1Jahr Haft-bezahlt der Staat Wohnung?

Ich möchte gerne wissen,ob ein HartzIV - Empfänger mit eigener Wohnung und eigenem Hausstand,die Wohnung weiter vom Staat bezahlt bekommt,wenn er für ein Jahr eine Haftstrafe absitzen muß? Vielen Dank im voraus für die Info.Beatrice61

In Anbetracht der Tatsache, dass der Gefangene sogar die Kosten die durch die Haft selbst entstehen (Nahrung etc) selbst tragen muss wird der Staat wohl kaum die Wohnung weiter bezahlen.

Hallo,

bei ALG2 geht es um Erhalt von (zugespitzt!) Nahrung und Unterkunft!
Beides ist für ein Jahr „andersweitig“ abgedeckt, daher NEIN!

VG, René

Hallo,

das ist das Problem des Häftlings. Er muss die Kosten selbst tragen. Da in der überwiegenden Anzahl von Fällen die Haft erst nach einer Haftantrittsladung angetreten werden muss, hat man in der Regel noch genügend Zeit, seine Privatsachen in Odnung zu bringen bzw. zu kündigen.

Gruss

Iru