Hallo zusammen,
ich habe eine reine Interessen Frage. Wenn man heirate und den Namen des Partners annimmt, schreibt man ja z.B. Tina Mustermann, geb. Musterfrau.
Jetzt nehmen wir an Lisa Müller hat eine Tochter, Lieschen Müller geboren unter dem Mädechennamen der Mutter.
Lisa Müller heiratet jetzt den Herrn Meier, der auch Vater von Lieschen ist, und nimmt seinen Namen an. Das Kind bekommt (somit) auch den Namen des Vaters.
20 Jahre später heiratet nun Lieschen Meier den Herrn Beyer und nimmt auch diesen Namen an. Was schreibt sie dann in offizielle Dokumente?
Lieschen Beyer, geb. Müller,
wird dann keine Rücksicht darauf genommen, dass Lieschen auch noch zischendurch Meier hieß? Oder tut man dann so, als wäre das Müller nie da gewesen und das Kind heißt dann
Lieschen Beyer, geb. Meier?
Ich bin gespannt wie da die Antworten aussehen.
Grüße Tina
Hallo zusammen,
ich habe eine reine Interessen Frage. Wenn man heirate und den
Namen des Partners annimmt, schreibt man ja z.B. Tina
Mustermann, geb. Musterfrau.
Jetzt nehmen wir an Lisa Müller hat eine Tochter, Lieschen
Müller geboren unter dem Mädechennamen der Mutter.
Lisa Müller heiratet jetzt den Herrn Meier, der auch Vater von
Lieschen ist, und nimmt seinen Namen an. Das Kind bekommt
(somit) auch den Namen des Vaters.
20 Jahre später heiratet nun Lieschen Meier den Herrn Beyer
und nimmt auch diesen Namen an. Was schreibt sie dann in
offizielle Dokumente?
Sie heißt dann Lieschen Beyer, geb. Meyer. Es ist so als ob das Lieschen nie Müller gehießen hätte
Zumindest nicht wenn der Name durch Eheschließung der Eltern innerhalb der ersten 5 (?) Lebensjahre des Lieschens zum „Familiennamen“ wird.
So wurde mir das damals vom Standesbeamten erklärt - obwohl ja natürlich noch Dokumente existieren auf denen mein Sohn meinen „Mädchennamen“ hat - später wäre das aber nirgendwo mehr relevant, es würde dann so gehandhabt das er von Anfang an unseren Familiennamen (den Nachnamen meines Mannes) gehabt hätte.
Gruß
Zumindest nicht wenn
der Name durch Eheschließung der Eltern innerhalb der ersten 5
(?) Lebensjahre des Lieschens zum „Familiennamen“ wird.
Ich glaube es sind doch nur 3 Jahre… vielleicht weiß das irgendjemand genau!
Gruß
Hallo,
der ursprüngliche Geburtsname wird sogar auf den Dokumenten „vergessen“, wenn das Kind durch eine Einbenennung den Namen des Stiefvaters bekommt.
Das kann dann in einer später ausgestellten Geburtsurkunde so aussehen:
Vater Hans Huber
Mutter Grete Huber
Kind Franz Schlumpf
Schlumpf hieß aber der zweite Ehemann von der Grete Huber. Das Kind hat nur den Namen von Stiefvater Schlumpf angenommen (wurde nicht adoptiert).
Ach ja, mein Sohn hat das Problem mit dem Geburtsnamen (seines vor der Ehe geborenen ersten Kindes) übergangen, indem er (der Papa, also mein Sohn) den Namen seiner Ehefrau angenommen hat.
Gruß
Ingrid