Brautkleid-Reinigung teurer als ausgemacht!

Hallo zusammen,

angenommen, ein Brautkleid (Neuwert ca. 600 €) wurde in die Reinigung
gegeben. Anzeihen wollte man es nicht mehr, aber man hat es auch nciht
über´s Herz gebracht es wegzuwerfen.

Bei der Abgabe in der Reinigung hat man natürlich gefragt, wieviel
es kosten wird. Die Damen bei der Annahme hätte ausgesagt, dass es
mindestens 120 € aber höchstens 180 € kosten wird. So wären die
Erfahrungswerte und 180 € kosten auch nur die sehr aufwendigen.

Das Kleid hat einige Lagen Tüll war aber nicht extrem verschmutzt,
da man sich kaum draussen bewegt hat.
Nun hat man angerufen und es würde einem gesagt werden, es sei fertig und würde 290 € kosten!!

290 € wäre ja in diesem Fall die Hälfte des Neupreises! Angenommen man hätte geantwortet, dass die Reinigung
den Kunden hätte anrufen müssen und das man es dann wahrscheinlich nicht hätte reinigen lassen.
Die Dame am Telefon würde antworten, dass sie das Kleid ausser Haus geben zur Reinigung und sie selbst nicht informiert wurde… Der externe Dienstleister hätte auch ihr diesen Preis weiterberechnet und einfach gereinigt ohne nachzufragen.

Nun meine Frage: Kann sie wirklich den ganzen Preis
weiterberechnen ohne, dass sie vorher mit dem Kunden gesprochen hat?
Kann der Kunde das Kleid auch erhalten ohne den ganzen Preis zu zahlen?

Am besten wäre ein Gesetzestext oder ein Paragraph, der die Sache erklärt.

Kennst jemand soetwas?

Danke

Ich kenne aus direkter Bekanntschaft einen gleichen Fall. Auch hier war der preisliche Rahmen nur mündlich besprochen, der Auftrag aber mit dem Geschäft geschlossen, und nicht mit dessen Dienstleister.

Das Versäumnis, den Mehrpreis anzuzeigen hat der Auftragnehmer, der das Kleid weitergegeben hat, allein zu tragen!

Bei einem abgesprochenen (und bestenfalls schriftlich fixierten) Preisrahmen MUSS bei Überscheitung von 10% des max.-Wertes VOR Beginn der Arbeiten der Kunde informiert werden!

Wo genau die dazugehörigen Paragraphen stehen und wie sie lauten, weiß ich nicht.

In dem bekannten Fall hat ein Hinweis genügt, dass man ggf. Rechtsbeistand einschalten werde. Der Auftragnehmer hat dann den max. vereinbarten Wert in Rechnung gestellt und versuchte die restlichen Kosten bei seinem Dienstleister zurückzufordern… Ob´s geklappt hat: keine Ahnung, war dem jenigen dann aber auch egal…