Hallo Experten,
es ist schon etwas her, da habe ich von einem Urteil gehört, das folgendes aussagt: Wenn man als Besitzer einer Jahreskarte, diese zuhause vergisst und erwischt wird, kann man nicht als Schwarzfahrer mit 60,-- belegt werden, sondern muß lediglich eine Aufwandpauschale von ca. 10,-- berappen.
Wer kann mir dazu Detais (z.B. Urteilstext) nennen?
Zum Hintergrund: Ich nutze den RMV und erhalte da immer 12 einzelne Karten die jeweils einen Monat gültig sind. Ich habe also immer eine „Monatskarte“ dabei - man kann also nicht gleich eine ganze Jahreskarte gestohlen bekommen / verlieren. Ich war der Meinung, dies falle auch unter diesen Richterspruch. Jetzt wirbt allerdings unser örtlicher ÖPN-Anbieter mit einer „persönlichen Jahreskarte“. Die hat ein Paßbild drauf und ist 12 Monate gültig. Wenn man die verliert ist also ein ganzes Jahr futsch. Und nur hier - sagt der Anbieter - gelte nur diese 10,-- Regelung! Stimmt das?
Die hat ein
Paßbild drauf und ist 12 Monate gültig. Wenn man die verliert
ist also ein ganzes Jahr futsch.
aber die Argumentation stimmt: wenn ein Paßbild drauf ist, dann ist die Karte bei Verlust eben nicht futsch, sondern kann als Zweitschrift neu ausgestellt werden.
Hi,
das ist richtig. Es geht bei der Aufwandspauschale nur um nichtübertragbare Karten, bei normalen Monats- oder JAhreskarten ist es schwarzfahren, da ja jemand anders die Karte parallel nutzen könnte.
auch ich benutze die Jahreskarte des RMV und kann nur bestätigen dass kein Rechtsanspruch auf nur 10,00 DM
Gebühr besteht - das ging bisher bei Jahreskarteninhabern
alter Art nur auf good will Basis und wahrscheinlich in Zukunft
auch nicht mehr.
Ich behalte trotzdem meine alte Jahreskarte, ist die doch
übertragbar
Beförderungs,- und Tarifbestimmungen des RMV…
…dort stehts haarklein drin. Offiziell muß es jeder Busfahrer im Fahrzeug haben und auf Verlangen vorzeigen !!
Hallo Michael,
ich selbst bin Busfahrer im VRN (Verkehrsverbund-Rhein-Neckar) der an Euch grenzt.
Bei uns ist es so, daß man nach feststellen der Personalien seine Dauerkarte (egal welche) nachzeigen kann und dann die DM60, die als Vorläufiger Bescheid ausgestellt werden sich auf DM10 reduzieren, sozusagen als Gedächtnisstütze.
Richterurteile gibt es dazu meines wissens keine, es sind sogenannte „Good-will“-Bestimmungen der Verkehrsverbünde um Dauerkarteninhaber wegen mal vergessens der Karte (andere Jacke, bei den Frauen die falsche Handtasche) nicht zu vergraulen.
Auch wenn der ÖPNV sich nie rechnet, das wichtigste sind die Fahrgastzahlen. Kein Politiker steht hinter „seinem“ örtlichen ÖPNV, wenn die Busse leer durch die gegend fahren.
Hi,
danke für deine Antwort.
Für mich geht die Argumentation nicht auf! Ich werde garantiert KEINE Zweitschrift erhalten! Denn: Die Karte ist grundsätzlich übertragbar!!! D.H. das Unternehmen sagt mir, ich hätt sie verkauft, der Freundin geliehen etc…
Gruß,
Michael
aber die Argumentation stimmt: wenn ein Paßbild drauf ist,
dann ist die Karte bei Verlust eben nicht futsch, sondern kann
als Zweitschrift neu ausgestellt werden.
RMV-Kunde …
Hallo,
danke für dein Posting!
Ich halte die „alte“ 12-Einzelkartenregelung auch für besser. Aber sag mal, weißt du bestimmt, daß die neue Karte nicht übertragbar sein soll??? Davon reden die in der Werbung eben nicht. Vielleicht steht das dann im Kleingedruckten!
Ansonnsten wäre das mit dem Bild ja eh nur Markulatur!
Gruß,
Michael
auch ich benutze die Jahreskarte des RMV und kann nur
bestätigen dass kein Rechtsanspruch auf nur 10,00 DM
Gebühr besteht - das ging bisher bei Jahreskarteninhabern
alter Art nur auf good will Basis und wahrscheinlich in
Zukunft
auch nicht mehr.
Ich behalte trotzdem meine alte Jahreskarte, ist die doch
übertragbar
Hallo,
auch dir ein Dankeschön fürs Posting.
Mir schwebte eine Diskussion vor ca 1 1/2 Jahren hier im Forum vor. Dort ging es darum, dass Jahreskartenbesitzer ja direkt zum RMV Service müssen - Jahreskarten gibts nicht am Automaten.
Und ihnen irgendein Gericht da einen größeren Spielraum eingeräumt hatte…
Hallo,
danke für dein Posting!
Ich halte die „alte“ 12-Einzelkartenregelung auch für besser.
Aber sag mal, weißt du bestimmt, daß die neue Karte nicht
übertragbar sein soll??? Davon reden die in der Werbung eben
nicht. Vielleicht steht das dann im Kleingedruckten!
Ansonnsten wäre das mit dem Bild ja eh nur Markulatur!
Gruß,
Michael
Hallo,
habe geradenochmal auf der Hompage des RMV nachgeschaut - die
neue jahreskarte mit Lichtbild ist nicht übertragbar.