Dringend! Betriebskostenabrechnung

Hi,

habe eine Betriebskostenabrechnung fast 4 Wochen rumliegen (da leider Urlaub gehabt). Diese hat Fehler, rund 2000,- DM zuviel an Heizkostennachzahlung wahrscheinlich :frowning:. Wie lange habe ich Zeit für einen Einspruch (4 Wochen?). Darf ich die Protokolle der Überprüfung der Heizungsanlage durch den Schornsteinfeger einsehen, oder nur dessen Rechnungen?

Danke!

Hallo Croton,

aus gegebenem Anlass habe ich mich mit dieser Thematik sehr ausführlich befasst und beraten lassen.

Es scheint, die Fristen bezüglich der Betriebskostenabrechnungen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden…hier in Niedersachsen hat ein Mieter 2 Wochen Zeit, gegen eine solche Abrechnung zu widersprechen, dann ist die Frist abgelaufen.

Aber auch hier gilt : Sprich doch mit dem Vermieter und erkläre ihm, warum der Widerspruch erst jetzt eingereicht wird (Urlaub)…dafür sollte jeder Mensch Verständnis haben, denn sogar unsere Justiz läßt da mit sich reden, wenn man den Urlaub entsprechen nachweisen kann.

Viel Erfolg,
Vabe

Hallo

etwas link was ich sage, aber als Notlüge einfach behaupten die Abrechnung ist am … bei mir eigegangen. Da soll der Vermieter erst einmal das Gegenteil beweisen.

Der sonst ehrliche Christian

Hi Christian,

klar, machen kann man es…man kennt ja auch seinen Vermieter und kann ja vielleicht ein bißchen einschätzen, wie er reagierten würde, wenn man ehrlich ist. Hat er sich bisher als „Idiot“ entpuppt, würde ich es auch mit ner Notlüger versuchen.

Aber wenn einer meiner Mieter mir so einen Scheiß erzählen würde, hätte mein gutes Verhältnis zu ihm sich hiermit erledigt.

Lieben Gruß,
Vabe

Hallo,

Du hast als Mieter ein Prüfungsrecht von einem Monat.
Wenn es gerade 4 Wochen her ist, kannst Du heute also der Abrechnung noch widersprechen. Ist Dein Widerspruch begründet, wird die vorliegende Abrechnung nichtig und muß auch nicht teilweise bezahlt werden. Sollte also der Vermieter keine Korrigierte Abrechnung vorlegen, brauchst Du garnichts zu zahlen.

Gruß
roland

Hallo Roland,

Du hast als Mieter ein Prüfungsrecht von einem Monat.

Woher weißt du das ?
Gilt das in allen Bundesländern ?
Ist das ein geschriebenes Gesetzt (Quelle) ?

Es interessiert mich, weil ich als Vermieter häufiger in solche Situationen komme und irgendwie immer nur „Meinungen“ zu hören bekomme…

Dank Dir schon einmal…

Lieben Gruß,
Vabe

Hallo Vabe,

die Angaben beziehen sich auf das Sonderheft des Deutschen Mieterbundes " Mieter, Dein Recht: Die Nebenkosten"
Dabei wird nicht erwähnt, das es nur für bestimmt Bundesländer gilt, so das ich davon ausgehe, das es einheitlich Gültigkeit hat.

Als zweite Quelle habe ich ein persönliches Schreiben des Mieterbundes an mich. Ursprünglich ging ich auch von 2 Wochen aus, bis der Mieterbund mich eines besseren belehrte.

Gruß
roland

Hallo nochmal,

die Angaben beziehen sich auf das Sonderheft des Deutschen
Mieterbundes " Mieter, Dein Recht: Die Nebenkosten"
Dabei wird nicht erwähnt, das es nur für bestimmt Bundesländer
gilt, so das ich davon ausgehe, das es einheitlich Gültigkeit
hat.

Ich hab da neuerdings so meine Zweifel…denn…

Als zweite Quelle habe ich ein persönliches Schreiben des
Mieterbundes an mich. Ursprünglich ging ich auch von 2 Wochen
aus, bis der Mieterbund mich eines besseren belehrte.

…genau die , also der Mieterbund, hat zu mir gesagt, 2 Wochen…es ist aber auch echt zum Verzweifeln mit diesen verdammten Fristen…
Ich mein, im Zweifelsfall ist es eh klar, ich setze meine Mieter da nicht unter Druck…dennoch wüßte ich schon mal ganz gerne, ob und wo es hierzu vielleicht einheitliche Aussagen/Richtlinien gibt.

Na ja, dank dir auf jeden Fall…

Ein schönes WE
und nen lieben Gruß,
Vabe