelle mit ca. 18.000 EURO bewertet. Wie wird der Grund- und Gebäudewert für die Erbschaftssteuer berechnet?
    Vielen Dank im voraus für evtl. Antworten !!!

Hallo zusammen,

Hallo

angenommen, ein SEHR weit entfernten Verwandten vererbt an
einen Dritten laut Testament sein Vermögen, bestehend aus
Wohnhaus und seiner Wohnung samt Inhalt (Wohnung ist in dem
Wohnhaus).

schön

Frage:

  1. Da nur von Wohnhaus samt Inhalt gesprochen wird: Ist in dem
    Erbe evtl. vorhandene Geldkonten auf Banken enthalten?

Das kommt auf den Text des Testamentes an. Sind noch andere Erben da, oder ist er Alleinerbe etc.

  1. Nach Erbschaftssteuergesetz ist der Erbe in der
    Steuerklasse 3 - heißt: Freibetrag von 20.000 EURO, alles was
    darüber hinaus geht, muss mit 30 Prozent versteuert werden.

Je nach Höhe des Erbes auch mehr.

Das Wohnhaus, Baujahr ca. 1900, kann wegen seines schlechten
Allgemeinzustandes nicht veräußert werden. Das Grundstück wird
laut Bodenrichtwerttabelle mit ca. 18.000 EURO bewertet. Wie
wird der Grund- und Gebäudewert für die Erbschaftssteuer
berechnet?

Nach einem Gutachten. Sachwertgutachten berücksichtigen auch den Unterhaltungsstand des Gebäudes.

Vielen Dank im voraus für evtl. Antworten !!!

vnA

Vielen Dank für die Antwort.

Der Text des Testamentes lautet „Vermögen, bestehend aus
Wohnhaus und seiner Wohnung samt Inhalt“.

Es sind 3 Erben genannt, 2 haben das Erbe ausgeschlagen.

Frage: Wie wird im vorliegenden Fall IM ALLGEMENEN der Grund- und Gebäudewert für die Erbschaftssteuer berechnet?

MfG
Joen

Frage: Wie wird im vorliegenden Fall IM ALLGEMENEN der Grund-
und Gebäudewert für die Erbschaftssteuer berechnet?

Ertragswertverfahren (wenn zB vermietet), Sachwertverfahren oder Vergleichswertverfahren?
Dazu führt § 182 BewG aus:

_(1) Der Wert der bebauten Grundstücke ist nach dem Vergleichswertverfahren (Absatz 2 und § 183), dem Ertragswertverfahren (Absatz 3 und §§ 184 bis 188) oder dem Sachwertverfahren (Absatz 4 und §§ 189 bis 191) zu ermitteln.

(2) Im Vergleichswertverfahren sind grundsätzlich zu bewerten

  1. Wohnungseigentum,

  2. Teileigentum,

  3. Ein- und Zweifamilienhäuser.

(3) Im Ertragswertverfahren sind zu bewerten

  1. Mietwohngrundstücke,

  2. Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke, für die sich auf dem örtlichen Grundstücksmarkt eine übliche Miete ermitteln lässt.

(4) Im Sachwertverfahren sind zu bewerten

  1. Grundstücke im Sinne des Absatzes 2, wenn kein Vergleichswert vorliegt,

  2. Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke mit Ausnahme der in Absatz 3 Nr. 2 genannten Grundstücke,

  3. sonstige bebaute Grundstücke._

Wenn das Gebäude tatsächlich keinen Wert hat, sondern aufgrund der Abbruchkosten nur den Wert des Grundstückes mindert, ist ein Gutachten unumgänglich, weil keines dieser drei Verfahren die Wertminderung berücksichtigt.

Wer jetzt noch die nötige Muße hat, kann sich ja die §§ 183 ff BewG anschauen, wie die drei Verfahren zu berechnen sind.
Das hier zu erläutern sprengt den Rahmen…
Fürs Vergleichswertverfahren, das hier wohl zum Tragen kommen wird, benötigt man die Bruttogrundfläche. Wie die berechnet wird, findet sich in Anlage 24 zum BewG, ebenso wie die benötigten Regelherstellungskosten. Und wems jetzt noch nicht zu blöde ist, das selber zu berechnen (oder es zumindest zu versuchen), der kann sich noch R 36 BewR ff (besonders R 39 BewR ist spannend…) reinziehen.

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Erben ist wirklich verdammt kompliziert !!!

Angenommen, das Erbe über das Haus würde angetreten, wie hoch sind die Kosten für Grundbuchamt, Notar - und was kommt sonst noch auf den Erben zu?