Immobilienrecht

es liegt folgendes Problem an:

Ich möchte ein Häuschen kaufen und meine Mutter arbeitet bei einer Bank. Sie hat dort den Immoblienverkäufer angesprochen, ob was passendes dabei wäre. Er sagte, daß demnächst ein gutes Angebot reinkäme, gab die Adresse heraus und sagte, daß wir uns das schon mal von außen anschauen könnten.
Dabei ergab sich, daß sich meine Mutter und diese Frau kannten und wir einen Besichtigungstermin OHNE den Makler ausmachen.

Der Makler hatte das Haus bisher nur besichtigt, es kam noch kein Vertrag zustande. Die Besitzerin hatte noch private Interessenten und wollte, falls kein Verkauf zustande kommt, die Bank in Anspruch nehmen.

Nun sind wir uns einig geworden und die Besitzerin hat dem Immobilienmakler abgesagt. Nachdem dieser hörte, daß ich das Haus kaufen möchte, sagte er, daß er vermittelt hätte und ihm seine Provision zustände.
Es liegt aber kein schriftlicher Vertrag vor.

Wie ist nun die Rechtslage? Muß ich ihm eine Provision zahlen?

Kann ich es nicht irgendwie drehen, daß ich von anderen Leuten auch gehört hätte, daß das Haus zu verkaufen sei?
Wie ist die Beweislage?

Was würden Sie mir raten??
Ich bin dankbar für jeden Tip!!

VG

Heike

Hi,
ich frage anders herum: Hätten deine Mutter oder du dieses Objekt gefunden, wenn der Makler die Adresse nicht herausgerückt hätte?
Leider habt ihr Pech gehabt. Der Makler ist in der Sache drin. Es gibt keine Tricks mehr. Er würde es auch nicht zulassen und braucht es auch nicht. Es hat, auch wenn kein schriftlicher Vertrag geschlossen worden ist, eine tatsächliche Vermittlung gegeben.
Ich würde diese akzeptieren und (vielleicht auch mit Zähneknirschen) die Maklercourtage bezahlen.
Gruß,
Francesco

Hallo Heike,

wenn der Makler keinen Vermittlungsauftrag vom Verkäufer erhalten hat, ist er in der Situation wie jeder andere, der gehört hat, daß eine Immobilie zu verkaufen ist und das Gehörte erzählt.

Es wäre aber auch der Standpunkt vertretbar, daß auch ein mündlicher Vertrag rechtswirksam ist. Andererseits ist nicht jedes Gespräch mit einem Makler automatisch gleich ein Vermittlungsauftrag. Schon deshalb nicht, weil es etliche Details zu regeln gilt, was üblicherweise schriftlich geschieht (Höhe der Vermittlungsprovision und wer diese zahlt, Befristung des Auftrags, u.s.w.).

Wenn Deine Mutter tatsächlich nichts unterschrieben hat, was wie ein Vermittlungsauftrag aussieht, geht der Makler hier leer aus.

Gruß
Wolfgang

Es gab eine Information zum Hausverkauf von dem Makler eine Deine Mutter und Du hast die Information von Deiner Mutter. Entweder zahlst Du die Courtage oder der Makler macht bei Deiner Mutter Schadenersatz geltend.

Klingt bitter ist aber so rechtens

Gruß Christian

Hallo Francesco,

zwei recht gegensätzliche Aussagen von Dir und von mir. Es stimmt schon, wenn der Makler die Adresse nicht hergegeben hätte… . Andererseits reichte dann für jeden Makler schon, vom Hörensagen zu wissen, daß eine Immobilie zum Verkauf steht und er ist im Geschäft. Auch aus einem lockeren Kontaktgespräch kann ja der Makler unschwer entnehmen, daß jemand Verkaufsabsichten hegt. Das würde danach auch schon reichen, daß der Makler ins Geschäft kommt.

Über die Brücke mag ich noch nicht so recht gehen.

Gruß
Wolfgang

Wenn Deine Mutter tatsächlich nichts unterschrieben hat, was
wie ein Vermittlungsauftrag aussieht, geht der Makler hier
leer aus.

Nicht ganz, wenn der Makler glaubwürtige Akten- und Telefonnotizen angefertigt hat, kann dies unter Umständen als Beweismittel gelten.
Ich weiß, vor Gericht und auf hoher See ist alles möglich.

Christian

fällt unter Glück gehabt ;o)
Hi!

… denn durch Glück und das Ungeschick des Maklers hat da jemand imho Geld gespart ;o))

Kleines Fallbeispiel!

Ich verkaufe meine Wohnung. Ich rede mit drei Maklern um mir den besten auszusuchen, wodurch die alle meine Adresse haben!

Eine alte Bekannte (lang net gesehen) sucht eine Wohnung… fragt eben diese drei Makler (in dem kleinen Kaff nicht unwahrscheinlich ;o))… alle drei geben ihr „auf Verdacht“ meine Adresse…

Nun treff ich zufällig meine alte Bekannte und beim „quatschen“ erfährt sie von der Wohnung und ich verkauf sie direkt…

Was muß sie dann wem zahlen???

Da ich keinen Vertrag mit irgendeinem Makler habe wohl eher keinen Pfennig - nach deine These müßte sie dann ja alle drei bezahlen ;o)))

Ich würde sagen, man bringt dem Makler ne Flasche Sekt vorbei und bedankt sich für dessen „Dummheit“ ne Adresse rauszugeben wo er keinen Vertrag für hat ;o)

Abgesehen davon dürfte es gar rechtswidrig sein, Adressen ohne Vermittlungsauftrag rauszugeben, oder???

Bernd

Hi Wolfgang,
leider ist das nicht so.
Der Makler erlangt seinen Provisionsanspruch gegen den Käufer alleine schon durch die Herausgabe der Anschrift des Objektes. Auch dadurch hat er mit dem späteren Käufer einen, wenn auch mündlichen Maklervertrag geschlossen (BGH A131 aus 1986).
Es führt hier kein Weg daran vorbei. Die Mutter oder die Käuferin muß die Maklerprovision bezahlen.
Es gibt hierzu mehrere BGH-Urteile.
Gruß,
Francesco

Hi Bernd,
das ist ein klassisches Schulbeispiel. In der Tat müßte der Verkäufer alle 3 Makler bezahlen, wenn alle 3 an dem Verkauf der Wohnung mitgewirkt haben. Wenn der Verkäufer den Interessenten dreimal (nämlich von 3 verschiedenen Maklern) erhält, wird die Provision dann 3x fällig.
Also Vorsicht, wenn man mehrere Makler gleichzeitig beauftragt.
Hierzu gibt es ein BGH-Urteil, also höchstrichterliche Rechtsprechung.
Gruß,
francesco

Hi Wolfgang,
der Makler kann einen Maklervertrag mit dem Käufer oder mit dem Verkäufer schliessen. Wenn er hier in diesem Fall die Adresse des Kaufobjekts an die Mutter der Heike herausgibt, ist bereits ein solcher Maklervertrag durch koncludentes Handeln geschlossen.
Inhaltlich besagt er, dass der Makler die Adresse herausgibt, um im Erfolgsfalle die Provision zu erhalten (er macht dies ja nicht aus sozialem Gewissen mit einem Helfersyndrom), und die Mutter erklärt durch die Entgegennahme der Anschrift, im Erfolgsfalle die Courtage zahlen zu wollen.
Dann kommt es, wie auch immer, zum Kauf der Immobilie. Das ist der Erfolgsfall.
Das heißt, der Makler braucht hierfür keinen Auftrag des Verkäufers, er hat einen Vertrag mit dem Käufer geschlossen.
BGH-Rechtsprechung 1986.
Gruß,
Francesco

Hallo Francesco,

Das heißt, der Makler braucht hierfür keinen Auftrag des
Verkäufers, er hat einen Vertrag mit dem Käufer geschlossen.

das genau ist der Punkt. Du hast Recht und es ist einleuchtend.

Gruß
Wolfgang

ja, wir hätten auch so von dem geplanten verkauf des hauses gehört, weil
a) der freund meiner mutter im gleichen ort wohnt und sich alles herumspricht

b) unmittelbarer nachbar ein freund meines lebensgefährten ist, der uns auch schon darauf angesprochen hatte.

Ich weiß, daß ich nicht in ihren geschäftssinneigem sinne rede, wenn ich jetzt frage, ob es evtl. möglich wäre, daß ich dem makler sage, daß ich das haus nicht kaufe, da wir uns nicht über den preis einig werden konnten.

der kaufvertrag wird dann über meinen lebensgefährten (anderer name) abgewickelt und der immobilienmakler der bank denkt es wäre ein anderer kunde.

kann das herauskommen? hätte das konsequenzen?

für uns geht es eben auch nicht um ein „taschengeld“…

Mißverständnis??
Danke erstmal für die vielen Beiträge…

Meine Mutter hatte die Herausgabe so verstanden, daß er ihr einen Tip gegeben hat so nach dem Motto: schauen Sie sich das mal an, ich habe noch keinen Vertrag, im Moment können Sie noch die Maklergebühren sparen.

Nach Besichtigung des Hauses rief ich ihn mal an und wollte mich vergewissern, ob wir das richtig verstanden hätten. Er war erbost und hatte es so gemeint, daß wir es uns schon mal von außen anschauen könnten und dann mit ihm zusammen, wenn der Vertrag unterzeichnet ist.

Bekommen hat meine Mutter nur einen Schmierzettel mit der Adresse und Tel und eine handschriftiche Wegbeschreibung.

Thema ist jedoch, daß der Makler das Haus erst mal 30.ooo DM höher ansetzte und dazu noch die Maklergebühren kämen. Dazu haben wir ehrlich gesagt keine Lust.

Ich hab´s weiter unten schon mal gepostet: kann man es nicht über meinen Lebensgefährten laufen lassen so nach dem Motto, ich bin mir mit der Besitzerin nicht einige geworden, sie sagt dem Makler, daß der Vertrag nicht zustande gekommen ist und verkauft an meinen Lebensgefährten, dessen Name überhaupt noch nicht gefallen ist. Sie schließt dann natürlich keinen Vertrag mit dem Makler ab, sondern erklärt ihm, sie habe an einen anderen Interessenten verkauft.

Wäre das eine legale Möglichkeit??

Ich möchte mit Sicherheit NICHT, daß meine Mutter Unannehmlichkeiten an der ARbeit bekommt!!

Vielen Dank nochmal!!

HEIKE

Hi Heike,
dazu ist unten schon alles gesagt worden. Der Makler hat Anspruch auf die Provision.
Zu dem von dir vorgeschlagenen Trick können wir nichts sagen, weil Meinungen und Antworten zu Rechtsfragen hierhin gehören, aber keine Aufforderungen zu illegalem Handeln.
Gruß,
Francesco

Hi!

Da ist ja das Prob…wenn man Sie beauftragt vielleicht, aber nicht nach nem „losen“ Gespräch ;o)

Bernd

wenn solche Umgehungtricks dem Richter aufgetischt werden, dann geht der Schuß erst recht nach hinten los! Die Verurteilung zur Zahlung ist dann sichergestellt. Dies als kleine Randbemerkung. Falls es Probleme geben sollte, ist ohnehin ein Anwalt nötig.

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bezahlt den makler

Hi!

die immo branche ist derzeit soo schlecht…
der manm hat einen dienst geleistet,…
wenn deine mutter nicht bereit ist den makler zu zahlen, darf sie auch nicht seinen dienst in anspruch zu nehmen…
meiner meinung nach sollte es selbstverständlich sein, dasz ihr ihn bezahlt…
MfG
sven.

so sicher wäre ich mir da nicht.
fällig wäre die provision nur einmal. nämlich an den ersten makler. bei den folgenden war ihr die adresse des verkäufers schon bekannt. sollten alle drei gleichzeitig per post eingehen, wird die provision geteilt.

Harry

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