Vertragsabschluss durch Stillschweigen?

Person A ist selbstständig und meint, bei Selbstständigen gäbe es eine Klausel „Vertragsabschluss durch Stillschweigen“.

Person A hat einen Brief erhalten von einer Druckerei mit einer Muster-Visitenkarte für Person A’s Unternehmen, ohne so etwas angefordert zu haben.
Ganz unten stand kleingedruckt so in etwa „sollten wir von Ihnen innerhalb der nächsten 14 Tage keinen Widerspruch erhalten, so sehen wir dies als Vertragsabschluss an“
Person A würde dann also mit reichlich Visitenkarten versorgt werden, welche dann natürlich auch zur Zahlung fällig wären.

Der Brief könnte ja auch verloren gegangen sein und Person A kann nicht widersprechen, was dann? Der Brief kam nicht mal per Einschreiben!

Person A ist selbstständig und meint, bei Selbstständigen gäbe
es eine Klausel „Vertragsabschluss durch Stillschweigen“.

Das gibt es in der Regel nicht. Ein Vertragsabschluss setzt eine entsprechende Willenserklärung voraus.

Person A hat einen Brief erhalten von einer Druckerei mit
einer Muster-Visitenkarte für Person A’s Unternehmen, ohne so
etwas angefordert zu haben.

Schön!

Ganz unten stand kleingedruckt so in etwa „sollten wir von
Ihnen innerhalb der nächsten 14 Tage keinen Widerspruch
erhalten, so sehen wir dies als Vertragsabschluss an“

Ist doch egal, als was die was ansehen. Entscheidend ist, was er will und wie er diesen Willen äußert. Schweigen kann in aller Regel allenfalls als Unwillen ausgelegt werden, einen Vertrag abzuschließen.

Person A würde dann also mit reichlich Visitenkarten versorgt
werden, welche dann natürlich auch zur Zahlung fällig wären.

Eben nicht. Die nicht bestellten Visitenkarten kann die Firma sich wieder abholen.

Der Brief könnte ja auch verloren gegangen sein und Person A
kann nicht widersprechen, was dann? Der Brief kam nicht mal
per Einschreiben!

Solche Zusendungen beantworte ich nie, die Mühe ist nämlich überflüssig.

Gruß
smalbop

Ganz unten stand kleingedruckt so in etwa „sollten wir von
Ihnen innerhalb der nächsten 14 Tage keinen Widerspruch
erhalten, so sehen wir dies als Vertragsabschluss an“

Ist doch egal, als was die was ansehen. Entscheidend ist, was
er will und wie er diesen Willen äußert. Schweigen kann in
aller Regel allenfalls als Unwillen ausgelegt werden,
einen Vertrag abzuschließen.

Im Baurecht gibts sowas-die VOB regelt das.

Hallo!
Schweigen unter Vollkaufleuten, zwischen denen eine Geschäftsbeziehung besteht, kann eine positive Willenserklärung (WE) sein - wenn ich mich nicht irre mal gelernt zu haben…

Ansonsten ist Schweigen auch eine WE: die Ablehnung.

Bei persönlicher Anwesenheit kann Schweigen nichts bedeuten, denn wenn non-verbal (schweigend) eine Willenserklärung abgegeben wird (z.B. Nicken), dann gilt jedoch das Nicken und in unserem Kulturkreis als „ja“.

Also, einfach Ware oder einen Vertrag zusenden (ohne bestehende Beziehung) kann auch Selbstständige nicht verpflichten.

ODER?

just my 50 ct.
Grüßle
Jogi

Individualvertraglich kannst Du vorab als Ausdruck einer Willenserklärung vereinbaren, was du magst. Daran fehlt es hier aber.

Gruß
smalbop

Hallo Jogi

Schweigen unter Vollkaufleuten, zwischen denen eine
Geschäftsbeziehung besteht, kann eine positive
Willenserklärung (WE) sein - wenn ich mich nicht irre mal
gelernt zu haben…

  1. Es war nur von einem Selbständigen die Rede, nicht von einem Vollkaufmann.
  2. Du meinst das sogenannte „kaufmännische Bestätigungsschreiben“ unter Vollkaufleuten, das gilt, wenn nicht binnen einer Woche widersprochen wird. Das kann aber nur der Fall sein, wenn eben vorher etwas mündlich vereinbart wurde, was dann schriftlich bestätigt wird. Daran fehlt es hier.

Ansonsten ist Schweigen auch eine WE: die Ablehnung.

Eben.

Bei persönlicher Anwesenheit kann Schweigen nichts bedeuten,
denn wenn non-verbal (schweigend) eine Willenserklärung
abgegeben wird (z.B. Nicken), dann gilt jedoch das Nicken und
in unserem Kulturkreis als „ja“.

Es sei denn, der Vertragspartner ist Bulgare. Aber es geht darum, dass jegliche (positive) Willenserklärung fehlt. Der Empfänger hat weder genickt noch sonst ein Zeichen der Zustimmung zum Vertrag gegeben.

Also, einfach Ware oder einen Vertrag zusenden (ohne
bestehende Beziehung) kann auch Selbstständige nicht
verpflichten.
ODER?

Sehe ich genauso.

Gruß
smalbop

Hallo,

Bei persönlicher Anwesenheit kann Schweigen nichts bedeuten, denn wenn non-verbal (schweigend) eine Willenserklärung abgegeben wird (z.B. Nicken), dann gilt jedoch das Nicken und in unserem Kulturkreis als „ja“.

du meinst sicher das „konkludente Handeln“. Dazu gibt es ein nettes (Lehr-)Beispiel, dass es doch nicht immer so ist, wie man es meinen könnte:
http://de.wikipedia.org/wiki/Trierer_Weinversteigerung

Gruss

Iru