Musikrecht: Musiker bitte mal hören!

Hallo!

Ich suche Auskunft zum Thema Musikrecht. Meine Frage bezieht sich direkt auf die Musiker:
Was passiert mit dem Bandnamen, den Songs, die gemeinsam geschrieben wurden - etc. - wenn die Band nicht mehr existiert?
Dürfen die Musiker die Stücke solo aufführen, unter eigenem Namen? Braucht es dazu die Einwilligung der anderen? Sind diese beteiligt an den Gageneinnahmen?

Weiß jemand von Euch, wo ich diese Informationat - günstig - besser frei erhalten kann?
Bin sehr dankbar für Hinweise!
DANKESCHÖN

Urheberrecht
Guten Tag,

für alle deine Fragen gibt es netterweise seit ca. 10 Jahren sehr gute Bücher, z.B. vom PP-Verlag.

Was passiert mit dem Bandnamen,

  1. Nichts, weil es keinen interessiert
  2. er beschäftigt Anwälte, weil man was vergessen hat, nämlich:
  3. man hat einen Gesellschaftervertrag aufgesetzt in dem das vorab geklärt wurde.

den Songs, die gemeinsam geschrieben wurden - etc. - wenn die Band nicht mehr existiert?

  1. Nichts, weil es keinen interessiert
  2. Nichts, weil sie nie bei der GEMA angemeldet wurden
  3. Die Autoren erhalten ab und an ein paar Euro, weil sie bei der GEMA angemeldet wurden, aufgeführt werden und abgerechnet werden.

Dürfen die Musiker die Stücke solo aufführen, unter eigenem Namen?

Ja natürlich darf die „MAZ-Combo“ auch ein Liedlein von „Dr. D und den Päderasten“ aufführen. Sie bzw. der Veranstalter müssen natürlich - falls gema-pflichtig - die entsprechenden Gebühren entrichten. Ich kann ja auch einen Titel von Erich Klapperton spielen.

Braucht es dazu die Einwilligung der anderen?

Nein.

Sind diese beteiligt an den Gageneinnahmen?

Wenn sie als Autoren beim Inkassoverein GEMA gemeldet sind ja.

Weiß jemand von Euch, wo ich diese Informationat - günstig -
besser frei erhalten kann?

Mit guten Fragen z.b. hier. Sonst musst du dir mal die Begrifflichkeiten aneignen und weitersuchen. Oder ca. 40 EUR mal investieren und unter dem Suchtstichwort GEMA bei amazon.de dir ein Buch aussuchten. Oder in der lokalen Bücherei vorbeigehen.

Gruß

Stefan

Hallo Stefan,
vielen Dank für Deine nette Antwort.
Bin über 20 Jahre dabei, leider eher kreativ und nicht „geschäftlich“,daher die „dummen“ Fragen :smile:
Die selbst geschriebenen Songs sind bei der GEMA gemeldet und CD-veröffentlicht.
Ich bin Mit-Autorin (Texterin), bin persönlich engagiert auf einer Pary zu singen mit zwei älteren Stücken. Komponist, Mit-Produzent (u.früheres Bandmitglied) der Lieder meint, er sei an meiner Auftrittsgage beteiligt und ich trete mit dem Bandnamen auf, obwohl nur mein Name im Veranstaltungshinweis erscheint.

Ich sehe das als persönliches Engagement als Solo-Künstlerin und möchte mich für die Zukunft absichern.

Ich schaue mal nach der Literatur. Falls es hier Musiker gibt, die mit der Thematik Erfahrungen haben, ich würde mich über ein paar Zeilen freuen.
Danke - Ym

Komponist, Mit-Produzent (u.früheres Bandmitglied) der Lieder meint,

„meinen“ heisst nicht „wissen“

sei an meiner Auftrittsgage beteiligt

Warum? Er kriegt seinen GEMA-Anteil durch die Zahlung des Veranstalters (falls überhaupt, und irgend jemand reicht die Titelliste ein) und damit ist Genüge getan. Alles weitere kann er sich anal inkorporieren.

Ich schaue mal nach der Literatur. Falls es hier Musiker gibt,
die mit der Thematik Erfahrungen haben, ich würde mich über
ein paar Zeilen freuen.

Das mit dem Bandnamen, tja, das ist so eine Sache … Wenn da nichts geklärt ist (Siehe §8 Abs. 6 http://musik.klafuenf.de/vertrag2.htm) … na ja, von irgend was müssen Anwälte ja auch mehr schlecht als recht leben.

Gruß

Stefan