Hat ein unbefristeter Gutschein noch Gültigkeit, wenn der entsprechende Laden vor kurzem dicht gemacht hat? Gibt es hierzu eine Rechtsgrundlage
Hallo,
die Frage ist, wie/warum der Laden dicht gemacht hat:
a) Insolvenz/Konkurs => Pech gehabt.
Man könnte noch zum Insolvenzverwalter gehen, aber das ist meist die Mühe nicht wert.
b) Normale Geschäftsaufgabe (z.B. wg. Alter)
Dann ist es interessant, welche Gesellschaftsform der Laden hatte.
GmbH: Ist noch ein Jahr nach Einstellung des Geschäftsbetrieb eine „GmbH in Auflösung“. Gegen diese können noch Ansprüche geltend gemacht werden.
Privatperson („Inhaber: Hugo Müller“): Hier besteht noch eine Rechtsnachfolge, d.h. der Anspruch kann gegen den Inhaber geltend gemacht werden.
GBR: siehe Privatperson, jeder Anteilseigner ist voll haftbar.
Viele Grüße
Lumpi
Privatperson („Inhaber: Hugo Müller“): Hier besteht noch eine
Rechtsnachfolge, d.h. der Anspruch kann gegen den Inhaber
geltend gemacht werden.
verstehe ich dich da richtig?
wenn also ein Einzelhändler seinen kleinen Laden dicht macht wegen „hab keine Lust mehr“ und noch Gutscheine des Ladens (keine gmbh, gbr, etc - einfach nur inhaber mit gewerbeschein) im Umlauf sind, die Kunden dann einen Anspruch auf Rückerstattung haben?
Gruß