Arbeitsrecht: insolvenz und betriebsübergang?

VORAB : herzlichen dank das sie sich die zeit nehmen!

ich stehe als AN vor dem arbeitsgericht weil mir seit januar wegen insolvenz meines Arbeitgebers (der firma A) kein gehalt gezahlt worden ist und wohl auch mangels masse keins mehr kommt, insolvenzgeld greift leider nicht (betriebeinstellung bei A! mitte januar), aber: es kann sein das firma B firma A uebernommen hat (? betriebsuebergang 613a?) damit uebergang der Arbeitsverhaeltnisse von A auf B? ich habe A und B verklagt.

mein fall:
firma A ging im januar insolvent, firma B (hauptinvestor von A, A war ein management-buy-out von B, ne ehemalige abteilung die den ganzen markt und
nicht nur kunden von B bedienen sollte) hat 10 mitarbeiter von A übernommen und B sagte A es muesst den restlichen 7 zum 1.4. kuendigen. leider gab es seit januar
inklusive kein gehalt, leider hilft uns das insolvenzgeld nicht viel da insolvenzantrag schon mitte januar gestellt worden ist. wir waren ab da auch
freigestellt, die kuendigungen aber sind erst ab 1.4. wirksam dh es gibt unstreitbar ein Av bis dahin, nur haben wir 7 wegen der freistellung natuerlich
nicht gearbeitet und A hat definitiv kein geld.

wir sind nun der meinung das B die geschaefte von A weiterfuehrt, dafuer gibt es keine klaren beweise aber indizien (aussagen der ex.kollegen) dann
waere es ein betriebsuebergang dh: B muss wohl fuer ALLE ehemaligen A mitarbeiter gradestehen dh zum beispiel auch fuer die gehaelter der 7 nicht
uebernommenen kollegen von A.

nun meine fragen:

  1. stimmt das grob was ich da oben geschrieben hab
  2. wie weisst man einen betriebsuebergang nach?? ich kann ja wohl kaum akteneinsicht verlangen :wink: und es gibt keine neukunden und keine prospekte
    oder so … wir nehmen an das B das projekt (A war ein softwareentwicklungshaus) auf eis legt und erst wenn der betriebsuebergang abgelehnt worden
    ist anfaengt A wieder zu aktivieren - aber ohne die schulden und verpflichtungen von A :wink: dh wir 7 gehen komplett leer aus …
  3. andere variante: aufgrund der extremen verflechtung von A und B (management buyout, mitarbeiter von B hatten noch AVs von A, B war hautinvestor
    und sass im aufsichtsrat (A war eine nicht boersennotierte AG) etc kann man ja eventuell AUCH sagen das A und B NIE getrennt waren! die steuer
    ermittelt zb grad das A und B zusammen haetten geprueft und veranlagt werden muessen, und nicht zwei einzelne buchhaltungen (hintergund der
    insolvenz war uebrigens das einstellen der burnrate von B nach A und der Fehlschlag einen dritten investor der B´s anteile kauft zu finden - das produkt
    selber hatte noch keine marktreife …

wenn es nun kein nachweisbarer uebergang ist dann sehen wir 7 alt aus weil von A gibts definitv nix zu holen, es gab ja keine einnahmen NUR B hat
geld … nun hat uns B ?netterweise? ne abfindung in hoehe von 1,5 gehaeltern angeboten - WARUM? weil sie angst haben doch auf 4 volle gehaelter
verknackt zu werden bei betriebsuebergang ODER weil B den 7 leuten von A (die ohne sozialplan teilweise ohne kommentar gekuendigt worden sind)
fairerweise entgegen kommen will?

danke fuer ne antwort :wink:

es gruesst

bowman

NACHTRAG was hat eine eventuell abfindung und eine rueckwirkende betriebsbedingt kuendigung zb zum 31.12 eine wirkung auf mein arbeitslosengeld?? ich habe mich zum 6.2. (unwissend das man sich bei betriebeinstellung sofort melden sollte) erst angemeldet …

Hi!

Das ganze „hinundher“ von a und b kann ich net ganz entschleiern, doch steht Dir bei Konkurs der Firma Konkursausfallgeld vom Arbeitsamt zu rückwirkend für drei Monate ab Antrag…

Bernd

bitte lieber keine antworten als solche ;(

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Undank ist der Welten Lohn…
… und sowas zu helfen schon ein Hohn…

oder anders ausgedrückt…dummheit verliert

Bernd
*dersichdasGeldeingesackthat*

Ich bin mir nicht sicher, ob ich Deinen Fall richtig verstanden habe: Du Hast eine Klage gegen Deinen Arbeitgeber eingereicht und die Verhandlung steht bevor? Was klagst Du denn ein: a) Weiterbeschäftigung (= Feststellungsklage, dass dein Arbeitsverhältnis zu unveränderten Bedingungen fortbesteht) oder b) Entgeltzahlung ab Januar (= Leistungsklage, die an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 01.04. nichts ändert)? Zu a): Das Gericht wird feststellen, ob es einen Betriebsübergang nach BGB 613a gab/gibt oder eben nicht. Also bist Du entweder immer noch (auch über den 31.03. hinaus) in einem Beschäftigungsverhältnis und hast Entgeltzahlungsansprüche gene den (alten und neuen) Arbeitgeber. Zu b) Stellt das Arbeitsgericht fest, dass die (alte) Firma Dir Entgelt zu zahlen hat und ist diese zahlungsunfähig (insolvent), dann kannst Du mit Hilfe einer vollstreckbaren Ausfertigung Deines Urteils zum Arbeitsamt gehen und dort Insolvenzausfallgeld beantragen. M. E. spricht gegen die Zahlung dessen nichts?!

Hallo,
Dein Fall ist derart kompliziert, dass eine wirklich qualifizierte Äußerung in diesem Forum eigentlich unmöglich ist.
Dennoch kann ich mit meiner Meinung nicht hinterm Berg halten.
Ich glaube, dass es sich um einen Betriebübergang handelt.
Der Arbeitgeber scheint es auch zu glauben, denn nur weil Du schöne Augen hast wird er Dir kein Geld anbieten.
Mit der Abfindung verhält es sich so:
Hast Du die Kündigungsfrist nicht eingehalten, wird diese auf jeden Fall angerechnet.
Deine verspätete Arbeitslosmeldung kann Dir allerdings auch noch sauer Aufsoßen. Denn es wird erst ab Antragstellung gezahlt.

Mit kollegialen Grüßen
Michael

Hi,
einen Betriebsübergang kann man faktisch nachweisen, indem man feststellt, ob der Übernehmer das Anlagevermögen, Betriebsmaschinen etc. weiterführt, ob die Mitarbeiter die gleichen wie in der Vorfirma sind und ob die Kunden mit den früheren Kunden übereinstimmen.
Wenn dies nachgewiesen werden kann, handelt es sich um eine faktische Übernahme. Erklärungen und Schriftliche Verträge der beteiligten Firmen und Arbeitgeber nützen da nichts mehr.
Das Finanzamt wird die gleichen Faktoren prüfen und zu einem ähnlichen Ergebnis kommen.
Ich würde in diesem Fall einen Rechtsanwalt beauftragen, da es scheinbar darauf hinausläuft, dass die beiden Firmen A und B hartnäckig die Weiterbeschäftigung oder eine angemessene Lohnabfindung verweigern.
Wenn die Firma A Insolvenzantrag gestellt hat, kann die Firma B die insolvente Firma nur übernehmen, wenn der Insolvenzverwalter entscheidet, dass A saniert und weitergeführt werden soll oder dass die Firma beendet wird. Dann würde B A nicht übernehmen können, sondern lediglich Maschinen, Einrichtungen von dem Insolvenzverwalter erwerben (durch Kauf) und eine ganz neue Firma eröffnen. Fraglich ist dann, was mit dem Kundenstamm passiert. Wenn er der gleich wie vorher ist, wird das den Insolvenzverwalter interessieren, denn der Kundenstamm eines Unternehmens ist oftmals das größte Kapital in einer Firma.
Also weiterer Vorschlag: Nimm Kontakt zu dem von dem Insolvenzgericht eingesetzten Insolvenzverwalter auf. Dieser kann sich dazu äußern, ob hier eine Weiterführung oder ein Verkauf ansteht.
Außerdem bestehen ja Gehaltsforderungen gegen A. Diese können zunächst auch nur gegen A geltend gemacht werden. Wenn du über das Datum des Insolvenzantrages weitergearbeitet hast und jetzt die Kündigung zum 30.03.01 erhalten hast, solltest du schleunigst deine Gehaltsforderung zur Insolvenzmasse anmelden. An das Insolvenzgericht schreiben und mitteilen, dass du eine Forderung in der und der Höhe wegen nicht gezahlten Lohn gegen A hast. Diese Forderung wird zur Insolvenzmasse genommen und wenn das Firmenvermögen versilbert wird, erhälst du deinen Anteil.
Insolvenzgeld wird dir nur für die letzten 3 Monate bis zum Insolvenzantrag gezahlt. Wenn du also bis Dezember 2000 deinen Lohn erhalten hast, kannst du nur Insolvenzgeld für die Tage im Januar bis zum Insolvenzantrag geltend machen und erhalten. Das solltest du ebenfalls tun.
Und nicht warten, um Fristen nicht zu versäumen.
Gruß,
francesco