Mobilfunk

Hallo Experten!
Folgendes Problem:
Vor einem halben Jahr habe ich meinen Vertag auf jemand anders abetreten. Leider kam keine Bestätigung seitens des Mobilfunkanbieters (D2) zurück. Da der Vertag unter Zeugen in einer D2 Filiale abgegeben wurde, habe ich auch keine schriftliche Bestätigung der Post.

Die andere Person konnte nach 3 Monaten nicht mehr zahlen und hat die Stornierung des Vertrages sowie Ratenzahlungen der austehenden Kosten beantragt. Dieses wurde auch seitens D2 bewilligt und die Ratenzahlungen fließen seit Januar D2 zu. Ich habe keinerlei Post oder Rechnungen seit dem Abterten des Vertrages von D2 bekommen, was für mich hieß, das D2 die Änderung bekommen und auch anerkannt hat.

Nun mein Problem:
D2 hat von meinem Konto, auf welches sie zur !!!keinem Zeitpunkt!!! für den abgetretenen Anschluß eine Vollmacht hatten cca. 100 DM abegezogen, mit der Angebe des Namens der Person, welche den Vertrag übernommen hat! Der Anschluß existiert mitlerweile seit 3 Monaten nicht mehr und ich habe auch keine Rechnung oder sonstiges bekommen. Als ich bei D2 angerufen habe, teilte sie mir mit, der Anschluß (welche nicht existiert) gehört mir und sie hätten ?! keinerlei Kenntnis!? darüber, das dieser seit einem halben Jahr abgtreten sein soll!!! Und Falls ich mich weigern sollte die Fremde Rechnung zu zahlen, würden sie mich der Schufa melden!!! Da ich nicht vorhabe dieses zu zahlen, überlege ich D2 zu verklagen.

Meine Frage:
Auf was alles kenn ich D2 verklagen? Mir fallen da Schlagwörter wie „ungerechtfertige Bereicherung“ (kassieren für nicht vorhandenen Anschluß), „Erpressung“ (bei nichtzahlung Schufa), „Schadensersatz“ (für entstandenen Schaden durch den Eintrag bei Schufa) und einige andere ein.

Vielen dank im Vorraus
Deni

Hallo Deni,

in Anbetracht der Tatsache, daß D2 mehrere Millionen Kunden hat, und bei der Hotline tagtäglich viele Tausend Dinge ein,- und ausgehen, ist es leichtsinnig, ohne schriftliche Bestätigung im Gutglauben Dinge zu verrichten. In so einem „Großbetrieb“ kann es durchaus möglich sein, daß die eine oder andere Meldung / Beschwerde / Wunsch / Änderung „unter den Tisch fällt“.

Du wirst mit Deinem Tun und Handeln nicht der einzige sein. Ich will Dir keine boshafte oder betrügerische Absicht unterstellen.

Du solltest diesen Vorgang bezahlen und unter dem Kapitel „Lebenserfahrung“ in Deinem Gehirn abspeichern.

Stelle Dir vor D2 würde bei solchen Sachen nach Monaten irgendwelchen mündlichen Aussagen glauben, wo sich vielleicht kein D2-Verkäufer mehr erinnern kann ?? Wenn die auch nur jedem Kunden einmal DM100 schenken, dann sind auf einen Schlag ca. 700 000 000 DM weg !!

Also in Zukunft: Immer alles schriftlich. Erst Recht bei Vertraglichen Dingen wie einem Handyvertrag.

Tut mir leid keine bessere Nachricht für Dich zu haben. Vielleicht weiß ein anderer mehr.

dennis

Hi!

Die rechtliche LAge kenn ich net, aber ich wollt dich vorwarnen, daß der Schufaeintrag tatsächlich kommt, obwohl dies zweifellos kriminell ist und ich deswegen Strafanzeige erstatte (gegen MAnnesmann und Schufa), da sie dies zu Unrecht auch bei mir gemacht haben!

Bernd

du magst ja im Recht sein, dies wirst du allerdings kaum vor Gericht oder sonst wem beweisen können.

Dann hast du noch schnell Prozesskosten am Hals.

Daher würde ich die 100 DM zähneknirschen zahlen und daraus lernen, daß man bei solchen Sachen nur der Schriftform trauen kann.

mfg Ivo