Hallo,
bei den Tarifverhandlungen der IG Chemie wurden anstatt Tariferhöhungen eine Einmalzahlung für jeden Arbeiter ausgehandelt.Jetzt meine Frage,ist dieser Betrag pfändbar,d.h. zum normalen Gehalt dazuzurechnen,oder muss das als Extra Betrag ausgewiesen und davon der zu pfändbare Betrag berechnet werden?
Für Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar!
Hallo,
jedes Einkommen, das über dem Freibetrag liegt ist pfändbar. Alles andere wäre ungerecht gegenüber den Gläubigern.
Grüße
Lumpi
§ 850 ZPO ff
Soweit so richtig, aber es gibt da den sogenannten Pfändungsschutz:
Stimmt. Aber da steht auch drin:
_(4) Die Pfändung des in Geld zahlbaren Arbeitseinkommens erfasst alle Vergütungen, die dem Schuldner aus der Arbeits- oder Dienstleistung zustehen, ohne Rücksicht auf ihre Benennung oder Berechnungsart. _
Viele Grüße
Lumpi
Deswegen habe ich ja auch nicht gesagt, dass das was du geschrieben hast falsch ist, sondern nur darauf hingewiesen, dass es einen Pfändungsschutz gibt. Und das bedeutet, dass bestimmte Beträge nicht komplett der Pfändung unterworfen werden. Wie z.B. das Weihnachtsgeld.
Dafür darf man sich nicht nur am § 850 ZPO festbeißen, sondern sollte auch die folgenden Paragrafen lesen.
Schöne Grüße
e