Unklarheit Kostenübernahme Grunstücksvermessung

Guten Tag,
folgende fiktive Situation:
Eigentümer A verkauft ein noch zu vermessendes Teilstück eines Grundstücks an Person B. Das Grundstück wird hierzu in zwei Teile aufgeteilt. Teil 1 geht an Person B, für Teil 2 des Grundstücks wurde mittlerweile auch ein Käufer (Person C)gefunden.
Zum Zeitpunkt des Verkaufs von Teil 1 an Person B wurde im Notarvertrag folgendes festgehalten: „Die Kosten der Vermessung und Vermarkung trägt der Käufer und der Verkäufer zu je ein Halb.“
Die Vermessung findet nun im Anschluß statt und die Rechnung vom Vermesser liegt vor. Nehmen wir an, die Rechnung für die Vermessung und Vermarkung von Teil 1 und Teil 2 liegt bei insgesamt zusammen 4000 EUR. Wieviel hat nun jede Partei zu zahlen? Ist die Formulierung in diesem Fall im Notarvertrag eindeutig?

Interessante Situation wie ich finde. Danke für Eure Inputs.

Hallo,

nicht ohne!

Mein Vorschlag: Die Vermessungsarbeiten werden zu 100 % durch den Kaufvertrag erforderlich, denn zuvor war das Gesamtgrundstück ja bereits ordnungsgemäß katastermäßig erfasst. Letztlich geht es nur darum, eine neue Grenze auf einem Grundstück abzumarken und einzumessen und es dadurch zu teilen.

Von daher ist eine Teilung der _Gesamt_kosten von 4000 Euro wie im Vertrag beschrieben vorzunehmen - unabhängig von der Rechnung des Vermessers, die sich naturgemäß auf die jetzt vorhandenen beiden Grundstücke beziehen muss und nicht nur auf den Vertragsgegenstand „Teil 2“, der zum Teitpunkt des Vertragsschlusses mit öffentlich-rechtlich festgestellten Grenzen nach ja auch noch überhaupt nicht vorhanden war, sondern erst noch örtlich festgelegt, abgemarkt und seinem genauen Flächeninhalt nach bestimmt werden musste und konnte.

Die zitierte Klausel des Vertrags kann sich daher (ausnahmsweise!) nur auf das ungeteilte Grundstück beziehen und umfasst damit die Gesamtkosten und nicht die anteilig auf Teil 2 entfallenden.

Gruß
smalbop

Hallo smalbop und danke für die Einschätzung!
Um es also kurz zusammenzufassen: Person B hat 2000 EUR zu zahlen - egal ob nun Teil 2 des Grundsstücks verkauft wurde oder nicht.

Grüße,
p

Hallo joker

(Sorry habe in meiner Einschätzung Teil 1 und 2 verwechselt, aber sonst bleibt es bestehen.)

Um es also kurz zusammenzufassen: Person B hat 2000 EUR zu
zahlen - egal ob nun Teil 2 des Grundsstücks verkauft wurde
oder nicht.

Ach darauf hebst du ab? Das ist für die zwischen Käufer und Verkäufer vereinbarte Aufteilung der Kosten in der Tat völlig unerheblich. Der einzige, der hier billig wegkommt, ist wohl der spätere Käufer der zweiten Hälfte, denn der ist ja nicht an der Vereinbarung „A+B“ beteiligt worden. Es sei denn, der Verkäufer haut seine 2000 Euro noch auf den Kaufpreis für C drauf oder es gibt sonst eine diesbezügliche Vereinbarung zwischen ihm und C.

Das ganze ist aber wie gesagt ja kein Urteil, sondern nur meine Meinung, und die muss man auf Seiten der Profis nicht notwendigerweise teilen.

Gruß
smalbop

Irgendwie funktioniert das mit dem Verstehen bei mir heute wohl nicht so richtig.
Wo ist das Problem?
A+B haben einen Vertrag mit irgendwelchen Kosten und Festlegungen
A+C haben auch einen Vertrag mit Kosten und Festlegungen.
Beide Verträge sind zu erfüllen.
Was hat C mit den Kosten von A+B zu tun?

vnA