Angenommen, ein Testament wird durch das Nachlassgericht am 01.08.2010 eröffnet und einem darin genannten Erben zugestellt. Dieser Erbe befindet sich zu diesem Zeitpunkt in Urlaub im Ausland und kommt erst am 22.08.2010 zurück nach hause.
Die Ausschlagungsfrist für ein Erbe beträgt 6 Wochen.
Beginnt diese 6-wöchige Ausschlagungsfrist für den potentiellen Erben dann erst am 22.08.2010 ?
Hallo,
ich kann dir nur sagen, wie das bei mir war, allerdings schon 1999. Ich musste eine Erbschaft ausschlagen und war zu diesem Zeitpunkt aber drei Monate lang beruflich im europäischen Ausland. Es gab keine Fristverlängerung, auch die Klausel für Auslandsaufenthalte, die eine fristverlängerung zur Folge gehabt hätten, griff nicht. Letztendlich bin ich dann auf ein deutsches Konsulat gegangen und habe alles aus dem Ausland erledigt, mit den ganzen Beglaubigungen und Bescheinigungen, die nötig waren. Kann aber sein, dass sich das mittlerweile geändert hat. Ich musste das damals übrigens mit unserem Amtsgericht klären.
Chintin
Trotzdem: Hallo!
„1. Das Recht zur Ausschlagung der Erbschaft ist befristet. Nach §§ 1944 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, 1945 Abs. 1 BGB muss in Fällen ohne Auslandsberührung die Ausschlagung durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht binnen sechs Wochen ab dem Zeitpunkt erfolgen, in welchem der Erbe von dem Erbfall und dem Grunde seiner Berufung Kenntnis erlangt.“
Quelle: http://www.brennecke-partner.de/49738/Beginn-der-Aus…
Eingabe von „Ausschlagungsfrist Beginn Erbschaft“ in einer großen Suchmaschine.
Dennoch, sei gegrüßt!
Jogi