ich habe eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Halbjahresende. Im
Januar fand ich einen neuen Job und hatte sofort gekündigt. Laut der
vertraglichen Kündigungsfist könnte ich also erst zum 30.06. das
Unternehmen verlassen. Sämtliche Bemühungen meinerseits für einen
vorzeitigen Austritt (Aufhebungsvertrag) haben nicht gefruchtet.
Selbst mein neuer Arbeitgeber hat eine Ablösesumme angeboten, aber
auch da wollte man mich nicht gehen lassen.
Nun hat gestern mein jetziger Arbeitgeber Konkurs angemeldet.
Kann ich durch diese neue Situation nun eventuell doch vorzeitig aus
dem Vertrag raus??? Zumal ja nun auch Gehaltszahlungen nicht mehr
(vorerst zumindest nicht) geleistet werden bzw. wurden.
Wie sieht es hier rechtlich aus?
Vielen Dank für die Bemühungen im Voraus!
Nun hat gestern mein jetziger Arbeitgeber Konkurs angemeldet.
Kann ich durch diese neue Situation nun eventuell doch
vorzeitig aus
dem Vertrag raus??? Zumal ja nun auch Gehaltszahlungen nicht
mehr
(vorerst zumindest nicht) geleistet werden bzw. wurden.
Hallo Daniel,
der von Deinem Arbeitgeber gestellte Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens berührt den Bestand der Arbeitsverträge zunächst überhaupt nicht.
Hintergrund ist, daß sich zunächst ein vom Gericht einzusetzender (vorläufiger) Insolvenzverwalter einen Überblick verschafft, ob und unter welchen Voraussetzungen die Fortführung des Unternehmens möglich ist. Zur Fortführung gehören u. a. die Mitarbeiter.
Ohne Moos nichts los
hallo,
wenn dein chef dir kein lohn zahlt kannst du sogar fristlos kündigen, Insolvenz hin -insolvens her, oder sollst du verhungern???Aber nur wenn Dein Lohn nicht kommt,weiss jedoch nicht ob man dem Chef noch eine kurze Nachfrist zur Zahlung des Lohnes geben muss.
Eigene kündigung kann wichtig sein falls das Gehalt über einen längeren Zeitraum nicht gezahlt wurde und das konkursausfallgeld (Max.3 Mon) zum Tragen kommt.
Mfg
Roger
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hallo,
wenn dein chef dir kein lohn zahlt kannst du sogar fristlos
kündigen, Insolvenz hin -insolvens her, oder sollst du
verhungern???Aber nur wenn Dein Lohn nicht kommt,weiss jedoch
nicht ob man dem Chef noch eine kurze Nachfrist zur Zahlung
des Lohnes geben muss.
Er sagte, dass eine fristlose Kündigung nicht rechtens wäre, da ich ja (er wusste nur nicht wann und in welcher Höhe) das „Insolvenzgeld“ vom Arbeitsamt bekommen würde.
Eigene kündigung kann wichtig sein falls das Gehalt über einen
längeren Zeitraum nicht gezahlt wurde und das
konkursausfallgeld (Max.3 Mon) zum Tragen kommt.
Was genau meinst du hiermit? Gekündigt habe ich ja bereits im Januar.
Hi,
wenn Insolvenzantrag gestellt worden ist, wird das Gericht einen Insolvenzverwalter einsetzen, der auch darüber eintscheidet, ob der Betrieb weitergeführt wird. Diese Entscheidung wird er nur treffen, wenn auch die Löhne gezahlt werden können.
Du hast allein wegen der eingetretenen Insolvenz kein Kündigungsrecht. Du kannst aber kündigen, wenn die Gehaltszahlungen ausbleiben.
Gruß,
Francesco
Und die Kündigungsfrist ist nicht davon betroffen? Ich hatte ja bereits im Januar gekündigt, und muss noch bis 30.06. dort die Zeit absitzen. Hat meine keine Möglichkeit aufgrund der neuen Lagen eine Aufhebungsvereinbarung zu fordern. Die Zahlungen der Gehälter stehen noch aus, dabei könnte ich schon längst bei dem neuen Arbeitgeber anfangen und hätte meine „Schäfchen“ im Trockenen ;-((
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Eigene kündigung kann wichtig sein falls das Gehalt über einen
längeren Zeitraum nicht gezahlt wurde und das
konkursausfallgeld (Max.3 Mon) zum Tragen kommt.
Was genau meinst du hiermit? Gekündigt habe ich ja bereits im
Januar.
Ich nehme mal scharf an, daß er meint, daß du vom Arbeitsamt Konkursausfallgeld bekommst bei Insolvenz der Firma, d. h. du bekommst für drei Monate rückwirkend (ab Antragstellung) dein Gehalt in voller Höhe vom Arbeitsamt!
Insovenz bedeutet Zahlungsunfähigkeit oder drohende Zahlungsunfähigkeit (§§ 17,18 Insovenzordnung). Dies bedeutet logischerweise, dass auch ausstehende Gehälter nicht bezahlt werden können. Dafür wird dann Insovenzgeld gezahlt, so das dies arbeitsrechtlich, meiner Meinung nach, keine Konsquenzen hat.
Zur Kündigung gibt der § 113 Auskunft:
§ 113 Kündigung eines Dienstverhältnisses
(1) Ein Dienstverhältnis, bei dem der Schuldner der Dienstberechtigte ist, kann vom Insolvenzverwalter und vom anderen Teil ohne Rücksicht auf eine vereinbarte Vertragsdauer oder einen vereinbarten Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Monatsende, wenn nicht eine kürzere Frist maßgeblich ist. Kündigt der Verwalter, so kann der andere Teil wegen der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses als Konkursgläubiger Schadenersatz verlangen.
Dies ermöglicht dem Insolvenzverwalter in jedem Fall mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zu kündigen. Im Umkehrchluß hast Du das gleiche Recht. Wird Dir aber wohl im Moment nicht helfen.
Außerordenliche Kündigung, also die sogenannte fristlose Kündigung kommt nur in Betracht wenn ein Arbeiten in der alten Firma nicht mehr zumutbar ist. Das kommt in Deinem Fall, von der Ferne aus betrachtet, wohl nicht in Frage.
Es tut mir leid, dass ich Dir keine bessere Auskunft geben kann.
Hallo,
nochmal ,wenn dein chef dir dein Lohn nicht zahlt, also nicht seinen verplichtungen dir gegenüber nachkommt wird er Vertragsbrüchig.
Als AG hat er eine gewisse fürsorgeplicht seinen AN gegenüber.
Er kann sich nicht darauf berufen das das Geld irgendwann vom arbeitsamt in Form von Konkursausfallgeld kommt.
Fest steht, Du musst jetzt Deine Miete u.s.w zahlen und nicht irgendwann einmal- wenn Anträge beim AA gestellt sind.
Das AA wird dir sicher nicht zur Kündigung raten (auch die wollen Geld sparen)
Ich war jedenfalls in ählicher situation und musste dann selber kündigen damit mir keine nachteile entstehen.
Also, wenn keine Kohle kommt kannst Du ohne Probleme in sack hauen,kannst dich aber noch mal sicherheitshalber bei einem Anwalt schlau machen,am besten im Zuge der ersten Anmahnung deines Lohnes wg. Anwaltskosten.
Mfg
Roger
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