Etwas komplizierte Frage

Der Fall ist folgender:

Mein Mitbewohner war freiberuflich in einem Call-Center beschäftigt. Dort wurde er in den letzten 3 Monaten nicht bezahlt. Am Montag ist der Termin vor dem Arbeitsgericht, es geht um 7000.- DM. Laut Auskunft des Rechtsanwaltes stehen die Chancen sehr gut, einen akzeptablen Vergleich zu erzielen, da ansonsten festgestellt werden müsste, dass er dort angestellt oder arbeitnehmerähnlich war, was für den Beklagten sehr viel teurer würde.
Nun mein Problem: Mein Mitbewohner konnte mir in den Monaten 01/02/03/2001 keine Miete zahlen. Ich bin Umschüler und schwimme auch nicht gerade in Geld. Also bin ich dem Vermieter noch die Miete für den März schuldig. Leider hatte ich auch früher schon gezwungenermassen unregelmässig gezahlt (verspätet), so dass ich bereits einmal abgemahnt wurde. Nun hat mir mein Vermieter aus diesem Grunde (verspätetete Mietzahlung) zum 31. Juni gekündigt. Laut Auskunft des Mieterbundes ist eine solche Kündigung rechtens. Ich muss mir / uns nun eine neue Wohung suchen, was garnicht so einfach ist, da ich nicht in der Lage bin, eine Kaution zu entrichten und der Wohnungsmarkt in München sehr angespannt ist. Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein habe ich nicht, da dieser in München nur an Personen ausgegeben wird, die mind. 5 Jahre mit Erstwohnsitz hier gemeldet sind.
Ich stehe nun also vor einem Riesenproblem: Kein Geld für eine neue Wohnung und kein WBS … die Brücke ruft :frowning:

Nun meine Frage: Kann ich den ehemaligen Auftraggeber meines Mitbewohners für den entstandenen Schaden ersatzpflichtig machen und kann ich die Kündigung irgendwie abwenden? Der Vermieter ist nicht diskussionsbereit, das hat er mir schon deutlich mitgeteilt.

Vielen Dank im Voraus.

Maxi

Hi,

der Arbeitgeber/Auftraggeber deines Mitbewohners ist für das Dilemma mit der Wohnung nicht verantwortlich und kann auch nicht schadenersatzpflichtig sein.
Du hast selbst geschrieben, dass es früher schon Unregelmäßigkeiten mit der Mietzahlung gegeben hat. Daraus kann jeder schlüssig erkennen, dass es Probleme sind, für die der Auftraggeber eines Dritten nicht gerade stehen muß.
Es scheint ein grundsätzlich finanzielles Problem zu sein. Dafür solltest du deine Finanzen ordnen und prüfen, ob du vielleicht einen Anspruch auf Sozialhilfe oder sog. ergänzende Sozialhilfe hast. D.h. das Sozialamt unterstützt dich auch, wenn du in eine augenblickliche Notlage gerutscht bist, aber allgemein deinen Unterhalt selbst bestreiten kannst.
Vielleicht sind die dir bei der Suche nach einer neuen Wohnung ebenfalls behilflich.
Gruß,
Francesco

Zufällig mal hiergewesen
Die Leute vom Mieterbund sind Weicheier. Der Mieter darf sich in Deutschland fast alles erlauben; ich rede hier aus Erfahrung, denn ich vertrete normalerweise Vermieter.

Wer die Miete nicht zahlen kann oder will, muß irgendwelche Mängel an der Mietsache (er)finden und sich auf § 537 BGB berufen.

Praktisch bekommt man einen Mieter ohne Räumungsklage nicht aus dem Haus, und das dauert, zumal die Gerichte stark dazu neigen, lieber einen Vergleich (mit Nachzahlung der Miete und Fortbestand des Mietverhältnisses) zu vermitteln oder, wenn das schon nicht geht, lange Räumungsfristen zu gewähren.

Schadenersatz allerdings setzt eine Fristsetzung nach § 326 BGB AN DEN MITBEWOHNER voraus, der seinerseits wieder hätte seinem Arbeitgeber Frist nach § 326 BGB setzen müssen.

Und wieso will sich der Mitbewohner wegen einer unstreitigen Lohnforderung vergleichen? Kann der Arbeitgeber nicht zahlen, dann bedeutet Vergleich nur Einbuße. Vielmehr soll er den Lohnanspruch vollstrecken und bei furchtloser Pfändung Insolvenzantrag gg. de Arbeitgeber stellen sowie Insolvenzgeld beim Arbeitsamt beantragen.

Am besten, Du besorgst Dir beim Amtsgericht München einen Beratungshilfeschein und gehst mit diesem zu einem Anwalt.

  • Django -
    Der nur zufällig hier war.