Kündigung eines Mitgliedsvertrages vor Beginn

Hallo liebe www-Gemeinde,

mein Problem: am 18. August 2010 hat xy einen Mitgliedschaftsvertrag mit einem Fitnessstudio geschlossen. Ein Sonderkündigungsrecht ist nicht vereinbart. Die Laufzeit beträgt 12 Monate, Vertragsbeginn ist der 1. September. Nun möchte er die Mitgliedschaft nicht antreten, ist auch bereit, eine Bearbeitungsgebühr zu zahlen, aber das Studio lehnt ab.

Ist der Vertrag denn gültig, wenn Herr xy seine Mitgliedschaft, die ja erst am 1. September beginnt, gar nicht antritt ? Kommt er da irgendwie raus ?

Pacta sunt servanda
Hallo,

Ist der Vertrag denn gültig, wenn Herr xy seine
Mitgliedschaft, die ja erst am 1. September beginnt, gar nicht
antritt ? Kommt er da irgendwie raus ?

Pacta sunt servanda

http://de.wikipedia.org/wiki/Pacta_sunt_servanda

Selbtsvertändlich ist es nicht möglich, sich von vertraglichen Verpflichtungen zu befreien, in dem man seine vertraglichen rechte einfach nicht im Anspruch nimmt.

Wäre ja auch lustig, wenn man einen Mietvertrag unterschreiben würde, von dem man sich einfach lösen könnte, in dem man einfach nicht in die Wohnung einzieht. Was wohl der Vermieter dazu sagen würde? Andererseits könnte dieser sich einfach vom Vertrag lösen, indem er einfach die Schlüssel nicht rausrückt.

Moment: Was wäre denn dann aber der Sinn von einem Vertrag, wenn der, der sich vertraglich zu etwas verpflichtet, sich durch die Verweigerung dessen vom Vertrag lösen könnte?

Gruß

S.J.

Würde allerding Herr X umziehen, dann hätte er vermutlich ein Kündigungsrecht er müsste dann warscheinlich nur belegen das er sich vor Ort abgemeldet hat :wink: