wie wäre es, wenn ein Produktname in anderem Kontext verwendet wird? Da gibt es doch so eine Keksrolle, ich glaube, die heißt Königsrolle, was wäre jetzt, wenn ein Isomattenhersteller auf die Idee käme sein neues, zusammengerolltes Produkt ‚Königsrolle‘ zu benennen. Darf er oder nicht?
JA.
Man kann einen Anftrag beim dpma in München stellen. Ob und inwieweit das Ganze Erfolg hat, hängt von vielen Faktoren ab. pauschal kann man da nicht ja oder nein sagen.
Guckst Du selber nach : http://www.dpma.de
Die Recherchen, die Du selber machst, sind kostenlos und machmal auch umsonst.
Das ist ja der Hammer
Wenn da Verwechselungsgefahr zwischen mp3-Player und Eierbecher besteht, frage ich mich welchen Sinn dieser Satz von der Homepage des DPMA hat: ‚Mit der Eintragung der Marke erwirbt der Inhaber das alleinige Recht, die Marke für die geschützten Waren und/oder Dienstleistungen zu benutzen.‘ Geschützte Ware kann ja wohl kaum der Eierbecher gewesen sein, sonst sähe m.E. die Urteilsbegründung anders aus???
Apple hat die Marke ipod ja schützen lassen für die Warenklasse
„Geräte und Behältnisse in Küche und Haushalt“.
Da fällt ein Eierbecher sicherlich drunter. Und ipod und EiPott sind schon zum Verwechseln ähnlich. Wenn ich das in der Presse richtig verfolgt habe, hat ja die Firma argumentiert, „Eipott“ sei einfach der Gattungsbegriff ihres Produktes. Das halte ich nun wiederum für ziemlich abwegig.
Wenn der Begriff schützenswert ist und in der gewünschten Klasse nicht eingetragen, dann steht dem nicht viel im Wege. Da gibt es zum Beispiel einen Kokosriegel, der den gleichen Namen trägt wie eine Küchenrolle.
vielleicht.
Es gab z.B. neben der Namengelichheit von Kokosriegel und Küchenrolle, eine Gleichheit eines Kopfschmerzmittels mit dem Markennamen einer Prozesschemikalie für die Papierherstellung.
Andere Beispiele ließen sich sicher finden.
Genauso wie Prozesse und außergerichtliche Vergleiche.
Also schauen, wie der Begriff geschützt ist (wurde ja gesagt wie es geht) und gut ist.