Schloss wechseln in Mietwohnung?

Hallo ihr Lieben!

Wir wohnen in einer Erdgeschosswohnung und haben laut Mietvertrag auch den Garten gemietet. Zu diesem führt eine Gartentür. Hinter dieser, also im Garten selbst, stehen die Mülltonnen, die alle drei Mietparteien des Hauses benutzen.
Wir hatten als einzige einen Schlüssel für diese Tür, der zweite hing im Treppenhaus. Dieser Treppenhausschlüssel ist weg, ob ihn nun eine der anderen Parteien verloren hat oder ob ein Unbefugter ihn mitgenommen hat, ist unklar. Übergangsweise hängten wir unseren Schlüssel ins Treppenhaus.
Wir telefonierten mit dem Vermieter, der uns sagte, wir dürfen ein neues Schloss einbauen, müssen ihm aber einen Schlüssel geben (wegen Gefahrensituationen und so). Oder wir lassen einen Schlüssel des alten Schlosses nachmachen.
Das wollte ich aber nicht, mir widersagt der Schlüssel im Treppenhaus, ich möchte nicht, dass Fremde problemlos in den Garten können.
Nach Rücksprache mit dem Mieterschutzbund haben wir das Schloss ausgewechselt, jeder Mietpartei einen Schlüssel ausgehändigt und einen Schlüssel für den Notfall bei Verwandten deponiert, wo auch schon der Ersatzschlüssel für die Wohnung ist.
Dies teilten wir dem Vermieter schriftlich mit.
Heute ist nun ein Brief gekommen, in dem der Vermieter uns vorwirft, wir hätten unbefugt das Schloss ausgewechselt, und er verlangt, dass wir das alte wieder einbauen.
Ist das rechtens?
Es ist nämlich so, wir haben ihm extra keinen Schlüssel gegeben und auch die anderen angewiesen, ihm den ihrigen nicht auszuhändigen, da er den Garten ohne uns zu fragen betritt (er hat das schon bei den Vormietern gemacht, wie wir von mehreren Leuten erfahren haben).

Wie sieht das nun aus, müssen wir das alte Schloss wieder einbauen, ihm einen Schlüssel fürs neue geben? Müssen wir wieder einen für alle zugänglichen Schlüssel ins Treppenhaus hängen?

Wir haben zwar übernächste Woche deswegen und wegen einiger anderer Unstimmigkeiten einen Termin beim Mieterschutz, fahren aber morgen in Urlaub, udn so wüsste ich gerne vorher, was mich erwartet (und natürlich interessiert mich auch eine zweite Meinung zusätzlich zu der vom Mieterbund).

Kann mir jemand weiterhelfen?

Liebe Grüsse
Bine

Hi,
da ein Schlüssel abhanden gekommen ist, besteht das Risiko, dass ein Unbefugter sich den Schlüssel angeeignet hat und nun ohne euer Wissen und Einverständnis in den Garten gelangen kann.
Deshalb ist das Auswechseln des Schlosses die richtige Entscheidung.
Außerdem habt ihr einen Anspruch darauf, eure Nutzungsrechte zu schützen. Also ist auch die Vervielfältigung des Schlüssels mit Aushändigung jeweils eines Exemplares an jeden Mieter rechtens.

Dem Vermieter ist hierdurch kein Schaden entstanden. Die Tür hat ein neues Schloss und alles funktioniert.

Allerdings hat er einen Anspruch auf einen Schlüssel. Da es sich auch um ein Terrain handelt, auf dem allgemein zugänglich die Mülltonnen stehen, muß er als Eigentümer die Möglichkeit haben, Zutritt zu erhalten. Und das geht nur über den Schlüssel.
Den müßt ihr ihm also zur Verfügung stellen. Wenn er unbefugt den Garten betritt, könnt ihr ihn auffordern, dies zu unterlassen.

Gruß,
Francesco

Hallo Francesco!

Allerdings hat er einen Anspruch auf einen Schlüssel. Da es
sich auch um ein Terrain handelt, auf dem allgemein zugänglich
die Mülltonnen stehen, muß er als Eigentümer die Möglichkeit
haben, Zutritt zu erhalten. Und das geht nur über den
Schlüssel.

Ist es denn dann überhaupt rechtens, dass im Mietvertrag steht, dass uns die ganze Gartenfläche vermietet wurde?

Den müßt ihr ihm also zur Verfügung stellen. Wenn er unbefugt
den Garten betritt, könnt ihr ihn auffordern, dies zu
unterlassen.

Tja, wenn er sich denn dran hält :wink:

Danke für die Antwort!!

Bine :smile: