Kündigung während Krankheit

Hallo an Alle,
ich bin heute zum ersten Mal hier bei wer-weiss-was und habe auch schon eine sehr wichtige Frage.
Bitte seht es mir nach, sollte ich mich unklar ausdrücken oder gar hier nicht im richtigen Brett sein. Ich übe noch.

Ich befinde mich in der 3.ten Probezeit (wegen 2 interner Beförderungen) und bin seit dem 12.01.01 krankgeschrieben.
Nun bekam ich die fristlose Kündigung mit der Begründung :
Nichterscheinen am Arbeitsplatz !
Sämtliche Atteste von meinem Arzt habe ich an die Firma und an die Krankenkasse geschickt. Meine Krankenkasse muß nach 6 Wochen der Krankschreibung meinen Lohn zahlen. Das würden sie auch tun, nur bin ich jetzt gekündigt worden.
Meine Fragen nun an Euch :

  1. Ist es rechtens, mich während meiner vom Arzt attestierten Krankheit zu kündigen mit dieser angegebenen Begründung ?
  2. Woher bekomme ich jetzt Geld ? Ich wurde fristlos zum
    01.März 01 gekündigt. Muß ich jetzt zum Arbeitsamt ? Aber ich bin ja nicht zu vermitteln, weil ich krankgeschrieben bin.
    Muß meine Krankenkasse weiterzahlen ?
    Ich möchte gerne etwas gegen die Kündigung unternehmen, ich weiss aber weder wie noch was. Zumal es mir gesundheitlich wirklich sehr schlecht geht !

Ich wäre Euch sehr dankbar, wenn ihr mir antworten würdet.
Es ist sehr dringend für mich, da ich nun neben der körperlichen Belastung auch noch in finanzielle Schwierigkeiten gerate.

Ich möchte mich schon an dieser Stelle bedanken, für die Mühe, die ihr euch macht !

Viele liebe Grüße,
Eure Delia

Hi,
bevor deine Fragen zufriedenstellend beantwortet werden können, mußt du noch eine Fragezeichen aufklären:

  1. was bedeutet „dritte Probezeit“?
    Es gibt nur die Probezeit bei Anstellung in einem Unternehmen. Wenn du auf eine bestimmte Position innerhalb
    des Betriebes eingesetzt wirst und dies zunächst nur auf
    Probe erfolgt, dann handelt es sich nicht um eine Probe-
    zeit im Sinne des Kündigungsschutzes.
  2. Wann hast du in diesem Unternehmen angefangen und wie lange
    war die Probezeit laut Arbeitsvertrag?
  3. Wann hast du die Kündigung erhalten?
    Du schreibst „nun“. Das wäre heute. Aber du schreibst, seit dem 12.01.2001 krank zu sein. Das passt nicht zusammen.
    Erkläre es mir bitte.
  4. Wie ist die Kündigung zugestellt worden? Per Einschreiben?
    und an welchem Tag (genaues Datum)?
  5. Hat die Firma die Krankmeldungen erhalten? Gibt es dazu
    Informationen? Warum meinst du, dass man dir ein „Nichterscheinen am Arbeitsplatz“ vorwirft?

Grundsätzliches:
Dein Arbeitgeber kann dir auch während einer Krankheitszeit die Kündigung aussprechen. Er muß bis zum Ende der Kündigungsfrist den Lohn/das Gehalt zahlen. Wenn du dann noch krank bist, beantragst du bei der Krankenkasse Krankengeld, das dir bis zu 150 Tage gezahlt wird, dann wirst du ausgesteuert und mußt zum Arbeitsamt. Auch als Arbeitsloser kann man krank sein. Du hast dennoch Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung.
Ob du gegen die Kündigung etwas unternehmen kannst, kann ich dir erst nach Beantwortung der o.g. Fragen sagen. Es eilt aber, da im Zusammenhang mit Kündigungsschutz und dem Klageanspruch beim Arbeitsgericht Fristen zu beachten sind. Möglicherweise hast du schon einige versäumt. Also antworte schnell.
Gruß,
Francesco

Hallo Delia,

eine fristlose also außerordentliche Kündigung ist nur bei schweren Verstößen gegen den Arbeitsvertrag möglich. Wenn Du Dich also wegen Deiner Krankheit nicht oder eine Krankheit vorgeschoben hast und dies für den Arbeitgeber beweißbar wäre, gebe es hier vielleicht eine Möglichkeit für Ihn.

Kündigungsfristen muß der Arbeitgeber ansonsten immer einhalten.

Kündigung während der Krankheit ist natürlich möglich, wenn der Arbeitgeber einen Grund hat. Diesen Grund braucht er nicht wenn eine Probezeit vereinbart ist.

Nun stellt sich die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Probezeit.
Also wie lange besteht das Arbeitsverhältnis. War es zwischenzeitlich schon ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Genauere Angaben sind unbedingt notwendig.

Nach Lage der Dinge solltest Du eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Dies kann formlos beim Arbeitsgericht direkt erfolgen. Ein Anwalt ist hilfreich aber nicht unberdingt Notwendig.

Hat Euer Laden einen Betriebs,- oder Personalrat, sofort an diesen wenden. Ist dieser nicht befragt worden ist eine Kündigung von vorneherein ungültig.

Bist Du Mitglied einer Gewerkschaft, dann hilft Dir diese schon im Vorfeld und auch bei einer möglichen Klage.

Mit kollegialen Grüßen
Michael

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Francesco, da habe ich wohl ein ziemliches Wirrwarr geschrieben. Wie ich schon sagte, ich übe noch. Also hoffe ich, jetzt verständlicher zu sein.

Ich habe am 15.02.00 in der Firma angefangen zu arbeiten, die Probezeit war vertraglich auf 6 Monate festgelegt.
Dann wurde ich innerhalb dieser Firma befördert (15.06.00), mußte einen Zusatzvertrag unterschreiben, aus dem hervorgeht, daß die Probezeit wieder 6 Monate beträgt.
Zum 06.11.00 bekam ich dann nochmal einen Zusatzvertrag wegen erneuter Beförderung und wieder 6 Monate Probezeit. Mir kam das ein bißchen komisch vor, denn es handelt sich ja immer nur um Zusatzverträge, die die neue Stellung und das entsprechende Gehalt dokumentieren. Aber man sagte mir damals, es sei völlig legitim.

  1. Wann hast du die Kündigung erhalten?

Die Kündigung ist datiert mit dem 02.03.01, erhalten habe ich sie aber erst am 30.03.01.

Du schreibst „nun“. Das wäre heute. Aber du schreibst, seit
dem 12.01.2001 krank zu sein. Das passt nicht zusammen.
Erkläre es mir bitte.

Da habe ich mich falsch ausgedrückt, Endschuldigung, ich bin etwas durcheinander wegen der Kündigung.
Ich bin definitiv seit dem 12.01.01 krankgeschrieben.

  1. Wie ist die Kündigung zugestellt worden? Per Einschreiben?
    und an welchem Tag (genaues Datum)?

Das Kündigungsschreiben kam am letzten Freitag, also am 30.03.01 per Post. Es lag in meinem Briefkasten, also kein Einschreiben.

  1. Hat die Firma die Krankmeldungen erhalten? Gibt es dazu
    Informationen? Warum meinst du, dass man dir ein
    „Nichterscheinen am Arbeitsplatz“ vorwirft?

Das ist ja jetzt das Unfassbare für mich.
Ich habe immer alle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von meinem Arzt per Post an die Firma geschickt und die Durchschläge an meine Krankenkasse. Die Krankenkasse hat alle AUB’s bekommen.
In der Firma habe ich mich am ersten Tag meiner Krankheit, also am 12.01.01, telefonisch abgemeldet und dann am nächsten Tag die erste AUB hingeschickt. (Am 12.01.01 war mein Dienstbeginn um 16:00 Uhr. Ich habe mich erst um 15:00 Uhr krankmelden können, weil ich erst zu diesem Zeitpunkt umgekippt bin. Normalerweise muß man ja bis 08:00 Uhr die Krankheit gemeldet haben. Ich wußte aber am Morgen noch nicht, daß ich am späten Mittag umkippe.
Siehst du hier ein Problem ?)
Ich habe mich „dummerweise“ ganz bewußt immer nur für 4-6 Tage krankschreiben lassen, obwohl mein Arzt meinte, so schnell würde ich nicht wieder auf die Beine kommen. Nur wollte ich mich mit meiner Krankheit nicht abfinden und habe immer gehofft, schnell wieder arbeiten zu können. Die AUB’s habe ich immer sofort an die Firma geschickt. Anfangs stand ich noch recht rege im telefonischen Kontakt mit der Firma, ich habe also immer angerufen, um Bescheid zu geben, daß ich „morgen“ noch nicht wieder zum Dienst erscheinen kann un die AUB unterwegs ist. Irgendwann wurden einige meiner übereifrigen Kollegen etwas zu aufdringlich und haben mich zu den verschiedensten Zeiten zuhause angerufen, um zu fragen, wie es mir denn ginge und ob man mich für nächste Woche wieder einplanen könne. Nun wußte ich ja am Mittwoch noch nicht, was am nächsten Montag ist. So habe ich dann, weil es mir nicht besser ging und ich sehr unter Druck kam, auf meinen Arzt gehört und mich länger am Stück krankschreiben lassen. Folglich habe ich nicht mehr in der Firma angerufen und auch die Anrufe aus der Firma ignoriert. Für mich gab es auch keinen Grund, denn ich war krankgeschrieben und die AUB hatte ich der Firma zugeschickt.
Als dann die 6 Wochen um waren und ich keine gelben AUB’s mehr bekam, da ja jetzt die Krankenkasse zahlt, so die Aussage meines Arztes, habe ich in der Firma angerufen und mitgeteilt, daß ich auf weiteres krank bin und aller Voraussicht nach nicht vor dem 01.05.01 wieder arbeiten könne. Meine Krankenkasse hat dies dann nochmal bestätigt, als sie sich mit der Firma in Verbindung setzte wegen des Gehalts.

Grundsätzliches:
Dein Arbeitgeber kann dir auch während einer Krankheitszeit
die Kündigung aussprechen.

Aber mit der Begründung, ich wäre nicht erschienen ? Wie soll ich denn arbeiten, wenn ich krankgeschrieben bin ?

Jetzt habe ich sehr viel gechrieben. Ich hoffe, ich nerve dich nicht zu sehr ?!! Aber mir scheint, du kennst dich sehr gut und könntest mir wirklich weiterhelfen.

Ich danke dir noch einmal sehr für deine Mühe und wünsche dir einen schönen Sonntag !

Liebe Grüße,
Delia

Hallo Michael,
vielen Dank auch erstmal an dich für die schnelle Antwort.

eine fristlose also außerordentliche Kündigung ist nur bei
schweren Verstößen gegen den Arbeitsvertrag möglich. Wenn Du
Dich also wegen Deiner Krankheit nicht oder eine Krankheit
vorgeschoben hast und dies für den Arbeitgeber beweißbar wäre,
gebe es hier vielleicht eine Möglichkeit für Ihn.

Leider ist die Krankheit nicht vorgeschoben. Das geht doch wohl aus diesen gelben Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von meinem Arzt hervor oder gibt es da noch etwas, was ich beachten muß ?

Kündigungsfristen muß der Arbeitgeber ansonsten immer
einhalten.

Gibt es während der Probezeit denn überhaupt Kündigungsfristen ?

Kündigung während der Krankheit ist natürlich möglich, wenn
der Arbeitgeber einen Grund hat. Diesen Grund braucht er nicht
wenn eine Probezeit vereinbart ist.

Aber er hat als Grund ja angegeben : Nichterscheinen am Arbeitsplatz !
Wenn ich krankgeschrieben bin, dies der Firma mitgeteilt habe und die AUB hingeschickt habe ist doch wohl klar, dass ich nicht zum Dienst erscheinen werde.
Ich akzeptiere nicht, dass meine Kündigung so formuliert ist, denn es ist nicht die Wahrheit. Angenommen, ich würde die Kündigung ansich akzeptieren, dann möchte ich nicht, dass in meinen Unterlagen ein solcher Unfug steht. Es entspricht einfach nicht den tatsachen.

Nun stellt sich die Frage nach der Rechtmäßigkeit der
Probezeit.
Also wie lange besteht das Arbeitsverhältnis. War es
zwischenzeitlich schon ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Genauere Angaben sind unbedingt notwendig.

Ich habe am 15.02.00 mit meiner Tätigkeit in dem Unternehmen begonnen. Laut Vertrag habe ich eine Probezeit von 6 Monaten.
Innerhalb dieser Probezeit wurde ich am 15.06.00 befördert und bekam einen Zusatzvertrag, aus dem hervorgeht, meine Probezeit beträgt nun wieder 6 Monate.
Am 06.11.00 bekam ich dann wegen erneuter beförderung nochmal einen Zusatzvertrag, und nochmal sollte die Probezeit von vorne anfangen.
Irgendwie kommt mir das doch spanisch vor. Ich habe doch die ganze Zeit im gleichen Unternehmen, sogar in der gleichen Abteilung gearbeitet. Am 15.02.01 hatte ich ja im Grunde schon 12 Monate Probezeit hinter mir.

Hat Euer Laden einen Betriebs,- oder Personalrat, sofort an
diesen wenden. Ist dieser nicht befragt worden ist eine
Kündigung von vorneherein ungültig.

Wir haben einen Betriebsrat. Woher weiß ich denn, ob dieser informiert ist und zugestimmt hat? Telefonisch sind die Mitarbeiter dort erfahrungsgemäß nur sehr schwer zu erreichen.

Bist Du Mitglied einer Gewerkschaft, dann hilft Dir diese
schon im Vorfeld und auch bei einer möglichen Klage.

Nein, bin ich leider nicht. Wegen meiner damaligen Aussicht auf Beförderung hat mir mein Chef ziemlich klar gesagt, ich solle davon doch besser absehen. Dumm wie ich war habe ich diesen Rat befolgt.
Es gibt überhaupt so Manches, was mir etwas komisch erscheint.
So habe ich zum Beispiel seit Oktober 2000 generell ein falsch errechnetes Gehalt überwiesen bekommen und bis heute ist mein fehlendes Gehalt für die Monate Oktober 2000,Dezember 2000, Januar 2001 und Februar 2001 noch nicht überwiseen worden.

Noch eine andere Frage :
Ich habe noch 6 Tage Urlaubsanspruch, was geschieht denn damit ?

Nochmals ganz lieben Dank für die Hilfe !

Liebe Grüße,
Delia

Hallo Michael,

Hallo Delia

vielen Dank auch erstmal an dich für die schnelle Antwort.

Leider ist die Krankheit nicht vorgeschoben. Das geht doch
wohl aus diesen gelben Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von
meinem Arzt hervor oder gibt es da noch etwas, was ich
beachten muß?

Nein

Gibt es während der Probezeit denn überhaupt Kündigungsfristen
?

14 tage zum 1 oder 15 des Monats.
In Deinem Mail an Francesco habe ich gelesen, dass Du für einen Arbeitsvertrag (Beförderung erfordert keinen neuen Arbeitsvertrag) 3 Probezeiten bekommen hast. Das verstößt gegen den § 622 BGB und ist im übrigen auch sinnlos, weil nach 6 Monaten das Kündigungsschutzgesetz greift.

Aber er hat als Grund ja angegeben : Nichterscheinen am
Arbeitsplatz !
Wenn ich krankgeschrieben bin, dies der Firma mitgeteilt habe
und die AUB hingeschickt habe ist doch wohl klar, dass ich
nicht zum Dienst erscheinen werde.
Ich akzeptiere nicht, dass meine Kündigung so formuliert ist,
denn es ist nicht die Wahrheit. Angenommen, ich würde die
Kündigung ansich akzeptieren, dann möchte ich nicht, dass in
meinen Unterlagen ein solcher Unfug steht. Es entspricht
einfach nicht den tatsachen.

Auch hier habe ich in Deinem Mail an Francesco gelesen, dass Du nach 6 Wochen die AU nicht mehr vorgelegt hast, weil Dein Arzt Dir gesagt hat, dsss brauchst Du nicht mehr. Das ist meines Erachtens der Knackpunkt. Eine AU hat nichts mit der 6 wöchigen Lohnfortzahlung zu tun, die muß bei nichterscheinen vorgelegt werden.

Ich habe am 15.02.00 mit meiner Tätigkeit in dem Unternehmen
begonnen. Laut Vertrag habe ich eine Probezeit von 6 Monaten.
Innerhalb dieser Probezeit wurde ich am 15.06.00 befördert und
bekam einen Zusatzvertrag, aus dem hervorgeht, meine Probezeit
beträgt nun wieder 6 Monate.
Am 06.11.00 bekam ich dann wegen erneuter beförderung nochmal
einen Zusatzvertrag, und nochmal sollte die Probezeit von
vorne anfangen.
Irgendwie kommt mir das doch spanisch vor. Ich habe doch die
ganze Zeit im gleichen Unternehmen, sogar in der gleichen
Abteilung gearbeitet. Am 15.02.01 hatte ich ja im Grunde schon
12 Monate Probezeit hinter mir.

Siehe oben, dass kommt Dir zu recht spanisch vor. Mir auch!

Wir haben einen Betriebsrat. Woher weiß ich denn, ob dieser
informiert ist und zugestimmt hat? Telefonisch sind die
Mitarbeiter dort erfahrungsgemäß nur sehr schwer zu erreichen.

Betriebsräte müssen für Ihre Betriebsratstätigkeit freigestellt werden und Du hast das Recht Sie jederzeit zu sprechen, also penetrant auf die Füße steigen.

Der Betriebsrat ist Mitbestimmungspflichtig. Bevor Du über die Kündigung informiert wirst, wird der Betriebsrat befragt. Er hat hier 3 Tage Zeit sich zu äüßern. Die Entscheidung des Betriebsrats muß Dir Mitgeteilt werden. Hat der Betriebsrat wiedersprochen (und ist er kein Geschäftsrat müsste er das in diesem Fall getan haben) muß Dir eine Kopie ausgehändigt werden.
Allerdings kommt es mir komisch, dass der Betriebsrat keinen Kontakt vor der Kündigung mit Dir aufgenommen hat. Das ist der normale Weg eines BR. Wie soll er Dich sonst qualifiziert vertreten?

Nein, bin ich leider nicht. Wegen meiner damaligen Aussicht
auf Beförderung hat mir mein Chef ziemlich klar gesagt, ich
solle davon doch besser absehen. Dumm wie ich war habe ich
diesen Rat befolgt.

Schade, der Arbeitgeber hätte von Deiner Mitgliedschaft aber nichts gewusst, denn Gewerschaften halten sich an den Datenschutz.

Es gibt überhaupt so Manches, was mir etwas komisch erscheint.
So habe ich zum Beispiel seit Oktober 2000 generell ein falsch
errechnetes Gehalt überwiesen bekommen und bis heute ist mein
fehlendes Gehalt für die Monate Oktober 2000,Dezember 2000,
Januar 2001 und Februar 2001 noch nicht überwiseen worden.

Du solltest dringend einen Anwalt aufsuchen! Aber einen der sich mit Arbeitsrecht auskennt und keinen Liebling Kreuzberg der alles vertritt.
Die AU solltest Du umgehend nachreichen mit der Erklärung deines Irrtums. Hoffentlich hattest Du Dich wenigstens mündlich krankgemeldet.
Meiner Meinung nach solltest Du trotz Deines Fehlers eine Kündigungsschutzklage einreichen. Das Du gewinnst kann Dir zwar keiner versprechen (vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand), aber die außerordentliche Kündigung kann mindestens in eine ordentliche Umgewandelt werden.

Noch eine andere Frage :
Ich habe noch 6 Tage Urlaubsanspruch, was geschieht denn damit
?

Kannst Du den Urlaubsanspruch bis zum Ende des Arbeitverhältnisses nicht nehmen muß dieser bezahlt werden.

Nochmals ganz lieben Dank für die Hilfe !

Liebe Grüße,
Delia

Ditto und viel Glück
Michael

Probezeit & Kündigungsschutz
Kündigungsschutz

Ab dem 7. Beschäftigungsmonat greift generell der Kündigungsschutz, völlig unabhängig von irgendwelchen Probezeitvereinbarungen.
Das bedeutet, daß Du nur nach zweimaliger Abmahnung ordentlich (mit entsprechender Frist) bzw. bei schweren verhaltensbedingten Gründen außerordentlich (fristlos) entlassen werden darfst. Aber niemals ohne Angabe von Gründen.

Probezeit

Probezeiten regeln nur die Kündigungsfrist. Innerhalb der vereinbarten Probezeit kann man mit 14 Tagen Frist kündigen, nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen zum 15. bzw. zum Monatsende.

Ohne Angabe von Gründen darf der Arbeitgeber nur in den ersten 6 Monaten kündigen, völlig unabhängig von Probezeiten.

In Deinem Fall wird sich der Arbeitgeber darauf berufen, daß die fristlose Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen erfolgte (= Nichterscheinen zur Arbeit).
Er ist allerdings in der Nachweispflicht, daß Du Dich weder telefonisch noch schriftlich abgemeldet hast - und das wird schwierig, oder? :wink:

Konsultiere auf jeden Fall einen Anwalt.

Hallo liebe „Helfenden“,

ich möchte mich ganz doll bei Euch bedanken !
Ihr habt mir großen Mut gemacht und mich bestärkt, gegen
diese Form der Kündigung anzugehen.

Abschließend nochmal zum besseren Verständnis :
Ich habe mich nach den ersten 6 Wochen der Krankschreibung telefonisch in der Firma gemeldet und mitgeteilt (der Admin), daß ich aller Voraussicht nach nicht vor dem 01. Mai 2001 arbeitsfähig sein werde und das ich ab jetzt keine gelben AUB’s mehr bekomme.
Daraufhin sagte man mir, daß sich meine Krankenkasse mit der Firma in Verbindung setzen würde und das man sich eine Notiz über dieses Gespräch für meine Abteilung gemacht hätte, abschließend wünschte man mir gute Besserung.
Ich habe dann noch bemerkt, daß ich mich in der letzten Aprilwoche melden würde um mitzuteilen, wie es um meine Arbeitsfähigeit bzw. Arbeitsunfähigkeit stünde. Und habe auch noch bemerkt, daß ich mich natürlich sofort melde, wenn es mir schon eher wieder gut geht und ich wieder arbeiten kann.
Hätte man irgendetwas schriftlich haben wollen, so hätte man mich doch aufmerksam machen müssen. Oder liege ich da so falsch ?

Ich habe mich bei meinem Arzt wirklich sehr genau erkundigt, wie es nach den sechs Wochen weitergeht, da mir das vorher noch nie passiert ist. Mein Arzt sagte aber deutlich, nach 6 Wochen würde er nie dem Arbeitnehmer mehr etwas schriftlich geben sondern nur noch die Formulare der Krankenkassen ausfüllen.

Alles in Allem habe ich ein gutes Gefühl. Auch was die 3 verschiedenen Probezeiten angeht. Ich habe mich immer gewundert, es aber hingenommen. Und langsam vermute ich, daß der Betriebsrat gar nicht informiert ist, denn ich kenne die Betreibsratsmitglieder gut und kann es mir nicht vorstellen, daß sie sich diesbezüglich nicht mit mir in Verbindung gesetzt hätten.

Ich weiss zwar heute noch nicht, ob ich nach dieser Angelegenheit und einem Prozeß noch weiter in dieser Firma arbeiten möchte, (es hängt auch sehr von meinem Gesundheitszustand ab, ich habe gerade auf dringendes Anraten meines Arztes eine Kur beantragt), aber ich weiss, wie sehr Ihr mir geholfen habt !

Also nochmal allerherzlichsten Dank an
Diana, Michael und Francesco !!! Und natürlich auch an alle Anderen, die meinen Artikel gelesen und sich Gedanken gemacht haben.

Einen schönen Abend und viele liebe Grüße,
Delia

Hallo Delia,

sorry, dass ich Dich noch einmal Maile. Ich möchte Dir nur zu Deinem Verständnis noch mitteilen.
Bei einem Kündigungsschutzprozess gibt es vorher immer ein Gütetermin. Dort versucht der Arbeitsrichter einen Kompromiss zu erreichen. Dieser Komproniss ist allemal besser als eine außerordentliche Kündigung.
Sollte es keinen Kompromiss geben und Du gewinnst den anschließenden Prozess, hast 14 Tage Zeit Dich zu entscheiden ob Du bei einem evtl. neuen Arbeitgeber bleibst oder zu dem alten zurückkehrst.

Du kannst Deine Lage eigentlich nur verbessern.
So ich glaube jetzt habe ich genug kluggesch…

Viel Glück, mit kollegialen Grüßen
Michael

Hallo Michael,

Auch hier habe ich in Deinem Mail an Francesco gelesen, dass
Du nach 6 Wochen die AU nicht mehr vorgelegt hast, weil Dein
Arzt Dir gesagt hat, dsss brauchst Du nicht mehr. Das ist
meines Erachtens der Knackpunkt. Eine AU hat nichts mit der 6
wöchigen Lohnfortzahlung zu tun, die muß bei nichterscheinen
vorgelegt werden.

Die Frage ist nur, was man denn seinem Arbeitgeber vorlegen soll, wenn der Arzt keine Bestätigungen mehr schreibt.
Ich kenne das von meinem Lebensgefährten so, daß er nach den 6 Wochen jeweils nur angerufen hat, daß er einen weiteren Monat fehlen wird. Bescheinigungen für den Arbeitgeber hat auch er nicht mehr bekommen.

Gruß Kathrin

Hallo Michael,

Die Frage ist nur, was man denn seinem Arbeitgeber vorlegen
soll, wenn der Arzt keine Bestätigungen mehr schreibt.
Ich kenne das von meinem Lebensgefährten so, daß er nach den 6
Wochen jeweils nur angerufen hat, daß er einen weiteren Monat
fehlen wird. Bescheinigungen für den Arbeitgeber hat auch er
nicht mehr bekommen.

Gruß Kathrin

Hallo Kathrin,

nachdem ich mich heute an mehreren Stellen erkundigt habe, ist es wohl so, dass Ärzte tatächlich nach sechs Wochen keine AU mehr ausstellen. Die Krankmeldung läuft über die Krankenkasse.

Grüße
Michael