Jetzt wirds witzig

oder auch nicht, da bin ich mir im augenblick nicht wirklich sicher??
Vor einigen Tagen hatte ich hier gepostet. Darum gings:
Mein ehemaliger Arbeitgeber weigert sich, mir die Entgeltfortzahlung für nicht in Anspruch genommene Urlaubstage auszuzahlen. Ich habe einen Vorschlag zur Güte gemacht, dieser wurde ignoriert. Also habe ich Klage beim Arbeitsgericht eingereicht. Güteverhandlung ist am 04. Mai.
Heute dann erhalte ich vom Amtsgericht eine Zeugenladung. Ich soll für die Firma, die ich vor dem Arbeitsgericht verklagt habe, als Zeuge auftreten. Diese Firma ist ein Versandhandel, der gelegentlich Bargeld mit normaler Briefpost zugestellt wurde. Ich war damals auch für den Posteingang zuständig und weiß daher, dass 2 oder 3 mal auch einfach leere Umschläge geschickt wurden, mit einem Brief anbei, dass man für das im Umschlag befindliche Geld Artikel X bestellt. Anscheinend hat nun einer der Kunden, der (angeblich?) Geld geschickt hat, gegen die Firma geklagt. Und ich soll nun für die Firma aussagen, während die sich weigern, mir mein mir zustehendes Geld auszuzahlen…Ich weiß echt nicht, was ich damit anfangen soll. Wird da vielleicht von Seiten der Firma versucht, mir ein Strick zu drehen, da ich häufig die Post geöffnet habe???
Vielleicht habt Ihr ja ne Vorstellung, was das soll?

Danke!
Matthias

Hallo Matthias,
ich weiß nicht, ob etwas von der Fa. „dahintersteckt“.

Nur: Als Zeuge vor Gericht musst du die Wahrheit sagen - auch wenn du mit deinem Chef im Clinch liegst.

Gruß
HaWeThie

Nur: Als Zeuge vor Gericht musst du die Wahrheit sagen - auch
wenn du mit deinem Chef im Clinch liegst.

Hi!

Aber was kann er denn für Gedächtnislücken ;o))

Ich persönlich würde nie für jemanden aussagen, der mich selbst betrügt!

Bernd

Hallo Matthias,

die Firma kann Dir aus diesen Vorfällen kenen Strick drehen. Sie brauchen Dich halt als Zeugen. Es wäre meiner Meinung nach eine zu billige Rache sich der Aussage zu entziehen.

Mit Grüßen
Michael

Hi Matthias,
das Verfahren, in dem du für deinen Ex-Arbeitgeber aussagen sollst, ist gewiss nicht gegen dich gerichtet. Eine solche Überlegung wäre fern jeglicher Lebenserfahrung.
Du wirst dort als Zeuge benötigt und solltest deiner staatsbürgerlichen Pflicht nachkommen. Entziehen kannst du dich nicht. Das Gericht würde dich mit einem Ordnungsgeld belegen und bei wiederholtem Fernbleiben mit der Polizei vorführen lassen.
Also hin. Wenn du Zweifel bezüglich deiner Erinnerung hast, kannst du das vor Gericht aussagen. Dagegen bestehen keine Bedenken. Dein Aufwand wird mit dem Zeugengeld vergütet.
Insofern hast du also absolut nichts zu befürchten. Ich würde hier auch keine Konstruktion von Hassgefühlen aufbauen, das könnte nach hinten losgehen. Das Gericht ist da sehr aufmerksam.
Betrachte diese Vorladung losgelöst von dem Verfahren gegen deinen Arbeitgeber.
Gruß,
Francesco