Gütertrennung bei Schulden

Hallo,
wie ist das bei einer Gütertrennung, wenn man heiraten möchte. Ich lese überall, dass der Vorteil einer Gütergemeinschaft ist, dass das gemeinsame Vermögen getrennt bleibt.
Aber wie sieht es aus, wenn der eine Partner Schulden mit in die Ehe bringt, die sich voraussichtlich in der Ehe weiter erhöhen werden, da sie aus finanziellen Gründen nicht beglichen werden können. Bleiben diese Schulden bei einer Gütertrennung auch personenbezogen, oder muss der neue Ehepartner dafür aufkommen?
Danke für Eure Antwort und Hilfe,
Magisa

P.S.
Zitat: „Ich lese überall, dass der Vorteil einer GüterGEMEINSCHAFT ist, dass das gemeinsame Vermögen getrennt bleibt.“
Hier ist natürlich GüterTRENNUNG gemeint, nicht Gütergemeinschaft!!!

Hallo,

niemand der richtig beraten wird, wählt heute noch Gütertrennung, weil die 1. unnötig ist, um den Partner vor Gläubigern zu schützen die Schulden des Partners aus der Zeit vor der Ehe zu schützen, und 2. man dadurch ggf. erhebliche erbrechtliche Nachteile eingeht.

Daher wird heute normalerweise eine modifizierte Zugewinngemeinschaft durch Erbvertrag vereinbart, die für den Fall der Scheidung der Ehe die Folgen einer Gütertrennung (ggf. modifiziert) vorsieht, im Falle des Todes eines Ehegatten aber die (ggf. modifizierten) Regeln der Zugewinngemeinschaft vorsieht).

Ein Ehevertrag muss notariell geschlossen werden. Daher sind Anwälte und Notare gefragt, die Beratung im konkreten Fall zu übernehmen.

Gruß vom Wiz

Hallo,

wie Wiz schon geschrieben hat, macht Gütertrennung keinen Sinn. Auch beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gehört vorhandenes Vermögen und vorhandene Schulden dem Ehepartner der sie mit in die Ehe gebracht hat.

Gütertrennung würde vielleicht Sinn machen, wenn ein Partner während der Ehe ein Geschäft aufbauen will um den anderen Ehepartner im Falle des Konkurses zu schützen.

Einen Ehevertrag innerhalb des gesetzlichen Güterstandes machen, wo wichtige Punkte extra angesprochen (also modifiziert) werden und gut ist es.

Wichter Punkt kann z. B. sein, dass Wertsteigerungen - im Falle einer Scheidung - an einer Immobilie bei dem Partner verbleiben, der die Immobilie mit in die Ehe gebracht hat.

Der Ehevertrag muss beim Notar gemacht werden. Dieser berät auch das zukünftige Ehepaar.

Gruß
Ingrid