Neuer Gebrauchtwagen, aber kaputt!

Ein Freund von mir hat sich gestern ein gebrauchtes Auto, Baujahr `97 gekauft. Auf der Heimfahrt vom Händler, ca. 100 Km, war beim Einlegen des 5. Ganges nur noch ein aneinanderkratzen der Zahnräder zu hören. Der 5. Gang läßt sich nun nicht mehr einlegen.
Das Problem ist jetzt, daß im Kaufvertrag „keine Gewährleistung“ steht, den er auch unterschrieben hat. Hat er nun bei einem solchem gravierendem Mangel irgendeine Möglichkeit, beim Verkäufer, immerhin ein Autohändler, doch noch die Reperaturkosten geltend zu machen. Oder kann er sogar vom Kauf zurücktreten, ohne das ihm Kosten entstehen? Wer kann ihm in diesem Falle helfen
Danke Euch im Voraus
Peter

Hi Peter,
man muß sich immer vor Augen halten: Was ist beim Abschluß des Kaufvertrages tatsächlich geschehen?
Der Verkäufer sichert dem Käufer bestimmte wesentliche Eigenschaften des Kaufobjektes zu. Z.B. bei einem Auto, dass es fährt, und zwar nach den Regeln der Technik.
Das Funktionieren der Gangschaltung ist eine solche wesentliche Eigenschaft.
Die Gewährleistung hierfür kann der Verkäufer vertraglich nicht umgehen.
Demnach kann dein Freund den Kaufvertrag wandeln und das Auto zurückgeben, muß aber zunächst den Verkäufer die Möglichkeit geben, den Defekt zu beheben.
Gruß,
Francesco

Hi Peter,
man muß sich immer vor Augen halten: Was ist beim Abschluß des
Kaufvertrages tatsächlich geschehen?
Der Verkäufer sichert dem Käufer bestimmte wesentliche
Eigenschaften des Kaufobjektes zu. Z.B. bei einem Auto, dass
es fährt, und zwar nach den Regeln der Technik.
Das Funktionieren der Gangschaltung ist eine solche
wesentliche Eigenschaft.
Die Gewährleistung hierfür kann der Verkäufer vertraglich
nicht umgehen.
Demnach kann dein Freund den Kaufvertrag wandeln und das Auto
zurückgeben, muß aber zunächst den Verkäufer die Möglichkeit
geben, den Defekt zu beheben.
Gruß,

Francesco

Hallo,

beim Gebrauchtwagenkauf ist der Gewährleistungsausschluß möglich ! s. BGHZ 74, 389. Ausnahmen gibt es nur bei zugesicherten eigenschaften und behauptungen ins Blaue (Unfallfreiheit…).
Ansonsten sieht es schlecht aus.

Hi!

Bei solch einem Problem werden doch fast alle Händler den Schaden freiwillig beheben… also erstmal hinfahren und wenn der wirklich Probs macht würde ich mich nach rechtlichen Mitteln umsehen…

Bernd

Ich danke Euch
!!!