Hallo,
wie sieht es im folgenden Fall aus rechtlichem Hintergrund aus:
Es wird eine Krabbelgruppe (gewerblich, es fließt also geld) organisiert für Mütter mit Kindern.
In dieser Krabbelgruppe sollen Lieder gesungen werden. Z.b. Bruder Jakob, Alle meine Entchen. Aber auch andere Lieder gesungen z.b. von Detlef Jöcker
Traditionelle Lieder in folgenden Varianten:
Original Texte und original Melodie.
Original Melodie mit anderen Texten (teilweise wurden diese Lieder auch von Musikern gesungen also auf cd)
Lieder sollen vom Kursleiter abgetippt werden und ausgedruckt und den Teilnehmern ausgehändigt werden.
(allerdings nur für die Zeit der Kursstunde. Die „kopien“ werden nicht mit nachhause genommen) Nur damit die Mütter mitsingen können.
teilweise wird original Cd direkt vor Ort gehört ( und dabei gesungen) Darf ich eine gekaufte Kinderlieder cd, ohne besondere Genehmigung in einem Kurs hören ( zum Mitsingen)?
Wie sieht es rechtlich aus?
Hat einer ne Ahnung?
Liebe Grüße
wenn du nicht im Internet veröffentlichst, dass du das alles machst, wird es wohl keinen interessieren.
Wird es erst einmal veröffentlicht, wird sich wohl auch irgendein Schlaumeier von der GEMA finden, der einen Verstoß gegen irgendwas sieht.
Wir müssen da alle gemeinsam nochmal eine ganze Menge tun, damit dieser Unsinn aufhört, bevor das Vorsingen eines Schlafliedes noch GEMA-pflichtig wird.
Beim Singen in besagter Gruppe werden die Lieder (von wem auch immer arrangiert oder komponiert) nicht öffentlich aufgeführt. Es wird dafür auch kein Geld verlangt. Ebensowenig werden Kopien in Umlauf gebracht, die nach der Krabbelgruppe die Räumlichkeiten verlassen.
Somit hat die GEMA kein Recht, irgendwelche Forderungen zu stellen.
Unbeabsichtigt dieser Tatsache ist das Vorgehen der GEMA in der Tat kontrovers und rechtlich gesehen dürfte abgeschrieben oder kopiert werden, nur nach Einwilligung des Urhebers (§53 Abs.4 lit. a UrhG-Urheberrechtsgesetz, auch wenn die Stücke innerhalb der Krabbelgruppe verwendet werden. Gleichzeitig schreibt der Gesetzgeber auch: Als Ausnahme ist das Abschreiben erlaubt, oder das Kopieren zum eigenen Gebrauch, falls die Ausgabe seit mindestens zwei Jahren vergriffen ist. Zitatende.
Wir müssen da alle gemeinsam nochmal eine ganze Menge tun,
damit dieser Unsinn aufhört, bevor das Vorsingen eines
Schlafliedes noch GEMA-pflichtig wird.
Dazu müßte das Vorsingen aber als Darbietung betrachtet werden, was wohl nur schwer vorstellbar ist. Das Singen urheberrechtlich geschützter Werke ist generell erlaubt, so lange es nicht zu einer Darbietung gereicht, vgl. AG Köln 137 C 293/07
Hallo das Abspielen der CD ist GEMA-Pflichtig, da sollte entschieden werden, ob es einmalig ist, oder ob man sich die Abspielgenehmigung per Jahresgebühr erkauft und somit alle anderen Gruppen der Einrichtung bedudeln darf.
Das Texte verteilen und einbehalten ist ne Schlaue Lösung.
Erfahrungsgemäss wird das aber schwer durchsetzbar sein, wenn man sie nicht hübsch zusammenbindet (och ist doch nur ein einzelner Zettel, das Lied ist so schön) und somit wie Schuleigentum wieder einsammeln kann.
Noten sind wieder ein anderes Ding… da bin ich überfragt.