Schmerzensgeld in den Zugewinn ?

Von: , Frage gestellt am Sa, 9. Okt 2010
Die Ehefrau reicht die Scheidung ein, der Ehemann ist einverstanden.
Jetzt zur Vermögensteilung:
1. Zugewinngemeinschaft
- bei Ehebeginn 0 €
- bei Zugang Scheidungspapiere
Ehefrau 100.000 € (AUS SCHMERZENSGELDZAHLUNG)
Ehemann 25.000 € Bankvermögen
25.000 € Vermögenswerte (Auto, Möbel..)
2. Laufender Leistungsbezug
- Ehefrau 1200 € aus Rentenleistung
- Ehemann 1800 € aus Arbeit

Jetzt zur Kernfrage:
Wird das Schmerzensgeld, welches während der Ehe durch die Ehefrau nach einem Autounfall erzielt wurde in den Zugewinn eingerechnet ?
Ist bei der Betrachtung von Relevanz, dass der Ehemann die Ehefrau nach dem Unfall mehrere Jahre gepflegt, gefahren, betreut usw. hat.

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
    Re: Schmerzensgeld in den Zugewinn ?
    Guten Tag,

    Schmerzensgeld fällt laut ständiger(scharf kritisierter) Rechtsprechung des BGH in den Zugewinnausgleich. Soweit es zum Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens (Zustellung des Scheidungsantrages) noch im Vermögen der Ehefrau vorhanden war, ist es also in die Ausgleichsbilanz einzustellen.

    Lediglich ausnahmsweise kann das Schmerzensgeld (teilweise) unberücksichtigt bleiben, siehe § 1381 BGB.


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