ich als Laie hätte mal eine allgemeine Frage zum Verbrauchsgüterverkauf, da sich viele Texte bezgl. der Nacherfüllung nur auf den Verkauf neuer Artikel beziehen. Also Händler A verkauft an private Person B sog. B-Ware ( „Es handelt sich hier um B-Ware, dass heißt der Artikel stammt aus Warenrücksendungen.Der Artikel war eventuell bereits in Gebrauch und kann dadurch in einzelnen Fällen Gebrauchsspuren aufweisen. Zudem kann die Verpackung geringfügig beschädigt sein. Alle Artikel wurden technisch getestet und aufbereitet und sind in einem voll funktionsfähigen Zustand. Die Vollständigkeit des Lieferumfangs wird nicht gewährleistet. Die Gewährleistung bei diesem Angebot beträgt 12 Monate.“ ). Ich denke mal das ist so an sich alles rechtens, nur frage ich mich, wie sieht es bei einem Mangel dann mit der Nacherfüllung aus (der Mangel sollte hierbei ein oft auftretender Fehler in der Serie sein (mangelhafter Tuner)(der nicht unbedingt von so einer Retourenabteilung bei einem kurzem Funktionstest gefunden wird), der normalerweise dann beim Hersteller durch eine neue Platine ersetz wird). Hat der Käufer dann trotz Verbrauchsgüterkauf ein Recht auf Nachlieferung (sprich neuer Artikel) oder nur noch auf Nachbesserung? Ferner würde mich interessieren, wie es ausschaut, wenn da was fehlt, z.B. die Fernbedienung, die ja absolut notwendig ist. Darf sowas dann ausgeschlossen werden, durch den Passus „Die Vollständigkeit des Lieferumfangs wird nicht gewährleistet.“ - hoffentlich ist da dann wenigstens der Fernseher mit bei ?
Hallo,
unter einem Sachmangel versteht man die Abweichung des Ist-Zustands vom Soll-Zustand. Wobei aber letzterer eben in Deinem Fall nicht ‚neu, ohne Kratzer, ohne Gebrauchsspuren…‘ ist. Sondern eben das, was da angeboten wurde. In diesem Fall natürlich trotzdem ein funktionstüchtiges etwas.
Man darf aber auch defektes oder sogar Schrott verkaufen, ohne dass hinterher jemand kommt und aus dem Haufen wieder ein Auto gebaut werden muss. Man darf nur nicht Schrott verkaufen und behaupten, es sei ein einwandfreies Auto ohne Mängel.
Gruß
loderunner (ianal)
vielen Dank. Dies war soweit klar. Die eigentliche Kernthematik und Frage war aber, Verkäufer verkauft B-Ware mit oben genannten Text (LCD-TV), nun hat der TV aber ein Problem mit dem Tuner (galopp umschrieben, er wird zu heiß und daher startet der TV öfters neu, was öfters in der Serie auftritt und vom Hersteller durch den Wechsel eines Chips behoben wird ), was beim Neukauf ein Mangel ist und dort ganz normal ein Recht auf Nacherfüllung (z.B. Nachlieferung) besteht. Aber wie sieht das nun beim B-Ware Kauf aus? Kann da der Käufer auch auf Nachlieferung (eines neuen Gerätes? ebenfalls eines B-Ware Arikels? (was ist, wenn keiner vorhanden ist?)) bestehen, oder geht hier nur die Nachbesserung, also Reperatur?
Hallo,
da der fehlerhafte Tuner (und ähnliche Funktionsmängel) nicht im Angebotstext zu finden sind, ist er auch nicht von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Oder habe ich das überlesen?
Gruß
loderunner (ianal)
nein, das hast du nicht überlesen. Also nochmal: Mangel ist gegeben und rechtens. Hat der Käufer nun das Recht auf eine Nachlieferung eines neuen Gerätes? Er kaufte ja nur B-Ware? Oder hat er nur Anspruch auf Nachlieferung einer B-Ware? Das er nachbessern kann, ist ja anzunehmen, da ja der Gewärleistungsanspruch rechtens ist. Also nochmals die Frage, um nicht nocheinmal aneinander vorbeizureden , kann er sich ein Neugerät liefern lassen (neueres Produktionsdatum mit sowieso schon neuen Chips, so dass der Fehler dort nicht mehr auftritt) oder hat er nur Anspruch auf ein „neues“ B-Ware Modell ?
Hat der Käufer nun das Recht auf eine
Nachlieferung eines neuen Gerätes? Er kaufte ja nur B-Ware?
Eben. Wenn man einen Gebrauchtwagen vom Händler kauft und das Ding hat einen Motorschaden - bekommt man dann als Ersatz einen Neuwagen?
Oder hat er nur Anspruch auf Nachlieferung einer B-Ware?
Nicht mal das, vermute ich jetzt einfach mal. Bei B-Ware sind die Exemplare teilweise sehr unterschiedlich. Einen direkten Ersatz gibt es deshalb nicht und der Händler kann als Nachbesserungsmöglichkeit eine Reparatur versuchen.
Aber das kommt auf den Einzelfall an, die Mängel könnten ja durchaus ähnlich sein und dann hätte der Kunde das Recht auf ein Alternativ-B-Gerät (wenn vorhanden).
Oder es gibt halt Geld-zurück.
Gruß
loderunner (ianal)