Verwarnungsgeld wegen Autowaschen am Sonntag

Guten Tag,
ich habe mit meinem Freund an einem Sonntagnachmittag auf einem Privatgrungstück (Garagenvorplatz) mein Auto gewaschen. Zwei Wochen später bekam ich Post vom Ordnungsamt wegen „Autowaschen an einem Sonntag“.
Ein Anwohner hatte sich gestöhrt gefühlt. Wer hat in diesem Fall jetzt das Recht.

Mit freundlichem Gruß

Christoph

Willkommen in Deutschland!

„Recht“ hat wohl das Ordnungsamt.
Schließlich haben sonntags noch nicht einmal Autowaschanlagen in Industriegebieten geöffnet.

Des weiteren wäre es mal interessant der Frage nachzugehen, ob es überhaupt erlaubt ist, auf Privatgrundstücken Autos zu waschen.
Hier in München darf man das glaube ich gar nicht.

Gib doch ein ordentliches Grillfest mit Miet-Disco-Stereoanlage für Deinen Nachbarn…
Aber nur bis Punkt 22 Uhr!

Grüße,

Mathias

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Hi Christoph,
das Autowaschen auf der Straße und auf Privatgrundstücken ist seit einigen Jahren grundsätzlich verboten. Die Chemikalien und Silikonrückstände gelangen sonst ungefiltert in das Erdreich oder die Kanalisation.
Du kannst von Glück sagen, dass der Bußgeldbescheid nicht vom Umweltamt gekommen ist, die würden das etwas härter handhaben.

Sonntagsarbeit ist ebenfalls grundsätzlich verboten. Der Bußgeldbescheid des Ordnungsamtes ist völlig in Ordnung.

Gruß,
Francesco

interessehalber: Sonntagsarbeit
Hallo Francesco,

ich lese immer sehr interessiert Deine informativen und ausführlichen Nachrichten hier im Brett (dankeschön!) … bei der Autowaschfrage ist mir aufgefallen:

Sonntagsarbeit ist ebenfalls grundsätzlich verboten.

Wie definiert sich denn dann das „Arbeit“ in Sonntagsarbeit? Wenn das private Autowaschen als Arbeit gilt, dann kann es ja nichts mit kommerziellem Hintergrund zu tun haben. Hmmmm …

Viele Grüße
und ein schönes Wochenende,
Gitte

Huhu!

Sonntagsarbeit ist ebenfalls grundsätzlich verboten.

Wie definiert sich denn dann das „Arbeit“ in Sonntagsarbeit?
Wenn das private Autowaschen als Arbeit gilt, dann kann es ja
nichts mit kommerziellem Hintergrund zu tun haben. Hmmmm …

Ja, das interessiert mich auch! Darf ich denn Reifen wechseln?
Wie sieht es z.B. mit Staubsaugen in der Wehnung aus (habe ich am So schon immer ein schlechtes Gewissen :wink: ) oder am So ein Regal aufbauen - könnten sich andere ja auch von gestört fühlen.
Wer legt das denn fest?

Bye, Vanessa

Hallo Francesco,
ich habe auch schon gehört, daß aus Gründen des Umweltschutzes Autowaschen verboten ist, ich verstehe nur nicht warum. Wasser übers Auto und in die Kanalisation macht jeder Regen auch. Was ist der Unterschied wenn ichs wasche? Das abgewaschener Dreck und Putzmittel in die Kanalisation gelangt, ist ja auch so wenn ich mein Haus putze. Wo ich wohne, ist (noch) ein Einkanalsystem. Das heißt, das Wasser aus meinem Abfluß und das draussen am Gulli läuft eh zusammmen. Bei getrennter Kanalisation würde ich das Waschverbot ja verstehen und akzeptieren. Aber so macht das keinen Sinn.
Gruß elmore

Wenn Du mit Lösungsmitteln (Shampoo etc.) Dein Auto wäschst, werden Fette und Öle gelöst, welche bei einem normalen Regen nicht gelöst werden (siehe Hände waschen). Deshalb sind an Autowaschanlagen Fett- und Ölabscheider installiert, daß diese Stoffe nicht in die Kanalistation (Sondermüll) gelangen können. Fette und Öle sind im Klärwerk sehr schlecht bis gar nicht abbaubar und vergiften damit den Klärschlamm.

Christian

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ich stutze auch!

Sonntagsarbeit ist ebenfalls grundsätzlich verboten.

dann dürfte ja die brave hausfrau (sofern es sie noch gibt *g*) weder sonntags den braten machen noch knöpfe annähen, ohne mit dem gesetz in konflikt zu kommen.

verwirrt
ann

Hi Gitte,

die Regelungen zu Sonn- und Feiertagsarbeit finden sich in den entsprechenden Landesgesetzen. Da ich in Köln/Nordrhein-Westfalen ansässig bin, also hier der Bezug zum Feiertagsgesetz Nordrhein-Westfalen.
In § 3 FeiertagsG NW steht wörtlich:" An Sonn- und Feiertagen sind alle öffentlich bemerkbaren Arbeiten verboten, die geeignet sind, die äußere Ruhe des Tages zu stören, sofern sie nicht besonders erlaubt sind."

In den Feiertagsgesetzen der übrigen Bundesländer steht es sinngemäß bis wörtlich ebenso.
Gruß,
Francesco

dankeschön!
Hallo Francesco,

vielen Dank für die Info … was es nicht alles gibt: ein Feiertagsgesetz :o)

Schönes Wochenende,
Gitte

Willkommen in Deutschland!

„Recht“ hat wohl das Ordnungsamt.
Schließlich haben sonntags noch nicht einmal Autowaschanlagen
in Industriegebieten geöffnet.

Hi,

dem kann ich mich nicht anschließen, denn bei uns in Berlin haben auch am Sonntag die Autowaschanlagen geöffnet.

Ob sich das allerdings auch auf die reinen Industriegebiete bezieht, entzieht sich meiner Kenntniss.

So long,

Lore

Hi!

Willkommen in Deutschland!

„Recht“ hat wohl das Ordnungsamt.
Schließlich haben sonntags noch nicht einmal Autowaschanlagen
in Industriegebieten geöffnet.

Hi,

dem kann ich mich nicht anschließen, denn bei uns in Berlin
haben auch am Sonntag die Autowaschanlagen geöffnet.

Ob sich das allerdings auch auf die reinen Industriegebiete
bezieht, entzieht sich meiner Kenntniss.

Interessant.
Ist es dann auch so, daß man in Berlin sein Auto in der privaten Einfahrt waschen darf?

Mich interessiert, ob das in den versch. BL unterschiedlich gehandhabt wird.

Gruß,

Mathias

Hi!

Willkommen in Deutschland!

„Recht“ hat wohl das Ordnungsamt.
Schließlich haben sonntags noch nicht einmal Autowaschanlagen
in Industriegebieten geöffnet.

Hi Mathias,

das Autowaschen auf der Straße ist auch in Berlin verboten,
wie es sich mit den Privatgrundstücken verhält, weiss ich leider auch nicht, da ich kein Haus besitze.

Liebe Grüße aus Berlin

Hannelore

Interessant.
Ist es dann auch so, daß man in Berlin sein Auto in der
privaten Einfahrt waschen darf?

Mich interessiert, ob das in den versch. BL unterschiedlich
gehandhabt wird.

Gruß,

Mathias