meine Freundin macht demnächst über 2 Jahre eine Weiterbildung, und möchte deshalb nicht mehr Vollzeit arbeiten, sondern nur noch 30 Stunden pro Woche. Sie hat im Moment noch einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Wie kann sie vermeiden, dass bei der 30-Stunden-Änderung aus dem Arbeitsvertrag nicht wieder ein befristeter Vertrag wird ? Der Arbeitgeber ist eine soziale Einrichtung, und ist an keine Tarife gebunden, und hat großen Willkürspielraum.
Hi Ralf,
vielleicht schaut ihr euch erst einmal in Ruhe das (neue) Teilzeitarbeitsgesetz auf der hp des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung an. Sofern die Rahmenbedingungen erfüllt sind, ist Teilzeitarbeit möglich und sogar Rechtsanspruch darauf gegeben, OHNE dass es zu sonstigen Veränderungen (z. B. erneute Befristung odgl.) kommen darf. D. h.: das ALTE (bisherige) Vollzeitarbeitsverhältnis wird ausschließlich in puncto Arbeitszeit (und daraus folgenden Entgelt- und Urlaubs(geld)anspruch) geändert - keinesfalls beginnt ein ganz neues Arbeitsverhältnis!