Garantie nach Reparatur durch Fremdwerkstatt

Hallo,

man stelle sich folgendes vor:

A kauft ein neues Kfz mit neuer Gasanlage. Der Händler B läßt die Gasanlage von einer Werkstatt C einbauen. Dann erklärt er A, dass durch das Einbauen durch eine Fremdwerkstatt, der Anspruch auf die 2-Jahres-Garantie erlischt und er lediglich 1 Jahr lang Gewährleistung gibt. Ist das tatsächlich rechtens?

Kann B zusätzlich die Zahlung einer Reparatur im Nachhinein mit der Begründung verweigern, eine Fremdwerkstatt hätte Einbau und Reparatur durchgeführt, obwohl dies ausdrücklich in seinem Autrag geschah?

Hat jemand eine Idee dazu?

Gruß Ella

Hallo,

A kauft ein neues Kfz mit neuer Gasanlage. Der Händler B läßt
die Gasanlage von einer Werkstatt C einbauen. Dann erklärt er
A, dass durch das Einbauen durch eine Fremdwerkstatt, der
Anspruch auf die 2-Jahres-Garantie erlischt und er lediglich 1
Jahr lang Gewährleistung gibt. Ist das tatsächlich rechtens?

wer gibt die Garantie? Händler B oder ein Dritter? Relevant ist hier ausschließlich, was in den Garantiebedingungen steht. Es ist aber nicht unüblich, dass bei derart gravierenden Eingriffen die garantie erlischt.

Die Gewährleistung bei neuen Sachen darf gegenüber Verbrauchern nicht verkürzt werden.

Ist der Käufer Verbraucher?
Handelt es sich um ein neues Auto?

Kann B zusätzlich die Zahlung einer Reparatur im Nachhinein
mit der Begründung verweigern, eine Fremdwerkstatt hätte
Einbau und Reparatur durchgeführt, obwohl dies ausdrücklich in
seinem Autrag geschah?

Nein.

Gruß

S.J.